260523-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne Große Anfrage: Umsetzung verkehrssichernde Maßnahmen auf der Pützchens Chaussee
Kerndaten
- Nummer
- 260523-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Pützchens Chaussee Hauptort
- Röhfeldstraße
- Am Langen Graben
- Am Herz-Jesu-Kloster
- Adelheidisplatz
- Siegburger Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260523-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grüne Große Anfrage: Umsetzung verkehrssichernde Maßnahmen auf der Pützchens Chaussee Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Antragsstellenden baten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden die genannten Prüfungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? Die Zählungen wurden in Auftrag gegeben und am 13.03.2024 durchgeführt. Dabei weist die Abendspitzenstunde (15:45-16:45) der Pützchens Chaussee am Knotenpunkt Röhfeldstraße eine Kfz-Belastung von 758 Kfz und 60 Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (15:30-16:30) am östlichen Kontenarm 54 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee. Die Abendspitzenstunde (15:45-16:45) der Pützchens Chaussee am Knotenpunkt Am Langen Graben wies eine Kfz-Belastung von 456 Kfz und 52 Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (16:30-17:30) am westlichen Kontenarm 7 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee. 2. Sind Zählungen für die Einrichtung des FGÜ und die Signalisierungen nach der neuen Rechtslage notwendig? Die Richtwerte der Verkehrsstärken zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs laut R-FGÜ (2001) haben nur noch einen empfehlenden Charakter und sind rechtlich nicht mehr bindend. Dennoch geben Zählungen Aufschluss über den Querungsbedarf und die Notwenigkeit einer Querungshilfe auch in Bezug auf Lücken im fließenden Kfz-Verkehr. Für eine Signalisierung mittels einer Lichtzeichenanlage sind Verkehrszahlen rechtlich nicht allein ausschlaggebend, können aber als Begründung dienen. Weitere Kriterien sind die baulichen Voraussetzungen, das Unfallgeschehen und die Sichtbeziehungen.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Was steht der Umsetzung 2 Jahre nach dem Beschluss im Wege und für welchen Zeitraum ist die Durchführung vorgesehen? In Bezug auf die DS 231767 und ergänzend zu der ST 231767-02 teilt die Verwaltung zu den einzelnen Punktes des Beschlusses Folgendes mit: 1. Eine deutliche, rote Markierung der Fahrradwege, um die Wege für Autos stärker erkennbar zu machen. An der fachlichen Einschätzung aus der vorherigen Stellungnahme hat sich nichts geändert. Die vorhandenen Schutzstreifen auf der Pützchens Chaussee weisen nach heutigem Standard keine regelkonforme Breite auf, sodass eine flächige Roteinfärbung aus verkehrsplanerischer Sicht nicht empfohlen wird. Hiervon ausgenommen sind die gezielten Markierungen im Bereich der Knotenpunkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, denn es muss zwischen Knotenpunkten und Streckenabschnitten unterschieden werden (siehe Punkt 3.4). Die in der ursprünglichen Stellungnahme genannten Rahmenbedingungen bestehen unverändert fort: Die Querschnitte im betreffenden Abschnitt sind im Bestand zu schmal, um regelkonforme Schutzstreifen oder Radfahrstreifen herzustellen. Daher gilt unverändert, dass eine grundsätzliche Verbesserung der Radverkehrsführung auf dem im Antrag genannten Abschnitt nur durch eine gesamthafte Überplanung mit voraussichtlich baulichen Veränderungen erreicht werden kann. Diese umfassende Umgestaltung der Pützchens Chaussee hat eine langfristige Umsetzungsperspektive und befindet sich derzeit nicht in Planung. Ein konkreter Zeitraum für die Durchführung kann daher aktuell nicht benannt werden. Im Zuge der jüngsten Deckensanierungen wurde ein erster Abschnitt der früheren Schutzstreifen zwischen der Röhfeldstraße und Am Herz-Jesu-Kloster entfernt. Da die Fahrbahnbreite dort keine gesonderte Radverkehrsinfrastruktur zulässt, hat die Verwaltung anstelle der Schutzstreifen Piktogrammketten aufbringen lassen. Wer mittig über diesen Piktogrammen fährt, hält in der Regel ausreichend Abstand zu parkenden Fahrzeugen und bewegt sich damit außerhalb der Dooring-Zone, während die Markierungen zugleich die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs auf den Radverkehr erhöhen. Die in der damaligen Stellungnahme genannte Möglichkeit einer punktuellen Rotmarkierung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße wurde seinerzeit als fachlich denkbare Option benannt, jedoch bisher noch nicht planerisch weiterverfolgt. Zu Maßnahmen an den Knotenpunkten Pützchens Chaussee / Siegburger Straße und Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz siehe Punkt 4. 