260494 · Antrag
GRÜNEN-Antrag - Maßnahmen im Zuge der Nordbrücken-Sperrung für den Schwerlastverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 260494
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 260494 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz 26.3.2026 GRÜNEN-Antrag - Maßnahmen im Zuge der Nordbrücken-Sperrung für den Schwerlastverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bonn und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden beauftragt, sich mit Nachdruck auf allen Ebenen (Land, Bund, Autobahn GmbH) für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen einzusetzen: 1. Konsequente Durchsetzung des Lkw-Fahrverbots auf der Nordbrücke (A 565) einschließlich der Prüfung und Umsetzung geeigneter flankierender Maßnahmen (z.B. Einsatz eines sog. Schattenblitzers oder vergleichbarer Kontrollinstrumente) 2. Priorisierte Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus der Nordbrücke (A 565) vor anderen Infrastrukturprojekten, insbesondere vor Neubaumaßnahmen wie der sog. Rheinspange 3. Aktive Bereitstellung verkehrsrelevanter Daten, um eine weiträumige Umfahrung der Nordbrücke in digitalen Navigationssystemen zu ermöglichen und zu fördern (u.a. SEVAS) 4. Frühzeitige, transparente und umfassende Einbeziehung der Anwohnenden, z.B. bei Dialogforen und anderen Beteiligungsformaten. Begründung Zu 1) Zu Beginn des Jahres 2026 ist ein Fahrverbot für Schwerlastverkehr auf der A 565 über die sog. Nordbrücke in Bonn in Kraft getreten. Es ist jedoch zu beobachten, dass dieses Fahrverbot nicht flächendeckend eingehalten wird. Jede unzulässige Nutzung der Nordbrücke durch Lkw beschleunigt die strukturelle Belastung der Brücke und erhöht das Risiko weiterer Einschränkungen bis hin zu einer möglichen Vollsperrung. Eine solche Entwicklung hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das städtische und regionale Straßennetz. Vor diesem Hintergrund ist eine lückenlose und wirksame Durchsetzung des Fahrverbots zwingend erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2) Angesichts der zentralen verkehrlichen Bedeutung der Nordbrücke ist ein Ersatzneubau mit höchster Priorität voranzutreiben. Planungskapazitäten und Ressourcen sollen vorrangig auf dieses Projekt konzentriert werden. Gegebenenfalls ist eine Umschichtung zulasten anderer Vorhaben, z.B. der Planung eines Neubaus wie der Rheinspange bei Niederkassel, vorzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung des Ersatzbaus der Nordbrücke zu gewährleisten. Zu 3) Verkehre ohne lokalen Quell- oder Zielbezug sollen frühzeitig und großräumig umgeleitet werden. Ein erheblicher Teil des Güterverkehrs nutzt digitale Navigationssysteme. Neben der bestehenden Beschilderung auf der Autobahn ist daher eine geeignete digitale Datenbasis entscheidend. Die zuständigen Behörden sollen die erforderlichen Verkehrsdaten aktiv bereitstellen und gezielt auf Anbieter*innen von Navigations- und Kartendiensten zugehen, damit diese Umfahrungsrouten zuverlässig in ihren Systemen abgebildet werden. Beispielsweise ist die Sperrung noch nicht in der von der NRW-Landesagentur bereitgestellten SEVAS-Anwendung verzeichnet, die Restriktionen und Vorrangrouten für den Schwerlastverkehr beinhaltet. Zu 4) Je nach Variante sollen viele Wohngebäude abgerissen werden. Dadurch würden viele Menschen ihr Zuhause verlieren. Bisher haben die Anwohnenden aber hauptsächlich aus der Presse von den Plänen erfahren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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