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260487 · Beschlussvorlage

Besetzung des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn; Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören sowie der Fachmitglieder

Nummer
260487
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorfer Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Fritz-Tillmann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Josefstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260487
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Besetzung des Umlegungsausschusses der
Bundesstadt Bonn; Bestellung der Mitglieder, die
dem Stadtrat angehören sowie der Fachmitglieder
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören:
Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. 1.
2. 2.
2. Bestellung der Fachmitglieder:
Als ordentliche Mitglieder
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann-Straße 13, 53113 Bonn
Als stellvertretende Mitglieder:
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7, 53111 Bonn
Begründung
Mit der Umlegung werden vornehmlich im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so geordnet, dass sie
bebaubar werden und die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden
kann. Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in
der Bundesstadt Bonn ist der Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn
zuständig. Er besteht aus 5 Mitgliedern mit folgenden Qualifikationen:
Die oder der Vorsitzende muss befähigt sein zum Richteramt oder zum
höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied muss die Befähigung zum
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied
Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der
Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde
stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde
angehören.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere
Personen als Vertretung zu bestellen.
Beim Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen
Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz-
buches durch den Rat zu bestellen ist.
Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches bleiben die
Mitglieder des Rates so lange im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge
geregelt hat.
In der abgelaufenen Wahlperiode gehörten dem Umlegungsausschuss fol-
gende Ratsmitglieder an:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Dr. Daniel Rutte Grüne 1. Stv. Dr. Roswitha Sachsse-
Schadt Grüne
2. Stv. Reiner Burgunder CDU 2. Stv. Jürgen Wehlus CDU
Die Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses (Ratsmitglieder) ist
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW)Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
durchzuführen.
Danach würden auf die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1
Sitz entfallen.
Die Amtszeit der Fachmitglieder beträgt nach der Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches 5 Jahre.
Die letzte Bestellung ist mit Wirkung vom 26.01.2021 erfolgt. Die Wahlzeit der
derzeit bestellten Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, ist damit
ausgelaufen und eine Neubestellung ist erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die
bisherigen Mitglieder erneut zu bestellen. Ausgenommen von der
Neubestellung sind der Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie seine
Stellvertretung, die bereits mit Wirkung zum 01.04.2025 vom Rat für 5 Jahre
bestellt wurden (DS-Nr. 242251).
Folgende Bestellung der Fachmitglieder wird vorgeschlagen:
Ordentliche Mitglieder:
• Als Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird
das bisherige Mitglied ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch aufgrund
seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss erneut als ordentliches
Mitglied bestellt.
• Als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
wird das bisherige Mitglied Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang
Beyß erneut als ordentliches Mitglied bestellt.
Stellvertretende Mitglieder:
• Als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird
das bisherige Mitglieder Frau ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak erneut
im Umlegungsausschuss bestellt.
• Als stellvertretendes Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten
wird im Umlegungsausschuss Herr Dipl.-Ing. Martin Kütt erneut bestellt.
Alle vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfüllen die
nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse.
Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen
Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches durch den Stadtrat zu bestellen ist.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de