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260571 · Beschlussvorlage

Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)

Nummer
260571
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 260571-01 AA CDU-Änderungsantrag: Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) Antrag zur Vorlage 260571

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Beschlussvorlage
öffentlich
260571
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Optimierung des Verwaltungsprozesses zur
Planung und Umsetzung von
Fußgängerüberwegen (FGÜ)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Weiterentwicklung des neuen Prozesses zur Priorisierung und
Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) im Stadtgebiet Bonn wird
zugestimmt.
2. Für die jährliche Umsetzung von acht FGÜs werden die notwendigen
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Begründung
Der Fußverkehr stellt einen wesentlichen Bestandteil der urbanen Mobilität dar.
Die Bedeutung des Fußverkehrs wird insbesondere durch den Modal Split
deutlich. Laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) nahm bei Betrachtung
der Wege nach Verkehrsmittel in Bonn 2023 Fußverkehr mit 32% den höchsten
Anteil ein. Gleichzeitig führen fehlende oder unzureichende
Querungsmöglichkeiten zu einem Verkehrssicherheitsdefizit und häufig zu
Zeitverlusten und Umwegen für Fußgänger*innen.
In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg sowohl an politischen als
auch Bürgeranträgen zur Einrichtung von FGÜs zu verzeichnen. Dieser
Entwicklung geht mit neuen rechtlichen Spielräumen für die Verwaltung einher,
die eine flexiblere Planung und Umsetzung ermöglichen.
Nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können FGÜs ohne
gesonderte Begründung auch außerhalb der laut Richtlinie für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) geltenden
Einsatzgrenzen der Verkehrsstärken angeordnet werden. Auf eine
Verkehrszählung kann somit verzichtet werden, obgleich eine solche imSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Rahmen der Prüfung nach wie vor sinnvoll sein kann.
Aufgrund der zahlreichen Anträge für FGÜs und den begrenzten finanziellen
Ressourcen, ist für die transparente und sachgerechte Umsetzung ein neues
Priorisierungsverfahren notwendig:
Alle Anträge werden auf Umsetzbarkeit geprüft und mit Skizze der
entsprechenden Bezirksvertretung (BV) vorgelegt. Bei positiver Prüfung und
positivem politischen Beschluss der BV wird der Standort in eine
Priorisierungsliste aufgenommen.
Kriterien der Bewertung sind maßgebend Indikatoren der Verkehrssicherheit,
des Querungsbedarfs, der Netzfunktion und der Einbettung in übergeordnete
Konzepte. So wird die Nähe zu Schulen, Einrichtungen für alte und behinderte
Menschen, Nahversorgung oder Haltestellen bewertet.
Grundsätzlich ist die Realisierung von Querungen eine zentrale Aufgabe der
Fußverkehrsförderung. Abweichungen müsste die Stadt Bonn gesondert
begründen.
Fahrrad und Nahmobilitätsgesetz NRW § 14:
"(1) Die Träger der Straßenbaulast sollen innerhalb der Ortslagen
durchgängige Fußverkehrsnetze schaffen, die den Fußverkehr grundsätzlich
direkt, sicher, komfortabel und möglichst weitgehend barrierefrei führen. Im
Rahmen bestehender oder künftig zu entwickelnder Mobilitätskonzepte soll
dem Fußverkehr eine größere Bedeutung eingeräumt werden. Abweichungen
von diesem Grundsatz sind gesondert zu begründen."
Die Verwaltung beabsichtigt, im vierten Quartal eines Jahres, beginnend 2026,
mittels einer Mitteilungsvorlage über diejenigen acht Fußgängerüberwege zu
informieren, die im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen. Es wird
angestrebt, die beiden höchst priorisierten Vorgänge pro Stadtbezirk
auszuwählen, wenn nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit anders priorisiert
werden muss.
Um dieses Vorgehen zu ermöglichen, sollen jährlich 400.000 € HH-Mittel
angemeldet werden und nach Möglichkeit acht FGÜs pro Jahr gebaut werden.
Die Bereitstellung der Mittel kann allerdings derzeit noch nicht garantiert
werden. Ob und in welcher Höhe Mittel für den kommenden Haushalt
eingestellt werden, wird im Planaufstellungsverfahren und den anschließenden
HH-Beratungen final entschieden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen,
GemeindestraßenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 240.000 €
160.000 €
5660012010100/
78.5200
5660012010110/
78.5200
2027
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
400.000 €
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 240.000 €
160.000 €
5660012010100/
78.5200
5660012010110/
78.5200
2028
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
400.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de