← zurück zu 260578

260578-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Antrag: Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt

Nummer
260578-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Königstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260578 Antrag der Grünen Bezirksfraktion und Volt: Zur Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.018 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260578-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Antrag: Verbesserung der
Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Königstraße ist ca. einen Kilometer lang. Gehwege sind beidseitig angelegt
und von starkem, öffentlichen Baumbewuchs geprägt. Eine Regulierung der
Gehwege ist daher nicht uneingeschränkt möglich. Die Verwaltung wird aber
bei den monatlichen Kontrollen verstärkt auf Gehwegschäden und Überwuchs
achten, im Rahmen der technischen Möglichkeiten ausbessern und ggf. zum
Rückschnitt auffordern.
Bezüglich des Abstellens von Scootern und Fahrrädern kann Folgendes mitge-
teilt werden:
Seit dem 1. April 2024 liegen für das Abstellen von E-Scootern auf öffentlichen
Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet Sondernutzungserlaubnisse vor. Zu
den dazu ergangenen Nebenbestimmungen zählt unter anderem, dass Scooter
auf Gehwegen nur an Stellen aufgestellt werden dürfen, bei denen nach der
Abstellung noch mindestens eine nutzbare Gehwegtiefe von 1,50 m zum Pas-
sieren verbleibt.
Die Verwaltung wird die Situation bzgl. abgestellter Miet-E-Scooter und Miet-
fahrräder vor Ort prüfen und überall dort, wo diese Fahrzeuge wegen zu enger
Gehwege nicht verkehrsgerecht abgestellt werden können, über das ihr zur
Verfügung stehende Dashboard Parkverbotszonen einrichten.
Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert diese Bestimmungen auf Be-
schwerden hin. Bei beobachteten Behinderungen der Gehwege durch Fahr-
zeuge jeglicher Art kann die Leitstelle des kommunalen Ordnungsdienstes un-
ter der Telefonnummer 0228 77 33 33 kontaktiert werden, so dass von dort aus
eine anlassbezogene Kontrolle beauftragt werden kann.
Der Bezirksdienst führt zudem einmal im Quartal eine Schwerpunktkontrolle
von sogenannten Schrottfahrrädern durch, mit dem Ziel aufgegebene Fahrräder
aus dem Stadtbild zu entfernen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de