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260523-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne Große Anfrage: Umsetzung verkehrssichernde Maßnahmen auf der Pützchens Chaussee

Nummer
260523-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Am Langen Graben Straße· Limperich, Beuel
  • Am Herz-Jesu-Kloster Straße· Vilich, Beuel
  • Adelheidisplatz Straße· Pützchen, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260523 Grüne Große Anfrage: Umsetzung verkehrssichernde Maßnahmen auf der Pützchens Chaussee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260523-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne Große Anfrage: Umsetzung
verkehrssichernde Maßnahmen auf der Pützchens
Chaussee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Antragsstellenden baten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurden die genannten Prüfungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Die Zählungen wurden in Auftrag gegeben und am 13.03.2024 durchgeführt.
Dabei weist die Abendspitzenstunde (15:45-16:45) der Pützchens Chaussee
am Knotenpunkt Röhfeldstraße eine Kfz-Belastung von 758 Kfz und 60
Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (15:30-16:30)
am östlichen Kontenarm 54 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee.
Die Abendspitzenstunde (15:45-16:45) der Pützchens Chaussee am
Knotenpunkt Am Langen Graben wies eine Kfz-Belastung von 456 Kfz und 52
Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (16:30-17:30)
am westlichen Kontenarm 7 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee.
2. Sind Zählungen für die Einrichtung des FGÜ und die Signalisierungen nach
der neuen Rechtslage notwendig?
Die Richtwerte der Verkehrsstärken zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
laut R-FGÜ (2001) haben nur noch einen empfehlenden Charakter und sind
rechtlich nicht mehr bindend. Dennoch geben Zählungen Aufschluss über den
Querungsbedarf und die Notwenigkeit einer Querungshilfe auch in Bezug auf
Lücken im fließenden Kfz-Verkehr.
Für eine Signalisierung mittels einer Lichtzeichenanlage sind Verkehrszahlen
rechtlich nicht allein ausschlaggebend, können aber als Begründung dienen.
Weitere Kriterien sind die baulichen Voraussetzungen, das Unfallgeschehen
und die Sichtbeziehungen.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Was steht der Umsetzung 2 Jahre nach dem Beschluss im Wege und für
welchen Zeitraum ist die Durchführung vorgesehen?
In Bezug auf die DS 231767 und ergänzend zu der ST 231767-02 teilt die
Verwaltung zu den einzelnen Punktes des Beschlusses Folgendes mit:
1. Eine deutliche, rote Markierung der Fahrradwege, um die Wege für Autos
stärker erkennbar zu machen.
An der fachlichen Einschätzung aus der vorherigen Stellungnahme hat sich
nichts geändert. Die vorhandenen Schutzstreifen auf der Pützchens Chaussee
weisen nach heutigem Standard keine regelkonforme Breite auf, sodass eine
flächige Roteinfärbung aus verkehrsplanerischer Sicht nicht empfohlen wird.
Hiervon ausgenommen sind die gezielten Markierungen im Bereich der
Knotenpunkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, denn es muss zwischen
Knotenpunkten und Streckenabschnitten unterschieden werden (siehe Punkt
3.4).
Die in der ursprünglichen Stellungnahme genannten Rahmenbedingungen
bestehen unverändert fort: Die Querschnitte im betreffenden Abschnitt sind im
Bestand zu schmal, um regelkonforme Schutzstreifen oder Radfahrstreifen
herzustellen. Daher gilt unverändert, dass eine grundsätzliche Verbesserung
der Radverkehrsführung auf dem im Antrag genannten Abschnitt nur durch eine
gesamthafte Überplanung mit voraussichtlich baulichen Veränderungen erreicht
werden kann. Diese umfassende Umgestaltung der Pützchens Chaussee hat
eine langfristige Umsetzungsperspektive und befindet sich derzeit nicht in
Planung. Ein konkreter Zeitraum für die Durchführung kann daher aktuell nicht
benannt werden.
Im Zuge der jüngsten Deckensanierungen wurde ein erster Abschnitt der
früheren Schutzstreifen zwischen der Röhfeldstraße und Am Herz-Jesu-Kloster
entfernt. Da die Fahrbahnbreite dort keine gesonderte Radverkehrsinfrastruktur
zulässt, hat die Verwaltung anstelle der Schutzstreifen Piktogrammketten
aufbringen lassen. Wer mittig über diesen Piktogrammen fährt, hält in der Regel
ausreichend Abstand zu parkenden Fahrzeugen und bewegt sich damit
außerhalb der Dooring-Zone, während die Markierungen zugleich die
Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs auf den Radverkehr erhöhen.
