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260516 · Große Anfrage

Grüne Anfrage: ABC-Klassen

Nummer
260516
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.03.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 03.06.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 260516-02 Aktueller Stand zum Thema: ABC-Klassen

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Große Anfrage
öffentlich
260516
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Berit Keiser
Dr. Tobias Henson Rausch
26.03.2026
Grüne Anfrage: ABC-Klassen
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.04.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Fraktion der GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der
Pläne des Landes zur Einrichtung sogenannter ABC-Klassen und um Auskunft
über ihre Stellungnahme gegenüber dem Städtetag. Dabei bitten wir
insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Pläne des Landes?
2. Welche Auswirkungen werden diese Pläne auf einen ggf. damit
verbundenen zusätzlichen Personalbedarf haben und wie soll
dieser Bedarf gedeckt werden?
3. Sind die erforderlichen Ressourcen bei der für die
Schuleingangsuntersuchung zuständigen Stelle vorhanden, um
das Sprachscreening flächendeckend umzusetzen?
4. Was bedeuten die Pläne der Landesregierung für die kommunale
schulische Infrastruktur, auch im Zusammenhang mit dem
Anspruch auf Ganztagsbetreuung und dem damit erhöhtem
Raumbedarf?
5. Bestünden Räumlichkeiten, in den Kindertageseinrichtungen
diese Klassen von Lehrkräften zu unterrichten, so dass Kinder
nicht an einen unbekannten Lernort gebracht werden müssen?
6. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung auf bereits
bestehende Maßnahmen der Sprachförderung in den
Kindertageseinrichtungen?
Begründung
Die Landesregierung beabsichtigt, landesweit sogenannte ABC-Klassen
einzuführen. Entsprechende Pläne hat die CDU-Schulministerin vorgestellt.
Danach sollen zukünftig alle Kinder bei der Schulanmeldung eine landesweit
einheitliche Sprachstandsfeststellung durchlaufen. Dazu soll die
Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung
vorgezogen werden. Wenn die Kinder nicht über die notwendigen deutschen
Sprachkenntnisse verfügen, sollen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der
Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-
Klasse besuchen. Die ABC-Klassen sollen in schulischer Verantwortung liegenSeite 1 von 2
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und in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer
Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort und grundsätzlich von
Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der
Schuleingangsphase durchgeführt werden. Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, sollen durch den Schulträger zwischen der
Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert werden. Für
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger
die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Die ersten
verpflichtenden ABC-Klassen sollen im Schuljahr 2028/29 beginnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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