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260562 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 227 - Umbau eines Einfamilienhauses oder Neubau mit Erweiterung zu Ein- bis Zweifamilienwohnhaus Az.: 40725/2025

Nummer
260562
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260562
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee
227
- Umbau eines Einfamilienhauses oder Neubau mit
Erweiterung zu Ein- bis Zweifamilienwohnhaus
Az.: 40725/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Begründung
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Geplant sind zwei alternative Vorhaben.
Variante 1: Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und durch einen freiste-
henden Neubau in gleicher Lage ersetzt werden. Es sollen 1-2 Wohneinheiten
entstehen.
Variante 2: Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und durch einen grenz-
ständigen Neubau in weiter vorne gelegener Lage (ähnlich wie Nachbargebäu-
de) ersetzt werden. Es sollen 1-2 Wohneinheiten entstehen.
Die Vorhabenalternativen sind nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und
somit nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Demnach dürfen durch die Aus-
führung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Vorliegend ist jedoch
festzustellen, dass das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines
Flächennutzungsplans liegt, der den betreffenden Bereich als Fläche für die
Landwirtschaft ausweist. Darüber hinaus würde durch die Ausführung der Vor-
haben jeweils die Verfestigung einer Splittersiedlung eintreten. Mithin wären
durch die Ausführung öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
und 7 BauGB beeinträchtigt.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben kann sich allenfalls nach §
35 Abs. 6 S. 1 BauGB daraus ergeben, dass die Vorhaben den Voraussetzun-
gen der für das Grundstück geltenden Außenbereichssatzung Nr. 8123-18 ent-
sprechen. Die Satzung erfasst jedoch nur Erweiterungen bestehender Wohn-
gebäude und eine Nutzung neu errichteter Wohnungen durch den Eigentümer
oder seine Familie. Vorliegend sind Neubauten beantragt, eine Nutzung durch
den Eigentümer kommt darüber hinaus nicht in Betracht.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfragen negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Pützchens Chaussee 227 (öffentlich)
2 Plan Pützchens Chaussee 227 Option 1 (nichtöffentlich)
3 Plan Pützchens Chaussee 227 Option 2 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de