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260585-03 · Dringlichkeitsantrag

Volt/Grüne Dringlichkeitsantrag zu DS 260585-02 „Bonner Mitmachbudget 2025/2026 - Projekt „Discgolf in Bad Godesberg“

Nummer
260585-03
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Paracelsusstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260585 Bonner Mitmachbudget 2025/2026 - Projekt „Discgolf in Bad Godesberg“

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Text anzeigen (4.076 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260585-03
Antragsteller/in:
Peter Schmidt
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marc Daniel Heintz
28.10.2026, gez. BBM Yildiz
Volt/Grüne Dringlichkeitsantrag zu DS 260585-02
„Bonner Mitmachbudget 2025/2026 - Projekt
„Discgolf in Bad Godesberg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Erst mit Bekanntmachung der Tagesordnung ist deutlich geworden, dass der
Beschluss vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA) nicht vollständig umgesetzt ist:
Die Mitteilung DS 260585-02 wird lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Weder wurde der Bezirksvertretung eine Entscheidung nach Ziff. 2.3 zur
Beschlussfassung vorgelegt, noch gab es einen Vorschlag seitens der
Verwaltung zur Verwendung der Restmittel nach Ziff. 2.2. Damit die Mittel im
laufenden Haushaltszeitraum noch verplant und verausgabt werden können, ist
eine Entscheidung über ihre Verwendung in der Sitzung am 04.11.2026
erforderlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt die Mitteilung DS
260585-02 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Fall nach Ziff. 2.3 des
Beschlusses vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA) eingetreten ist. Über
die konkrete Verwendung der Restmittel ist daher nunmehr zu
entscheiden.
Die Restmittel in Höhe von 2.193,25 Euro werden gemäß Ziff. 2.3 des
Beschlusses vom 22.04.2026 entsprechend einem der nachstehenden
Buchstaben verwendet:
a) für das ursprünglich auf Platz 2 gewählte Projekt „Begleitung
und Aktivierung der Change Clubs im Klimaviertel Bad
Godesberg“,
b) für die Umgestaltung des Spielplatzes im Kurpark,
c) für die Umgestaltung des Spielplatzes Paracelsusstraße,
d) zu gleichen Teilen für die Umgestaltung der Spielplätze
Kurpark und Paracelsusstraße,
e) zu gleichen Teilen für die übrigen beschlossenen Projekte
(Spielplatz Kurpark, Spielplatz Paracelsusstraße und Sitzgruppe
Heiderhof).
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel so einzusetzen, dass sie im
laufenden Durchgang des Mitmachbudgets verausgabt werden, und die
Bezirksvertretung über die Umsetzung zu informieren.
Die Verwaltung wird gebeten, die nach Ziff. 2.1 des Beschlusses vomSeite 1 von 2
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22.04.2026 erbetene Darlegung der bis dahin erfolgten Prüfungsschritte
hinsichtlich Standort oder reduzierter Discgolfanlage schriftlich
nachzureichen, da nur die Schritte der erneuten Prüfung dargestellt
wurden, soweit sie nicht in der Sitzung mündlich erfolgt ist. Eine
mündliche Darlegung wird in die Niederschrift aufgenommen.
Begründung
Mit Beschluss vom 22.04.2026 (DS 260585-01 AA „Volt-/Grüne-
Änderungsantrag zu Bonner Mitmachbudget 2025/2026 – Projekt ‚Discgolf in
Bad Godesberg‘“) hat die Bezirksvertretung einstimmig festgelegt, dass die für
das Projekt bereitgestellten Mittel in Höhe von 2.193,25 Euro nicht in den
Haushalt zurückgeführt werden, bis sie über deren weitere Verwendung
innerhalb der Projekte des Mitmachbudgets beschlossen hat.
Für den Fall, dass die erneute Prüfung nach Ziff. 2.1 eine Realisierung
ausschließt, hat sie in Ziff. 2.3 fünf Verwendungsalternativen (Buchstaben a bis
e) festgelegt. Mit der Mitteilung DS 260585-02 teilt die Verwaltung mit, dass alle
geprüften Flächen als nicht geeignet bewertet werden, womit der Fall nach Ziff.
2.3 eingetreten ist.
Die nach Ziff. 2.1 erbetene Darlegung der bis dahin erfolgten Prüfungsschritte
enthält die Mitteilung nicht, sondern nur das Ergebnis der erneuten Prüfung.
Die Mittel des Mitmachbudgets beruhen auf einem Beteiligungsverfahren und
sollen den Projekten des Mitmachbudgets im Stadtbezirk zugutekommen, statt
ungenutzt in den Haushalt zurückzufließen. Mit der Auswahl nach Ziff. 2.3 setzt
die Bezirksvertretung ihren eigenen Beschluss vom 22.04.2026 um. Damit die
Mittel im laufenden Durchgang verausgabt werden können, ist eine zeitnahe
Entscheidung und Umsetzung erforderlich. Die Darlegung der bisherigen
Prüfungsschritte ist für die Weiterentwicklung der Vorprüfung im
Mitmachbudget von Bedeutung und soll daher nachgereicht werden, soweit sie
nicht in der Sitzung erfolgt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de