260585-03 · Dringlichkeitsantrag
Volt/Grüne Dringlichkeitsantrag zu DS 260585-02 „Bonner Mitmachbudget 2025/2026 - Projekt „Discgolf in Bad Godesberg“
Kerndaten
- Nummer
- 260585-03
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Paracelsusstraße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Heiderhof
- Bad Godesberg
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.076 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 260585-03 Antragsteller/in: Peter Schmidt Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Marc Daniel Heintz 28.10.2026, gez. BBM Yildiz Volt/Grüne Dringlichkeitsantrag zu DS 260585-02 „Bonner Mitmachbudget 2025/2026 - Projekt „Discgolf in Bad Godesberg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Erst mit Bekanntmachung der Tagesordnung ist deutlich geworden, dass der Beschluss vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA) nicht vollständig umgesetzt ist: Die Mitteilung DS 260585-02 wird lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Weder wurde der Bezirksvertretung eine Entscheidung nach Ziff. 2.3 zur Beschlussfassung vorgelegt, noch gab es einen Vorschlag seitens der Verwaltung zur Verwendung der Restmittel nach Ziff. 2.2. Damit die Mittel im laufenden Haushaltszeitraum noch verplant und verausgabt werden können, ist eine Entscheidung über ihre Verwendung in der Sitzung am 04.11.2026 erforderlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt die Mitteilung DS 260585-02 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Fall nach Ziff. 2.3 des Beschlusses vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA) eingetreten ist. Über die konkrete Verwendung der Restmittel ist daher nunmehr zu entscheiden. Die Restmittel in Höhe von 2.193,25 Euro werden gemäß Ziff. 2.3 des Beschlusses vom 22.04.2026 entsprechend einem der nachstehenden Buchstaben verwendet: a) für das ursprünglich auf Platz 2 gewählte Projekt „Begleitung und Aktivierung der Change Clubs im Klimaviertel Bad Godesberg“, b) für die Umgestaltung des Spielplatzes im Kurpark, c) für die Umgestaltung des Spielplatzes Paracelsusstraße, d) zu gleichen Teilen für die Umgestaltung der Spielplätze Kurpark und Paracelsusstraße, e) zu gleichen Teilen für die übrigen beschlossenen Projekte (Spielplatz Kurpark, Spielplatz Paracelsusstraße und Sitzgruppe Heiderhof). 2. Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel so einzusetzen, dass sie im laufenden Durchgang des Mitmachbudgets verausgabt werden, und die Bezirksvertretung über die Umsetzung zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, die nach Ziff. 2.1 des Beschlusses vomSeite 1 von 2 Seite 2 22.04.2026 erbetene Darlegung der bis dahin erfolgten Prüfungsschritte hinsichtlich Standort oder reduzierter Discgolfanlage schriftlich nachzureichen, da nur die Schritte der erneuten Prüfung dargestellt wurden, soweit sie nicht in der Sitzung mündlich erfolgt ist. Eine mündliche Darlegung wird in die Niederschrift aufgenommen. Begründung Mit Beschluss vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA „Volt-/Grüne- Änderungsantrag zu Bonner Mitmachbudget 2025/2026 – Projekt ‚Discgolf in Bad Godesberg‘“) hat die Bezirksvertretung einstimmig festgelegt, dass die für das Projekt bereitgestellten Mittel in Höhe von 2.193,25 Euro nicht in den Haushalt zurückgeführt werden, bis sie über deren weitere Verwendung innerhalb der Projekte des Mitmachbudgets beschlossen hat. Für den Fall, dass die erneute Prüfung nach Ziff. 2.1 eine Realisierung ausschließt, hat sie in Ziff. 2.3 fünf Verwendungsalternativen (Buchstaben a bis e) festgelegt. Mit der Mitteilung DS 260585-02 teilt die Verwaltung mit, dass alle geprüften Flächen als nicht geeignet bewertet werden, womit der Fall nach Ziff. 2.3 eingetreten ist. Die nach Ziff. 2.1 erbetene Darlegung der bis dahin erfolgten Prüfungsschritte enthält die Mitteilung nicht, sondern nur das Ergebnis der erneuten Prüfung. Die Mittel des Mitmachbudgets beruhen auf einem Beteiligungsverfahren und sollen den Projekten des Mitmachbudgets im Stadtbezirk zugutekommen, statt ungenutzt in den Haushalt zurückzufließen. Mit der Auswahl nach Ziff. 2.3 setzt die Bezirksvertretung ihren eigenen Beschluss vom 22.04.2026 um. Damit die Mittel im laufenden Durchgang verausgabt werden können, ist eine zeitnahe Entscheidung und Umsetzung erforderlich. Die Darlegung der bisherigen Prüfungsschritte ist für die Weiterentwicklung der Vorprüfung im Mitmachbudget von Bedeutung und soll daher nachgereicht werden, soweit sie nicht in der Sitzung erfolgt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de