260504-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weitere Hinweise zur Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen"
Kerndaten
- Nummer
- 260504-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260504-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Weitere Hinweise zur Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen" Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Zum besseren Verständnis wird vorliegend eine Synopse beigefügt, um die Aktualisierungen des Eckpunktebeschlusses von 2014 zu veranschaulichen. Mit der Überarbeitung des Eckpunktebeschlusses sollen die ersten Schritte zu einer verbesserten Konzernsicht mit der Stadt Bonn als "Konzernmutter" eingeleitet werden. Zielvorgaben sollen eine klarere Steuerungswirkung erhalten, um städtische Interessen und Bedarfe zu unterstützen. Der aktualisierte Eckpunktebeschluss bezieht alle Beteiligungen - soweit rechtlich möglich - ein, nimmt insbesondere Rücksicht auf die städtische Haushaltslage und soll effizientere und effektivere Zielvorgaben in Tantiemeregelungen bewirken. So soll eine hinreichende Einbindung der Führungskräfte der Beteiligungen in die Gesamtinteressenlage der Kommune erfolgen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung mit dem erhöhten finanziellen Druck die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet, müssen alle möglichen Maßnahmen getroffen werden. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage sollen Einsparungen in allen Bereichen geprüft werden. Daher ist auch der Blick auf Zielvereinbarungen zu richten. Auch wenn städtische Beteiligungen rechtlich unabhängige Einheiten sind, die wirtschaftlich agieren sollen, ist ihr Zweck immer die Daseinsvorsorge. Kommunale Unternehmen können nicht komplett wie wirtschaftlich unabhängige Unternehmen agieren, da im Hintergrund immer die Verantwortung für das Geld der Bürger, mithin das Steuergeld zu beachten ist. So ist in Zeiten, wo jede Kostenposition im städtischen Haushalt überprüft wird, eine Senkung der Tantiemehöhen angebracht und angemessen.Seite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Tantiemen werden grundsätzlich bei Erreichen von Zielen ausgezahlt. Die Zielgestaltungen sollen grundsätzlich zu einer effektiven und effizienten Leistungserbringung führen. Eine 120%ige Zielerreichung bedeutet, dass ein vorgegebenes Ziel nicht nur erfüllt, sondern um ein Fünftel (20%) übertroffen wurde. Dies kann honoriert werden. Die bisherige Regelung sah eine weitere Zielerreichungsquote von 150% vor, was zu einer hohen Tantiemeauszahlung führt. Eine Senkung auf 120% ist ein angemessener Vorschlag. Des Weiteren sollte dies ein Sonderfall bleiben, der mittels Begründung statuiert werden sollte. Anlage/n 1 2014-03-17 1410669EB3 Eckpunkte von Geschae VO (öffentlich) 2 Synopse (öffentlich)Seite 2 von 7 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 20 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1410669EB3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 14.03.2014 Betreff Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 13.03.2014 Ziff. 1.-2.: Mit Mehrheit gegen Linke Ziff. 3.: Einstimmig Empfehlung an Rat 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die folgenden Eckpunkte als Rahmen zur Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungsgesellschaften: a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. Ausnahmen sind je nach Bewerberqualität zulässig. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 30 % der Jahresgrundvergütung auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien wie Ertrags- kennzahlen, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Effizienz, Ressourcenverbrauch. Des Weiteren liegt der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahres- komponenten (dreijährige Bemessungsgrundlage), eine Kombination aus kollektiven (Konzernoptimum) und individuellen (Spartenoptimierung) Zielen und einer diskretionären Ermessenskomponente zugrunde. c. Das Überschreiten der Zieltantieme auf bis zu 150% wird honoriert. d. Die Systemumstellung einer neuen Altersversorgung auf beitragsorientierte Leistungszusage in Höhe von bis zu 30 % der jährlichen Grundvergütung über eine externe Unterstützungs- kasse. e. Die Fortzahlung der Grundvergütung im Krankheitsfall für bis zu 9 Monate. f. Eine D & O- Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal das 1,5 fache der Grundvergütung. g. Der Abschluss einer Unfallversicherung. h. Keine Vereinbarung eines Dienstwagens. i. Keine Vereinbarung von Rückkehrrechten.Seite 3 von 7 j. Keine Tarifierungskoppelung bei der Vergütung, stattdessen Überprüfungsklausel nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 2,5 Jahre). 2. Der Rat weist seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH an, diese Eckpunkte für die zukünftigen Anstellungsverträge mit den weiteren, hauptamtlichen Geschäftsführern im SWB-Konzern vorzugeben. 3. Abweichungen hiervon müssen aber in den jeweiligen Beschlussvorlagen genau begründet werden. - - - Die Ziffern 1. und 2. entsprechen dem Beschlussvorschlag der Verwal- tung. Die Ziffer 3. wurde auf Grund eines Änderungsantrages der FDP-Fraktion (DS-Nr. 1410669AA2), der einstimmig beschlossen wurde, eingefügt. An der Aussprache beteiligen sich die Stv. Kansy –FDP-, Dr. Faber –Linke-, Esser und Richter –SPD-, Dr. Gilles –CDU- sowie Finger –GRÜNE-.Seite 4 von 7 Synopse zur Vorlage 260504 Eckpunkte Geschäftsführerverträge 10.09.2026 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die folgenden Eckpunkte als Rahmen zur Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungsgesellschaften: DS 1410669EB3 (alt) DS 260504 (neu) Erläuterung a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. Ausnahmen sind je nach Bewerberqualität zulässig. a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. Durch die „grundsätzliche“ Orientierung sind Ausnahmen mit Begründung möglich und bedarf keiner gesonderten Ausführung. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 30 % der Jahresgrundvergütung auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien wie Ertragskennzahlen, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, E@izienz, Ressourcenverbrauch. Des Weiteren liegt der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahreskomponenten (dreijährige Bemessungsgrundlage), eine Kombination aus kollektiven (Konzernoptimum) und individuellen (Spartenoptimierung) Zielen und einer diskretionären Ermessenskomponente zugrunde. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 20 % der Jahresgrundvergütung kann vereinbart werden auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien. Bei den vorzugebenden Zielkategorien und Zielen ist die Wirtschaftlichkeit der satzungsmäßigen Aufgabe der Beteiligung zu berücksichtigen. Neben den unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Kennzahlen (wie Jahresergebnis, Bilanzgewinn, Umsatzziele) und Kennzahlen zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, E@izienz, Ressourcenverbrauch sind insbesondere je „Kann“-Formulierung für mehr Verhandlungsspielraum. Allgemeine Kostensenkungsnotwendigkeit sollte sich auch an der Spitze eines Unternehmens widerspiegeln. Ein variabler Vergütungsbestandteil in Höhe von 20% ist ein monetärer Anreiz und soll durch mehr Leistungseinsatz erworben werden. Zielvorgaben, die sich mehr an der ö@entlichen Aufgabe orientieren, sollen zu einer höheren Beachtung der Konzernverbunden- und zugehörigkeit führen. Die Frage, was die Beteiligung mit ihrem Aufgabenbereich für die Stadt Bonn leistet, ist ebenso als Zielvorgabe zu berücksichtigen.Seite 5 von 7 Synopse zur Vorlage 260504 Eckpunkte Geschäftsführerverträge 10.09.2026 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nach Beteiligung Zielvorgaben zu den durch die Beteiligung zu erbringenden Leistungen zu beachten (wie z.B. satzungsmäßige Aufgaben, Gebührenstabilität, Eigenfinanzierungsquote, Wirksamkeit der erbrachten Leistungen, Auswirkungen auf den Haushalt). Daneben können der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahreskomponenten (dreijährige Bemessungsgrundlage) sowie eine Kombination aus kollektiven (Konzernoptimum) und individuellen (Spartenoptimierung) Zielen zugrunde liegen. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und allgemeine Wirkungen auf den „Konzern Stadt“ sollen durch bestimmte Zielvorgaben gesteuert werden (Stichwort „Gebührenstabilität“ oder „Eigenfinanzierung“). „Kann“-Formulierung für mehr Verhandlungsspielraum. c. Das Überschreiten der Zieltantieme auf bis zu 150% wird honoriert. c. Das Überschreiten der Zieltantieme auf bis zu 120% kann honoriert werden. Diese Überschreitung ist als besondere Auszeichnung entsprechend zu begründen. Zielgestaltungen innerhalb von Tantiemevereinbarungen sollten generell zu einer e@ektiven und e@izienten Leistungserbringung führen. Falls in Ausnahmefällen eine Überschreitung der tatsächlichen Leistungserbringung vorliegt, sind 120% ausreichend für die Würdigung des Einsatzes. Allgemeine Kostensenkungsnotwendigkeit sollte sich auch in der Führungsebene widerspiegeln. d. Die Systemumstellung einer neuen Altersversorgung auf beitragsorientierte Leistungszusage in Höhe von bis zu 30 % der jährlichen Grundvergütung über eine externe Unterstützungskasse. d. Die Systemumstellung einer neuen Altersversorgung auf beitragsorientierte Leistungszusage in Höhe von bis zu 30 % der jährlichen Grundvergütung über eine externe Unterstützungskasse. Keine ÄnderungSeite 6 von 7 Synopse zur Vorlage 260504 Eckpunkte Geschäftsführerverträge 10.09.2026 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) e. Die Fortzahlung der Grundvergütung im Krankheitsfall für bis zu 9 Monate. e. Die Fortzahlung der Grundvergütung im Krankheitsfall für bis zu 9 Monate. Keine Änderung f. Eine D & O- Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal das 1,5 fache der Grundvergütung. f. Eine D & O- Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal das 1,5 fache der Grundvergütung. Keine Änderung g. Der Abschluss einer Unfallversicherung. g. Der Abschluss einer Unfallversicherung kann vereinbart werden. „Kann“-Formulierung für mehr Verhandlungsspielraum h. Keine Vereinbarung eines Dienstwagens. h. Keine Vereinbarung eines Dienstwagens. Keine Änderung i. Keine Vereinbarung von Rückkehrrechten. i. Keine Vereinbarung von Rückkehrrechten. Keine Änderung j. Keine Tarifierungskoppelung bei der Vergütung, stattdessen Überprüfungsklausel nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 2,5 Jahre). j. Keine Tarifierungskoppelung bei der Vergütung. Es kann eine Überprüfungsklausel nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 2,5 Jahre) vereinbart werden. „Kann“-Formulierung für mehr Verhandlungsspielraum Abweichungen hiervon müssen aber in den jeweiligen Beschlussvorlagen genau begründet werden. - Durch „kann“-Formulierungen genügend weiter Verhandlungsspielraum Der Rat weist seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH an, diese Eckpunkte für die zukünftigen Anstellungsverträge mit den weiteren, hauptamtlichen Geschäftsführern im SWB-Konzern vorzugeben. Der Rat weist seine Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen und - soweit rechtlich möglich – in den Aufsichts- und Verwaltungsräten an, diese Eckpunkte für die zukünftigen Anstellungsverträge vorzugeben. Explizite Klarstellung, dass sich die Eckpunkte auf alle Beteiligungen beziehen. Rechtliche Grundlagen zeigen mögliche Einwirkungsschranken an.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de