260520 · Beschlussvorlage
Beteiligung an den Verfahrenskosten zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7618-8 für die Sportanlagen in Ippendorf
Kerndaten
- Nummer
- 260520
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Saalestraße Hauptort
- Ippendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260520 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Beteiligung an den Verfahrenskosten zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7618-8 für die Sportanlagen in Ippendorf Beratungsfolge Sportausschuss 12.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7618-8 zum Neubau einer Vereinssporthalle in Bonn-Ippendorf sowie möglichen weiteren sportlichen Ergänzungen wird dem Verein HTC Schwarz-Weiss Bonn eine Beteiligung an den Verfahrenskosten in Höhe von maximal 100.000 € zugesichert. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Summe zum Haushalt 2027/28 anzumelden. Begründung Der Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e.V. (HTC) beabsichtigt, auf seiner bestehenden Sportanlage in Bonn-Ippendorf (Saalestraße) eine vereinseigene Sporthalle zu errichten, um den Trainings- und Spielbetrieb ganzjährig sicherzustellen und die Kapazitäten insbesondere für den Kinder- und Jugendsport zu erweitern. Die Errichtung einer solchen Halle liegt auch im Interesse der Bundesstadt Bonn, da die zu errichtende Sporthalle in den Vormittagsstunden von den umliegenden Grundschulen genutzt werden soll und damit das derzeit bestehende Defizit an Kapazitäten für den Schulsport beseitigt würde. Mit Beschluss des Rates vom 09.02.2023 wurde die Verwaltung deshalb beauftragt, dem Verein HTC Schwarz-Weiss Bonn das für den Bau einer Turnhalle benötigte städtische Grundstück im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (DS 220814). Für die Sporthalle sind verschiedene Standortvarianten diskutiert worden, die in der DS 210647-01 ST veröffentlicht worden sind. Nach dem Beschluss des Rates waren die Varianten V1, V2 und V5 bzw. mögliche Mischformen unter Nutzung von Parkplatz und Tennisplätzen zu prüfen. Für diese Prüfungen ist dem HTC als Ausnahmeentscheidung ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € aus Mitteln der Sportförderung gewährt worden (DS 231625).Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der HTC hatte daraufhin ein Stadtplanungsbüro damit beauftragt, verschiedene Fachgutachten einzuholen. Nach diesen Fachgutachten, den Empfehlungen des Stadtplanungsbüros sowie des Vereins und der verwaltungsinternen Abstimmung wird die Variante 2 – südlich des Fußballplatzes – für die neue Sporthalle bevorzugt. Diese Variante bietet folgende Vorteile: - Nähe zu bestehenden Stellplätzen und zur benachbarten Engelsbachschule, - Kein Verlust von bestehenden Sportflächen, - Gute Erschließbarkeit während Bau und Betrieb, - Größtmögliche Entfernung zu den Schutzgebieten. Für das Areal gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7618-8 Saalestraße von 1962. Festgesetzt sind Flächen für öffentliche Gebäude (Schule), öffentliche Grünfläche (Sportplatz), forstwirtschaftlich genutzte Fläche und Grünfläche. Der Flächennutzungsplan setzt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz fest. Der geltende Bebauungsplan Nr. 7618-8 stellt allerdings keine planungsrechtliche Grundlage für eine Genehmigung der geplanten Sporthalle bzw. für weitere Änderungen oder Ergänzungen der vorhandenen Sportanlagen des HTC dar, dies wurde auch seitens der Bezirksregierung Köln der Verwaltung mitgeteilt. Für die Realisierung der Sporthalle ist deshalb eine neue planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Durch die Verwaltung wird daher ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes vorbereitet und voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in die politischen Gremien eingebracht. Bei der Änderung des Bebauungsplanes soll das ca. 7 ha große Sportareal insgesamt betrachtet werden, um eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, die die Errichtung einer Sporthalle ermöglicht. Unter Berücksichtigung der bestehenden Anlagen und Nutzungen soll zudem geprüft, welche weiteren zeitgemäßen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Gesamtareal eingeräumt werden können. Für die Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der perspektivisch geplanten Erweiterungen sind weitere Fachgutachten sowie die fachliche Begleitung durch ein Planungsbüro notwendig. Nach Angaben des derzeitig beauftragten Planungsbüros werden für die Durchführung des Änderungsverfahrens Aufwendungen in Höhe von rund 140.000 € zu erwarten sein. Für die verwaltungsinterne Betreuung des Verfahrens werden Kosten in Höhe von rund 23.000 € entstehen. Der Gesamtaufwand wird sich damit auf rund 163.000 € belaufen. Der HTC hat angeboten, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in eigener Regie durchzuführen. Hierfür soll eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen werden. Im Hinblick darauf, dass ein Großteil der innerhalb des Plangebietes liegendenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Flächen der Stadt gehören und die Stadt darüber hinaus ein hohes Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes hat, wäre es grundsätzlich eine städtische Aufgabe, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Deshalb ist das Angebot des HTC sehr zu begrüßen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung sehr angemessen, dass die Stadt sich in einem wesentlichen Umfang an den Kosten beteiligt. Zur Beteiligung an den Kosten schlägt die Verwaltung vor, im Sport- und Bäderamt ein Budget von 100.000 € einzurichten. Dieser Betrag ist als Maximalwert zu verstehen, die übrigen Kosten sind durch den HTC zu erbringen. Diesen Betrag wird die Verwaltung zum Haushalt 2027/28 anmelden. Wie aus der Vorlage ersichtlich und im Finanzkasten beschrieben, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen. Er erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Noch bereit- zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 100.000 € 152000802/73.1001 Anmeldung zum Haushalt 27/28 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 100.000 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de