260562 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 227 - Umbau eines Einfamilienhauses oder Neubau mit Erweiterung zu Ein- bis Zweifamilienwohnhaus Az.: 40725/2025
Kerndaten
- Nummer
- 260562
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Pützchens Chaussee Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260562 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 227 - Umbau eines Einfamilienhauses oder Neubau mit Erweiterung zu Ein- bis Zweifamilienwohnhaus Az.: 40725/2025 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Begründung Das Vorhabengrundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant sind zwei alternative Vorhaben. Variante 1: Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und durch einen freiste- henden Neubau in gleicher Lage ersetzt werden. Es sollen 1-2 Wohneinheiten entstehen. Variante 2: Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und durch einen grenz- ständigen Neubau in weiter vorne gelegener Lage (ähnlich wie Nachbargebäu- de) ersetzt werden. Es sollen 1-2 Wohneinheiten entstehen. Die Vorhabenalternativen sind nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und somit nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Demnach dürfen durch die Aus- führung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Vorliegend ist jedoch festzustellen, dass das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans liegt, der den betreffenden Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausweist. Darüber hinaus würde durch die Ausführung der Vor- haben jeweils die Verfestigung einer Splittersiedlung eintreten. Mithin wären durch die Ausführung öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 7 BauGB beeinträchtigt.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben kann sich allenfalls nach § 35 Abs. 6 S. 1 BauGB daraus ergeben, dass die Vorhaben den Voraussetzun- gen der für das Grundstück geltenden Außenbereichssatzung Nr. 8123-18 ent- sprechen. Die Satzung erfasst jedoch nur Erweiterungen bestehender Wohn- gebäude und eine Nutzung neu errichteter Wohnungen durch den Eigentümer oder seine Familie. Vorliegend sind Neubauten beantragt, eine Nutzung durch den Eigentümer kommt darüber hinaus nicht in Betracht. Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfragen negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lageplan Pützchens Chaussee 227 (öffentlich) 2 Plan Pützchens Chaussee 227 Option 1 (nichtöffentlich) 3 Plan Pützchens Chaussee 227 Option 2 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de