2. Einen Zebrastreifen auf Höhe der Kreuzung Am Langen Graben. Die oben aufgeführten Ergebnisse der Verkehrszählung vom 13.03.2024 können keinen erhöhten Querungsbedarf am Knotenpunkt Pützchens Chaussee – Am Langen Graben darlegen. Aus diesem Grund wird von derSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle abgesehen. Grundsätzlich werden Querungshilfen nicht als verkehrsberuhigendes Mittel für den Kfz-Verkehr eingesetzt. 3. Sowie eine (Bedarfs-)Ampel auf Höhe der Kreuzung Röhfeldstraße, um die Geschwindigkeit von Autos/LKW's/Bussen zu drosseln und die Straße sicherer für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu machen. Am Knotenpunkt Kreuzung Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße ist keine Lichtsignalzeichenanlage einzurichten. Es kann aktuell kein geeigneter Standort ausgemacht werden, an dem die Errichtung einer LSA problemlos möglich wäre. Die mittlerweile durchgeführten Zählungen sprechen für eine Querungsstelle östlich der Röhfeldstraße etwa auf Höhe der Pützchens Chaussee 56 (Rheinmetall). Dort befinden sich die Bushaltestellen, die die meisten Fußgänger zum Ziel haben. Um dort eine LSA zu errichten, wären umfangreiche Arbeiten im Gehwegbereich oder aber im Bereich der Einmündung der Röhfeldstraße erforderlich. Dort befinden sich auf beiden Seiten Kanalabdeckungen, die mit abgesenkt werden müssten, sowie Wassereinläufe an der Pützchens Chaussee, die ebenfalls mit angepasst werden müssten. Zudem befinden sich dort zwei Bäume in deren Wurzelbereich nach hiesigen Erkenntnissen nicht eingegriffen werden kann. Selbst wenn der Eingriff technisch möglich wäre, erschweren die Bäume die Sicht auf die Signale, was wiederum die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde. Da die Fa. Rheinmetall mit Sattelschleppern angefahren wird, ist der Bau einer LSA in unmittelbarer Nähe der Zufahrt aufgrund der erforderlichen Schleppkurven nicht möglich. In Richtung der Einzelhändler „Küchenprofis“ und Penny verhindern Parkmöglichkeiten auf Privatfläche eine Einrichtung. Des Weiteren wurde die Errichtung einer Mittelinsel als Querungsmöglichkeit geprüft. Diese ist laut RASt 6.1.8.2 mit 2,5 Meter (Mindestmaß 2 Meter) auszubilden und würde somit die 7 Meter breite Fahrbahn nicht regelkonform einschränken, da Busbegegnungsverkehr herrscht. Aus diesem Grund kann eine zusätzliche Querungshilfe nicht realisiert werden. Maßgabe der DS 231767: Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung einer Tempo 30 Zone zu prüfen. Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone wurde geprüft. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme DS 241404-03 verwiesen.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung insbesondere der „kurzfristigen Maßnahmen“? Die kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee befinden sich überwiegend vor der Umsetzung bzw. in finaler Abstimmung. Am Knotenpunkt Siegburger Straße / Pützchens Chaussee werden die kurzfristigen Maßnahmen derzeit vorbereitet. Dazu zählen insbesondere Rotmarkierungen, vorgezogene Aufstellflächen für den Radverkehr sowie die Einrichtung indirekter Linksabbieger. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksregierung hat bereits stattgefunden; die Maßnahmen befinden sich nun in der finalen verwaltungsinternen Abstimmung. Die Umsetzung ist nach Abschluss der Abstimmungen und der Beauftragung der Markierungsarbeiten vorgesehen. Am Knotenpunkt Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz sind ebenfalls Rotmarkierungen im Knotenpunktbereich sowie vorgezogene Aufstellflächen vorgesehen. Die Markierungsarbeiten stehen noch aus, sind jedoch bereits planerisch vorbereitet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de