260516-02 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Stand zum Thema: ABC-Klassen
Kerndaten
- Nummer
- 260516-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260516-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Aktueller Stand zum Thema: ABC-Klassen Beratungsfolge Schulausschuss 16.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stärkung der sprachlichen Kompetenzen von Kindern vor Schuleintritt und die Verbesserung ihrer Bildungschancen sind zentrale bildungspolitische Ziele. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bildungsvoraussetzungen und bestehender sprachlicher Förderbedarfe besteht hier weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2026 das 18. Schulrechtsänderungsgesetz zur Einführung verpflichtender schulischer Vorkurse („ABC-Klassen“) verabschiedet. Aus Sicht der Verwaltung kommt es nun insbesondere auf eine fachlich abgestimmte, kindgerechte und kommunal umsetzbare Ausgestaltung an. Dabei bestehen weiterhin wesentliche Umsetzungsfragen hinsichtlich der pädagogischen Einbindung, der erforderlichen personellen und räumlichen Ressourcen, der Beförderung der Kinder sowie des kommunalen Belastungsausgleichs. Frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse werden wesentlich durch Kontinuität, verlässliche Beziehungen und entwicklungsangemessene Lernbedingungen unterstützt. Bei der Umsetzung der ABC-Klassen sollten deshalb zusätzliche Orts- und Bezugspersonenwechsel für die betroffenen Kinder möglichst gering gehalten und altersangemessen gestaltet werden. Soweit Kinder zwischen ihrer Kindertageseinrichtung und einem anderen Förderort befördert werden müssen, sind neben der eigentlichen Beförderung insbesondere Aufsicht und Begleitung, Barrierefreiheit sowie die organisatorischen Abläufe zu berücksichtigen. Für die Bundesstadt Bonn stellt die Organisation der Beförderung eine wesentliche organisatorische Herausforderung dar. Umfang und konkrete Ausgestaltung können erst belastbar bewertet werden, wenn insbesondere Anzahl und räumliche Verteilung der teilnehmenden Kinder sowie die Standorte der ABC-Klassen feststehen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten geeigneter Beförderungsangebote begrenzt sein können. Neben den unmittelbaren Beförderungskosten entstehen voraussichtlich zusätzliche Aufwendungen für Begleitung, Koordination und Verwaltung. AusSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sicht der Verwaltung ist deshalb sicherzustellen, dass die tatsächlich notwendigen Aufwendungen vollständig und sachgerecht im vorgesehenen Belastungsausgleich berücksichtigt werden. Auch die räumliche Umsetzung stellt für Bonn eine wesentliche Herausforderung dar. Die Bonner Schulen weisen bereits heute eine hohe räumliche Auslastung auf. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Flächenbedarfe, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung. Geeignete zusätzliche Räume für ABC-Klassen stehen daher nicht an allen Schulstandorten ohne Weiteres zur Verfügung. Auch in den Kindertageseinrichtungen kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Räume für schulische Vorkurse verfügbar sind. Eine Durchführung in einer Kindertageseinrichtung ist daher jeweils standortbezogen und in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger zu prüfen. Soweit zusätzliche Raumkapazitäten benötigt werden, können neben baulichen Maßnahmen auch Aufwendungen beispielsweise für temporäre Lösungen, Anmietungen, Herrichtung, Ausstattung sowie zusätzliche Betriebs- und Bewirtschaftungskosten entstehen. Auch diese notwendigen Kosten müssen aus Sicht der Verwaltung sachgerecht im kommunalen Belastungsausgleich berücksichtigt werden. Landesweit pauschalierte Annahmen können die unterschiedlichen örtlichen Rahmenbedingungen nur begrenzt abbilden. Für Bonn ist daher von besonderer Bedeutung, dass ein belastungsgerechter Verteilmaßstab gewählt wird und eine Nachsteuerung anhand der tatsächlich entstehenden kommunalen Aufwendungen möglich ist. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Verzahnung der ABC-Klassen mit der bestehenden frühkindlichen Bildung und Sprachförderung. Die schulischen Vorkurse sollten die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen ergänzen und in eine möglichst kontinuierliche Förderkette eingebettet werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der parallel laufenden Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung auf Landes- und Bundesebene. Die unterschiedlichen Instrumente und Zuständigkeiten sollten möglichst kohärent aufeinander abgestimmt werden. Ziel sollte ein durchgängiges Förderkonzept sein, das die vorhandenen Strukturen von Kindertagesbetreuung, Jugendhilfe und Schule sinnvoll miteinander verbindet, unnötige Doppelstrukturen vermeidet und die jeweiligen fachlichen Kompetenzen nutzt. Die Verwaltung unterstützt das Ziel, die sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart frühzeitig zu stärken. Für die praktische Umsetzung der ABC-Klassen sind aus kommunaler Sicht insbesondere eine kindgerechte und praxistaugliche Organisation, eine enge Verzahnung mit den bestehenden Strukturen der frühkindlichen Bildung sowie realisierbare Lösungen für Beförderung und Räume erforderlich. Zugleich ist sicherzustellen, dass die durch die neue Aufgabe tatsächlich entstehenden kommunalen Aufwendungen vollständig und belastungsgerecht ausgeglichen werden. Die weitere Ausgestaltung des Belastungsausgleichs bleibt daher für die Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf die Bundesstadt Bonn von zentralerSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bedeutung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de