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260574 · Mitteilungsvorlage

Errichtung eines neuen Studierendenwohnheims sowie Umbau und Modernisierung des Wohnheimbestandes auf dem Grundstück Hirschberger Straße 58 bis 66

Nummer
260574
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Hirschberger Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260574
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung eines neuen Studierendenwohnheims
sowie Umbau und Modernisierung des
Wohnheimbestandes auf dem Grundstück
Hirschberger Straße 58 bis 66
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat für das o.a. Bauvorhaben am 10.03.2026 unter Erteilung
von Befreiungen von dem gültigen Bebauungsplan einen Bauvorbescheid er-
teilt.
Das Studierendenwerk Bonn AöR beabsichtigt das vorhandene Wohnheim an
der Hirschberger Straße in Neu-Tannenbusch (sog. Tabu II) zu sanieren und zu
erweitern, so dass künftig hier 750 Appartements zur Verfügung stehen. Auf
Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von 2010 wurde eine Planung mit der
Vorgabe „Erhalt des Gebäudes“ erarbeitet. Das Vorhaben sieht lediglich den
Abbruch eines Teils des vorhandenen Studierendenwohnheims und der Park-
palette vor, wobei der nördliche Baukörper (Nr. 58 bis tlws. Nr. 64) mit bis zu 10
Geschossen erhalten und modernisiert werden soll. Dieser Bestandsbaukör-
perkomplex soll westlich um einen drei- bis viergeschossigen Neubau und öst-
lich um einen drei- bis sechsgeschossigen Neubau sowie eingeschossige Fahr-
radabstellgebäude ergänzt werden. Im südlichen Bereich und in Teilbereichen
der abzubrechenden Parkpalette soll zusätzlich ein weiteres Studierenden-
wohnheim gestaffelt von zwei bis sechs Geschossen entstehen. Insgesamt ist
ein Bruttorauminhalt der Neubauten von 59.569 m³ vorgesehen. Im nördlichen
Bereich soll unter den Neubauten eine Tiefgarage mit einem Bruttorauminhalt
von 9.344 m³ entstehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7324-5
vom 27.09.1974, der hier ein Sondergebiet – Studentenwohnheim – ausweist.
Zulässig ist eine Bebauung innerhalb von durch Baugrenzen gefasster über-
baubarer Grundstücksflächen in unterschiedlicher Geschossigkeit (gestaffelt
fünf bis zehn Vollgeschosse). Die GRZ ist mit 0,3 und die GFZ mit 1,1 festge-
setzt. Im westlichen Grundstücksbereich des Flurstücks 475 ist eine Fläche für
Garagenanlagen festgesetzt.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ursprünglich waren der gänzliche Abriss und ein Neubau des Studierenden-
wohnheims vorgesehen. Hierzu wurde 2021 ein Zielbeschluss zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst (DS 202314). Da im
Rahmen der Einführung des sogenannten "Bauturbos" - Gesetz zur Beschleu-
nigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung u.a. auch eine An-
passung des § 31 Abs. 3 BauGB erfolgte, wurden die Befreiungsmöglichkeiten
deutlich erweitert.
Vor dem Hintergrund zeitnah dringend benötigter Wohnheimplätze sowie einem
bis Ende 2027 angestrebten Fördermittelprogramm wurde im Rahmen dieser
Bauvoranfrage nun die Zulässigkeit einer baulichen Erweiterung des Studie-
rendenwohnheims unter Erteilung von Befreiungen von Festsetzungen des
bestehenden Bebauungsplanes unter Anwendung des § 31 (3) BauGB abge-
fragt und geprüft.
Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten vom zu Grunde zulegenden Be-
bauungsplan von 1974 ab:
• Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl, 0,37 anstatt 0,30
(circa 23%).
• Überschreitung der max. zulässigen Geschossflächenzahl, 1,73 anstatt
1,1 (circa 57%)
• Diverse, teils deutliche Baugrenzüberschreitungen.
Die hierfür notwendigen Befreiungen konnten im Hinblick auf die Schaffung von
Wohnraum nach § 31 Abs. 3 des Baugesetzbuches im Rahmen des nun am
10.03.2026 erteilten Bauvorbescheides erteilt werden, da sie unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Der hier vorliegende Entwurf des Vorhabens wurde im Rahmen zahlreicher
gemeinsamer Abstimmungsgespräche zwischen der Vorhabenträgerschaft, den
Planern sowie den involvierten Fachämtern 61 und 63 entwickelt. Die neuen
Baukörper fügen sich nach ihren Höhen sowie den überbauten Grundstücks-
flächen sensibel in den Bestand, insbesondere auch bezogen auf die westlich
anschließende, kleinteilige Wohnbebauung ein. Gleiches gilt für die Frei-
flächenplanung mit ihrer Durchlässigkeit für die fußwegläufige Erschließung u.
a. des nördlich anschließenden Schulkomplexes. Auch begrüßt die Verwaltung
die Schaffung eines kleinen urbanen Platzes an dieser Stelle und die vorgese-
henen Nutzungen in den Erdgeschossbereichen zur besseren sozialen Kontrol-
le der öffentlichen Räume. Insgesamt stellt das vorliegende Konzept auch eine
Verbesserung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Situation dar. Be-
stehende Gehrechte zu Gunsten der Allgemeinheit sind zu erhalten.
Insgesamt werden für das Vorhaben 84 notwendige KfZ-Stellplätze und 750
Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück unterbracht. Über die nach Stellplatz-
satzung ohnehin reduzierte Stellplatzforderung für Studierendenwohnheime
von 150 notwendigen Stellplätzen hinaus, wurden aufgrund der ÖPNV-
Lagegunst (§ 3 Abs.5 der Satzung minus 25 %), einer Fahrradförderung (minus
5 %) und der Semestertickets (minus 20 %) weitere Reduzierungen zugelas-
sen, so dass der Nachweis von 84 notwendigen Stellplätzen auf Basis der dem
Bauvorbescheid zugrundeliegenden Planung zu fordern ist. Eine endgültige
Prüfung erfolgt im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Spätestens zur Baugenehmigung wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt und dem Studierendenwerk abgeschlossen, in dem die Anforderungen anSeite 2 von 3
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das Vorhaben zu den Themen Bonner Baulandmodell und Energieeffizienz
geregelt werden.
Die Flachdachbereiche sind min. extensiv zu begrünen und für die Nutzung der
solaren Strahlungsenergie vorzurüsten.
Anlage/n
1 Plan Hirschberger Straße (nichtöffentlich)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de