260578-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Antrag: Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt
Kerndaten
- Nummer
- 260578-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Königstraße Hauptort
- Südstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260578-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Antrag: Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Königstraße ist ca. einen Kilometer lang. Gehwege sind beidseitig angelegt und von starkem, öffentlichen Baumbewuchs geprägt. Eine Regulierung der Gehwege ist daher nicht uneingeschränkt möglich. Die Verwaltung wird aber bei den monatlichen Kontrollen verstärkt auf Gehwegschäden und Überwuchs achten, im Rahmen der technischen Möglichkeiten ausbessern und ggf. zum Rückschnitt auffordern. Bezüglich des Abstellens von Scootern und Fahrrädern kann Folgendes mitge- teilt werden: Seit dem 1. April 2024 liegen für das Abstellen von E-Scootern auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet Sondernutzungserlaubnisse vor. Zu den dazu ergangenen Nebenbestimmungen zählt unter anderem, dass Scooter auf Gehwegen nur an Stellen aufgestellt werden dürfen, bei denen nach der Abstellung noch mindestens eine nutzbare Gehwegtiefe von 1,50 m zum Pas- sieren verbleibt. Die Verwaltung wird die Situation bzgl. abgestellter Miet-E-Scooter und Miet- fahrräder vor Ort prüfen und überall dort, wo diese Fahrzeuge wegen zu enger Gehwege nicht verkehrsgerecht abgestellt werden können, über das ihr zur Verfügung stehende Dashboard Parkverbotszonen einrichten. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert diese Bestimmungen auf Be- schwerden hin. Bei beobachteten Behinderungen der Gehwege durch Fahr- zeuge jeglicher Art kann die Leitstelle des kommunalen Ordnungsdienstes un- ter der Telefonnummer 0228 77 33 33 kontaktiert werden, so dass von dort aus eine anlassbezogene Kontrolle beauftragt werden kann. Der Bezirksdienst führt zudem einmal im Quartal eine Schwerpunktkontrolle von sogenannten Schrottfahrrädern durch, mit dem Ziel aufgegebene Fahrräder aus dem Stadtbild zu entfernen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de