260571 · Beschlussvorlage
Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
Kerndaten
- Nummer
- 260571
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Beuel
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 260571 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Weiterentwicklung des neuen Prozesses zur Priorisierung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) im Stadtgebiet Bonn wird zugestimmt. 2. Für die jährliche Umsetzung von acht FGÜs werden die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt. Begründung Der Fußverkehr stellt einen wesentlichen Bestandteil der urbanen Mobilität dar. Die Bedeutung des Fußverkehrs wird insbesondere durch den Modal Split deutlich. Laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) nahm bei Betrachtung der Wege nach Verkehrsmittel in Bonn 2023 Fußverkehr mit 32% den höchsten Anteil ein. Gleichzeitig führen fehlende oder unzureichende Querungsmöglichkeiten zu einem Verkehrssicherheitsdefizit und häufig zu Zeitverlusten und Umwegen für Fußgänger*innen. In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg sowohl an politischen als auch Bürgeranträgen zur Einrichtung von FGÜs zu verzeichnen. Dieser Entwicklung geht mit neuen rechtlichen Spielräumen für die Verwaltung einher, die eine flexiblere Planung und Umsetzung ermöglichen. Nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können FGÜs ohne gesonderte Begründung auch außerhalb der laut Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) geltenden Einsatzgrenzen der Verkehrsstärken angeordnet werden. Auf eine Verkehrszählung kann somit verzichtet werden, obgleich eine solche imSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Rahmen der Prüfung nach wie vor sinnvoll sein kann. Aufgrund der zahlreichen Anträge für FGÜs und den begrenzten finanziellen Ressourcen, ist für die transparente und sachgerechte Umsetzung ein neues Priorisierungsverfahren notwendig: Alle Anträge werden auf Umsetzbarkeit geprüft und mit Skizze der entsprechenden Bezirksvertretung (BV) vorgelegt. Bei positiver Prüfung und positivem politischen Beschluss der BV wird der Standort in eine Priorisierungsliste aufgenommen. Kriterien der Bewertung sind maßgebend Indikatoren der Verkehrssicherheit, des Querungsbedarfs, der Netzfunktion und der Einbettung in übergeordnete Konzepte. So wird die Nähe zu Schulen, Einrichtungen für alte und behinderte Menschen, Nahversorgung oder Haltestellen bewertet. Grundsätzlich ist die Realisierung von Querungen eine zentrale Aufgabe der Fußverkehrsförderung. Abweichungen müsste die Stadt Bonn gesondert begründen. Fahrrad und Nahmobilitätsgesetz NRW § 14: "(1) Die Träger der Straßenbaulast sollen innerhalb der Ortslagen durchgängige Fußverkehrsnetze schaffen, die den Fußverkehr grundsätzlich direkt, sicher, komfortabel und möglichst weitgehend barrierefrei führen. Im Rahmen bestehender oder künftig zu entwickelnder Mobilitätskonzepte soll dem Fußverkehr eine größere Bedeutung eingeräumt werden. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zu begründen." Die Verwaltung beabsichtigt, im vierten Quartal eines Jahres, beginnend 2026, mittels einer Mitteilungsvorlage über diejenigen acht Fußgängerüberwege zu informieren, die im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen. Es wird angestrebt, die beiden höchst priorisierten Vorgänge pro Stadtbezirk auszuwählen, wenn nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit anders priorisiert werden muss. Um dieses Vorgehen zu ermöglichen, sollen jährlich 400.000 € HH-Mittel angemeldet werden und nach Möglichkeit acht FGÜs pro Jahr gebaut werden. Die Bereitstellung der Mittel kann allerdings derzeit noch nicht garantiert werden. Ob und in welcher Höhe Mittel für den kommenden Haushalt eingestellt werden, wird im Planaufstellungsverfahren und den anschließenden HH-Beratungen final entschieden. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, GemeindestraßenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 240.000 € 160.000 € 5660012010100/ 78.5200 5660012010110/ 78.5200 2027 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 400.000 € Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 240.000 € 160.000 € 5660012010100/ 78.5200 5660012010110/ 78.5200 2028 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 400.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de