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260516-02 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Stand zum Thema: ABC-Klassen

Nummer
260516-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 260516 Grüne Anfrage: ABC-Klassen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260516-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Aktueller Stand zum Thema: ABC-Klassen
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stärkung der sprachlichen Kompetenzen von Kindern vor Schuleintritt und
die Verbesserung ihrer Bildungschancen sind zentrale bildungspolitische Ziele.
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bildungsvoraussetzungen und
bestehender sprachlicher Förderbedarfe besteht hier weiterhin erheblicher
Handlungsbedarf.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2026 das 18.
Schulrechtsänderungsgesetz zur Einführung verpflichtender schulischer
Vorkurse („ABC-Klassen“) verabschiedet. Aus Sicht der Verwaltung kommt es
nun insbesondere auf eine fachlich abgestimmte, kindgerechte und kommunal
umsetzbare Ausgestaltung an.
Dabei bestehen weiterhin wesentliche Umsetzungsfragen hinsichtlich der
pädagogischen Einbindung, der erforderlichen personellen und räumlichen
Ressourcen, der Beförderung der Kinder sowie des kommunalen
Belastungsausgleichs.
Frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse werden wesentlich durch
Kontinuität, verlässliche Beziehungen und entwicklungsangemessene
Lernbedingungen unterstützt. Bei der Umsetzung der ABC-Klassen sollten
deshalb zusätzliche Orts- und Bezugspersonenwechsel für die betroffenen
Kinder möglichst gering gehalten und altersangemessen gestaltet werden.
Soweit Kinder zwischen ihrer Kindertageseinrichtung und einem anderen
Förderort befördert werden müssen, sind neben der eigentlichen Beförderung
insbesondere Aufsicht und Begleitung, Barrierefreiheit sowie die
organisatorischen Abläufe zu berücksichtigen. Für die Bundesstadt Bonn stellt
die Organisation der Beförderung eine wesentliche organisatorische
Herausforderung dar. Umfang und konkrete Ausgestaltung können erst
belastbar bewertet werden, wenn insbesondere Anzahl und räumliche
Verteilung der teilnehmenden Kinder sowie die Standorte der ABC-Klassen
feststehen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten geeigneter
Beförderungsangebote begrenzt sein können.
Neben den unmittelbaren Beförderungskosten entstehen voraussichtlich
zusätzliche Aufwendungen für Begleitung, Koordination und Verwaltung. AusSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sicht der Verwaltung ist deshalb sicherzustellen, dass die tatsächlich
notwendigen Aufwendungen vollständig und sachgerecht im vorgesehenen
Belastungsausgleich berücksichtigt werden.
Auch die räumliche Umsetzung stellt für Bonn eine wesentliche
Herausforderung dar. Die Bonner Schulen weisen bereits heute eine hohe
räumliche Auslastung auf. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Flächenbedarfe,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung.
Geeignete zusätzliche Räume für ABC-Klassen stehen daher nicht an allen
Schulstandorten ohne Weiteres zur Verfügung.
Auch in den Kindertageseinrichtungen kann nicht generell davon ausgegangen
werden, dass zusätzliche Räume für schulische Vorkurse verfügbar sind. Eine
Durchführung in einer Kindertageseinrichtung ist daher jeweils standortbezogen
und in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger zu prüfen.
Soweit zusätzliche Raumkapazitäten benötigt werden, können neben baulichen
Maßnahmen auch Aufwendungen beispielsweise für temporäre Lösungen,
Anmietungen, Herrichtung, Ausstattung sowie zusätzliche Betriebs- und
Bewirtschaftungskosten entstehen. Auch diese notwendigen Kosten müssen
aus Sicht der Verwaltung sachgerecht im kommunalen Belastungsausgleich
berücksichtigt werden.
Landesweit pauschalierte Annahmen können die unterschiedlichen örtlichen
Rahmenbedingungen nur begrenzt abbilden. Für Bonn ist daher von
besonderer Bedeutung, dass ein belastungsgerechter Verteilmaßstab gewählt
wird und eine Nachsteuerung anhand der tatsächlich entstehenden
kommunalen Aufwendungen möglich ist.
Von besonderer Bedeutung ist zudem die Verzahnung der ABC-Klassen mit
der bestehenden frühkindlichen Bildung und Sprachförderung. Die schulischen
Vorkurse sollten die alltagsintegrierte Sprachbildung in den
Kindertageseinrichtungen ergänzen und in eine möglichst kontinuierliche
Förderkette eingebettet werden.
Dies gilt auch vor dem Hintergrund der parallel laufenden Weiterentwicklung
der frühkindlichen Bildung auf Landes- und Bundesebene. Die
unterschiedlichen Instrumente und Zuständigkeiten sollten möglichst kohärent
aufeinander abgestimmt werden. Ziel sollte ein durchgängiges Förderkonzept
sein, das die vorhandenen Strukturen von Kindertagesbetreuung, Jugendhilfe
und Schule sinnvoll miteinander verbindet, unnötige Doppelstrukturen
vermeidet und die jeweiligen fachlichen Kompetenzen nutzt.
Die Verwaltung unterstützt das Ziel, die sprachlichen Voraussetzungen für
einen erfolgreichen Schulstart frühzeitig zu stärken. Für die praktische
Umsetzung der ABC-Klassen sind aus kommunaler Sicht insbesondere eine
kindgerechte und praxistaugliche Organisation, eine enge Verzahnung mit den
bestehenden Strukturen der frühkindlichen Bildung sowie realisierbare
Lösungen für Beförderung und Räume erforderlich. Zugleich ist sicherzustellen,
dass die durch die neue Aufgabe tatsächlich entstehenden kommunalen
Aufwendungen vollständig und belastungsgerecht ausgeglichen werden. Die
weitere Ausgestaltung des Belastungsausgleichs bleibt daher für die Bewertung
der finanziellen Auswirkungen auf die Bundesstadt Bonn von zentralerSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bedeutung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de