260530-01 AA · Änderungsantrag
GRÜNE/Volt-Änderungsantrag - Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 260530
Kerndaten
- Nummer
- 260530-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260530-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 19.05.2026 GRÜNE/Volt-Änderungsantrag - Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 260530 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Empfehlung Rat 11.06.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt: 1. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie etwaige Steuereinnahmen, die über die Refinanzierung der Personal- und Sachmittel hinausgehen, im Haushalt für den Ausbau von Mehrwegsystemen (bspw. im Rahmen von Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur wie Spülsysteme etc.) sowie zur Verbesserung der Sauberkeit an öffentlichen Plätzen eingeplant werden können. 2. Die Verwaltung holt eine Stellungnahme von Bonnorange ein, in der über die aktuelle Sachlage berichtet und eine Einschätzung zum Satzungsentwurf abgefragt wird. 3. Die Satzung wird hinsichtlich einer bürokratieärmeren und vollzugsfreundlicheren Ausgestaltung geprüft. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden: 1. Vereinfachung der Meldepflicht (§3) 2. Reduktion oder Abschaffung der Vorauszahlungen (§7) 3. Flexibilisierung der elektronischen Steuererklärung (§6 Abs.3) 4. Klarstellung Befreiung für reine Mehrwegbetriebe 5. Präzisierung der Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (§8) 6. Überprüfung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs (§10) 4. Der Personalansatz im Kassen- und Steueramt soll daran anschließend reduziert werden. Ziel ist, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern dass sich die Stellen aus denSeite 1 von 3 Seite 2 Einnahmen der Steuer refinanzieren. 5. Die Verwaltung prüft, ob im Rahmen der Kommunikation und Aufklärung Synergien mit Bonnorange (Mehrweg-Kampagne und Abfallberatung für Betriebe) genutzt werden können, um auch hier den Personalansatz zu reduzieren. 6. Die Verwaltung soll auf Basis der Einnahmen in anderen Städten eine ungefähre Schätzung vorlegen, wie hoch die Einnahmen durch die Steuer sein könnten. 7. Entsprechend der bestehenden Beschlusslage (DS 231182-07 AA) werden die von der Steuer betroffenen Akteure in den weiteren Prozess eingebunden. Begründung Die geplante Einführung der Verpackungssteuer soll nicht nur den Verpackungsmüll reduzieren und eine ökologische Verbesserung für unsere Stadt darstellen, sondern auch finanziell nachhaltig gestaltet werden. Deshalb ist es notwendig, dass Überschüsse über die reinen Personal- und Sachmittel hinaus gezielt in die Förderung von Mehrwegsystemen, den Ausbau von Spülinfrastrukturen und die Sauberkeit öffentlicher Plätze investiert werden. Solche Rückführung der Mittel tragen dazu bei, die ökologische Zielsetzung der Steuer direkt zu unterstützen und damit ihre Akzeptanz bei Betrieben und Bürger*innen zu erhöhen. Um die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz weiter zu stärken, muss die Verwaltung eine Stellungnahme von Bonnorange einholen, die aktuelle Branchensituation prüfen und den Satzungsentwurf bewerten. Gleichzeitig sollen bürokratieärmere Regelungen entwickelt werden und eine vollzugsfreundlichere Ausgestaltung geprüft werden. Das gilt insbesondere für die folgenden Punkte: 1. Vereinfachung der Meldepflicht (§3) Die Satzung enthält eine zusätzliche Grundanzeige, die über die Regelungen anderer Kommunen hinausgeht. Freiburg und Tübingen arbeiten ausschließlich mit der Anzeige von Beginn und Ende des Einwegverkaufs. Eine Reduktion der Meldepflicht würde sowohl die Verwaltung als auch die Betriebe entlasten, ohne die Steuererhebung zu gefährden. 2. Reduktion oder Abschaffung der Vorauszahlungen (§7) Freiburg und Tübingen erheben die Verpackungssteuer ohne/mit optionalen Vorauszahlungen. Die Steuer wird dort jährlich angemeldet und anschließend festgesetzt. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass Vorauszahlungen für die Funktionsfähigkeit der Steuer nicht erforderlich sind. Ein Verzicht würde den Verwaltungsaufwand deutlich verringern. 3. Flexibilisierung der elektronischen Steuererklärung (§6 Abs.3) Die verpflichtende elektronische Übermittlung kann insbesondere für kleinereSeite 2 von 3 Seite 3 Betriebe eine Hürde darstellen. Andere Kommunen nutzen ausschließlich einen amtlichen Vordruck. Eine Wahlmöglichkeit würde die Zugänglichkeit erhöhen und Härtefälle vermeiden, ohne die Datenqualität zu beeinträchtigen. 4. Klarstellung für reine Mehrwegbetriebe Der Wortlaut des §3 knüpft an die Nutzung von Einwegverpackungen an. Eine ausdrückliche Klarstellung, dass reine Mehrwegbetriebe nicht meldepflichtig sind, würde Missverständnisse vermeiden und die Umstellung auf Mehrweg fördern. 5. Präzisierung der Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (§8) Die Aufbewahrungs- und Ergänzungspflichten entsprechen weitgehend den Regelungen in Freiburg. Eine Präzisierung, wann Ergänzungen tatsächlich erforderlich sind, würde die Anwendung vereinfachen und unnötige Nachweispflichten vermeiden. 6. Überprüfung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs (§10) Der Bonner Ordnungswidrigkeitenkatalog ist umfangreich, aber inhaltlich nahezu identisch mit dem Freiburger Modell. Eine Reduktion auf die zwingend notwendigen Tatbestände würde die Rechtsanwendung vereinfachen, ohne die Durchsetzbarkeit der Steuer zu beeinträchtigen. Die genannten Maßnahmen verringern den Verwaltungsaufwand, erleichtern den Vollzug und verhindern unnötige Ordnungswidrigkeiten. Durch die geplante Reduzierung des Personalbedarfs im Kassen- und Steueramt sollen die durch die Steuer generierten Einnahmen die Kosten vollständig refinanzieren, so dass keine zusätzlichen Belastungen für die Stadt entstehen. Die Verwaltung prüft zudem, ob Synergien mit Bonnorange bei Aufklärungskampagnen und Abfallberatung genutzt werden können, um den Personalaufwand weiter zu senken. Abschließend wird eine Schätzung der zu erwartenden Einnahmen auf Basis von Erfahrungen anderer Städte erstellt, um eine fundierte Haushaltsplanung zu ermöglichen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de