Die in der damaligen Stellungnahme genannte Möglichkeit einer punktuellen
Rotmarkierung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße
wurde seinerzeit als fachlich denkbare Option benannt, jedoch bisher noch
nicht planerisch weiterverfolgt.
Zu Maßnahmen an den Knotenpunkten Pützchens Chaussee / Siegburger
Straße und Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz siehe Punkt 4.
2. Einen Zebrastreifen auf Höhe der Kreuzung Am Langen Graben.
Die oben aufgeführten Ergebnisse der Verkehrszählung vom 13.03.2024
können keinen erhöhten Querungsbedarf am Knotenpunkt Pützchens
Chaussee – Am Langen Graben darlegen. Aus diesem Grund wird von derSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle abgesehen.
Grundsätzlich werden Querungshilfen nicht als verkehrsberuhigendes Mittel für
den Kfz-Verkehr eingesetzt.
3. Sowie eine (Bedarfs-)Ampel auf Höhe der Kreuzung Röhfeldstraße, um die
Geschwindigkeit von Autos/LKW's/Bussen zu drosseln und die Straße
sicherer für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu machen.
Am Knotenpunkt Kreuzung Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße ist keine
Lichtsignalzeichenanlage einzurichten. Es kann aktuell kein geeigneter
Standort ausgemacht werden, an dem die Errichtung einer LSA problemlos
möglich wäre.
Die mittlerweile durchgeführten Zählungen sprechen für eine Querungsstelle
östlich der Röhfeldstraße etwa auf Höhe der Pützchens Chaussee 56
(Rheinmetall). Dort befinden sich die Bushaltestellen, die die meisten
Fußgänger zum Ziel haben. Um dort eine LSA zu errichten, wären
umfangreiche Arbeiten im Gehwegbereich oder aber im Bereich der
Einmündung der Röhfeldstraße erforderlich. Dort befinden sich auf beiden
Seiten Kanalabdeckungen, die mit abgesenkt werden müssten, sowie
Wassereinläufe an der Pützchens Chaussee, die ebenfalls mit angepasst
werden müssten.
Zudem befinden sich dort zwei Bäume in deren Wurzelbereich nach hiesigen
Erkenntnissen nicht eingegriffen werden kann. Selbst wenn der Eingriff
technisch möglich wäre, erschweren die Bäume die Sicht auf die Signale, was
wiederum die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde. Da die Fa.
Rheinmetall mit Sattelschleppern angefahren wird, ist der Bau einer LSA in
unmittelbarer Nähe der Zufahrt aufgrund der erforderlichen Schleppkurven nicht
möglich.
In Richtung der Einzelhändler „Küchenprofis“ und Penny verhindern
Parkmöglichkeiten auf Privatfläche eine Einrichtung.
Des Weiteren wurde die Errichtung einer Mittelinsel als Querungsmöglichkeit
geprüft. Diese ist laut RASt 6.1.8.2 mit 2,5 Meter (Mindestmaß 2 Meter)
auszubilden und würde somit die 7 Meter breite Fahrbahn nicht regelkonform
einschränken, da Busbegegnungsverkehr herrscht. Aus diesem Grund kann
eine zusätzliche Querungshilfe nicht realisiert werden.
Maßgabe der DS 231767:
Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung einer Tempo 30 Zone zu prüfen.
Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone wurde geprüft. Diesbezüglich wird auf die
Stellungnahme DS 241404-03 verwiesen.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung insbesondere der „kurzfristigen
Maßnahmen“?
Die kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf
der Pützchens Chaussee befinden sich überwiegend vor der Umsetzung bzw.
in finaler Abstimmung.
Am Knotenpunkt Siegburger Straße / Pützchens Chaussee werden die
kurzfristigen Maßnahmen derzeit vorbereitet. Dazu zählen insbesondere
Rotmarkierungen, vorgezogene Aufstellflächen für den Radverkehr sowie die
Einrichtung indirekter Linksabbieger. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der
Bezirksregierung hat bereits stattgefunden; die Maßnahmen befinden sich nun
in der finalen verwaltungsinternen Abstimmung. Die Umsetzung ist nach
Abschluss der Abstimmungen und der Beauftragung der Markierungsarbeiten
vorgesehen.
Am Knotenpunkt Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz sind ebenfalls
Rotmarkierungen im Knotenpunktbereich sowie vorgezogene Aufstellflächen
vorgesehen. Die Markierungsarbeiten stehen noch aus, sind jedoch bereits
planerisch vorbereitet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de