260487 · Beschlussvorlage
Besetzung des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn; Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören sowie der Fachmitglieder
Kerndaten
- Nummer
- 260487
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Rüngsdorf Hauptort
- Rüngsdorfer Straße
- Fritz-Tillmann-Straße
- Josefstraße
- Belderberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260487 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Besetzung des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn; Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören sowie der Fachmitglieder Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören: Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. 1. 2. 2. 2. Bestellung der Fachmitglieder: Als ordentliche Mitglieder Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen: ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173 Bonn Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann-Straße 13, 53113 Bonn Als stellvertretende Mitglieder: Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7, 53111 Bonn Begründung Mit der Umlegung werden vornehmlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so geordnet, dass sie bebaubar werden und die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in der Bundesstadt Bonn ist der Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn zuständig. Er besteht aus 5 Mitgliedern mit folgenden Qualifikationen: Die oder der Vorsitzende muss befähigt sein zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen. Beim Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz- buches durch den Rat zu bestellen ist. Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches bleiben die Mitglieder des Rates so lange im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. In der abgelaufenen Wahlperiode gehörten dem Umlegungsausschuss fol- gende Ratsmitglieder an: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. Stv. Dr. Daniel Rutte Grüne 1. Stv. Dr. Roswitha Sachsse- Schadt Grüne 2. Stv. Reiner Burgunder CDU 2. Stv. Jürgen Wehlus CDU Die Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses (Ratsmitglieder) ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW)Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) durchzuführen. Danach würden auf die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1 Sitz entfallen. Die Amtszeit der Fachmitglieder beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 5 Jahre. Die letzte Bestellung ist mit Wirkung vom 26.01.2021 erfolgt. Die Wahlzeit der derzeit bestellten Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, ist damit ausgelaufen und eine Neubestellung ist erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Mitglieder erneut zu bestellen. Ausgenommen von der Neubestellung sind der Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie seine Stellvertretung, die bereits mit Wirkung zum 01.04.2025 vom Rat für 5 Jahre bestellt wurden (DS-Nr. 242251). Folgende Bestellung der Fachmitglieder wird vorgeschlagen: Ordentliche Mitglieder: • Als Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird das bisherige Mitglied ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch aufgrund seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss erneut als ordentliches Mitglied bestellt. • Als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten wird das bisherige Mitglied Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß erneut als ordentliches Mitglied bestellt. Stellvertretende Mitglieder: • Als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird das bisherige Mitglieder Frau ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak erneut im Umlegungsausschuss bestellt. • Als stellvertretendes Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten wird im Umlegungsausschuss Herr Dipl.-Ing. Martin Kütt erneut bestellt. Alle vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfüllen die nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse. Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches durch den Stadtrat zu bestellen ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de