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260533 · Beschlussvorlage

Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ (2. Bauabschnitt, Bereich Fraunhoferstraße) in Bonn, Ortsteil Dransdorf

Nummer
260533
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Justus-von-Liebig-Straße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Fraunhoferstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Haberstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260533
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2
„Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ (2.
Bauabschnitt, Bereich Fraunhoferstraße) in Bonn,
Ortsteil Dransdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Er-
schließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2
„Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ (2. Bauabschnitt, Bereich Fraunhofer-
straße) in Bonn, Ortsteil Dransdorf
Begründung
Die Entwicklung des Büro-Campuses ist in mehrere Baukörper unterteilt, um
eine phasenweise Realisierung zu ermöglichen. Der vordere Bereich des Are-
als (erster Bauabschnitt, angrenzenden an die Justus-von-Liebig-Straße) wurde
bereits erfolgreich fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die verkehrliche Er-
schließung dieses Teils wurde bereits vollumfänglich über die Vorlage 254006
abgedeckt und gesichert.
Für die weitere Bebauung und die Realisierung der nächsten Baukörper erfolgt
die primäre Erschließung nun über die Fraunhoferstraße. Um hier eine leis-
tungsfähige Anbindung zu garantieren, werden die Fahrbahn- und Gehwegbe-
reiche baulich auf den im Bebauungsplan 6222-2 festgesetzten Zielzustand
gebracht.
Parallel dazu wird die öffentliche Erschließung der Haberstraße grundlegend
modernisiert. Gemäß den Regelungen im Durchführungsvertrag besteht eine
Verpflichtung zur Herstellung einer neuen, sicheren Fuß- und Radwegeverbin-
dung, um die verkehrliche Erschließungsqualität des Quartiers sicherzustellen.Seite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Dieser Verpflichtung soll über den Erschließungsvertrag realisiert werden.
Sämtliche Kosten für die Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen
werden vertragsgemäß durch die Vorhabenträgerin getragen.
Anlage/n
1 Anlage Planungshinweise (öffentlich)
2 Anlage 1_Lageplan (öffentlich)
3 Lageplan_2BA (öffentlich)
4 Lageplan_2BA Radweg (öffentlich)
5 Deckenhöhenplan_2BA Radweg (öffentlich)
6 Deckenhöhenplan_2BA (öffentlich)Seite 2 von 9
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt
Straßenbau und Grünflächenplanung
Baumaßnahme
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 in Bonn, Ortsteil Dransdorf Tannenbusch
Stadtbezirk
Bonn
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
12371
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6222-2 im Bereich der Fraunhoferstraße
ausgewiesenen neuen Bebauung (Teile des Büro-Campuses) ist die Anlage der darin festgesetzten
öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich.
erstmalige Herstellung X Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn
2 Vorhandener Bestand
Im Bereich der Ausbauplanung befindet sich der in Realisierung
befindliche Büro-Campus. Die Planung grenzt unmittelbar an die
vorhandene Bestandsbebauung an und ergänzt diese städtebaulich.
Während der erste Bauabschnitt bereits fertiggestellt ist,
erfolgt nun die weitere Entwicklung der angrenzenden Baukörper.
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
X Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
WohnwegSeite 3 von 9
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
Ca. 210 m an der Fraunhoferstraße
Ca. 275 m an der Haberstraße
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 6222-2 vom 24.07.2024
nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr.
9 Grunderwerb
X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 SonstigesSeite 4 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de