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260486-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: zur Stellungnahme DS 222006-52 ST zum FDP-Änderungsantrag Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp, Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
260486-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260486 FDP-Große Anfrage: zur Stellungnahme DS 222006-52 ST zum FDP-Änderungsantrag Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp, Antrag zur Vorlage 222006

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260486-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage: zur Stellungnahme DS
222006-52 ST zum FDP-Änderungsantrag
Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche
zur Installation von Photovoltaik im Umfang von
200 MWp, Antrag zur Vorlage 222006
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wo hat die Verwaltung mittlerweile Flächen für Freiflächenphotovoltaik
im Umfang von 200 MWp identifiziert und für Freiflächenphotovoltaik
nachweislich, z.B. im Flächennutzungsplan, reserviert?
Bonn strebt laut Ratsbeschluss zum Klimaplan einen PV-Ausbau von
800 MWp Gebäude-PV und 200 MWp Freiflächen-PV an. Erneuerbare
Energien sind essenziell, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu
reduzieren, die Energieversorgung zu sichern, vor krisen- und
kriegsbedingten globalen Preisschwankungen zu schützen sowie um die
regionale Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen
(neben CO2-Nullemissionen im Energiesektor).
Beim Ausbau der genannten 200 MWp Freiflächen-PV in Bonn sollen
bereits versiegelte oder teilversiegelte Freiflächen (z.B. Verkehrsflächen
wie Parkplätze, Radwege, Lärmschutzwände etc.) gegenüber grünen
Freiflächen (Acker, Grünland) priorisiert werden. Grundsätzlich ist das
Ausbauziel aber nur erreichbar, wenn auch grüne Freiflächen
einbezogen werden, da üblicherweise nur dort PV-Anlagen im
Megawatt-Leistungsbereich möglich sind. Zudem sind PV-Anlagen auf
Acker- und Grünlandflächen wirtschaftlicher, da die Kosten pro
installierte Leistung deutlich niedriger sind.
Im Flächennutzungsplan sind bisher keine Flächen als Sonderbaufläche
mit der Zweckbestimmung Sonnenenergie oder Photovoltaik dargestellt.
Auch auf Ebene von Bebauungsplänen gibt es bisher keinen Plan, der
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sonnenenergie oder
Photovoltaik im Stadtgebiet festsetzt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Grundlage für die Darstellung entsprechender Sonderbauflächen im
Flächennutzungsplan zur räumlichen Steuerung der Errichtung von
Anlagen Erneuerbarer Energien muss ein gesamtstädtisches
Flächenkonzept sein, das Potenzialflächen benennt, ggf.
anlagespezifische Nutzungskonflikte löst (bspw. FFA PV vs.
Windenergie) und besondere Eignungsflächen identifiziert. Ein solches
Konzept liefert zudem Transparenz und Planungssicherheit für
Netzplanungen und Investitionsentscheidungen Dritter.
Es kann als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Ziff. 11
BauGB beschlossen werden.
Ein solches gesamtstädtisches Flächenkonzept gibt es bisher nicht.
Seine Erarbeitung ist im Rahmen des Klimaplansteckbriefes 5.2.2
(ehem. 5.2.2.1) beabsichtigt. Aufbauend auf dem Konzept soll im
Rahmen des Steckbriefs ein Maßnahmenpaket zur Aktivierung von
entsprechenden Flächen entwickelt werden.
Eine Grundlage zur anstehenden Erarbeitung des Konzeptes bietet u.a.
der Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen der Entwicklung
des Bonner Freiraumplans (DS 232259), dessen Ergebnisse im
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weiterentwickelt wurden (DS
252604, Anlage 2, Folien 35-40).
2. Welche der Flächen wurde bereits mit Freiflächenphotovoltaik belegt
und mit welcher Nennleistung?
Bisher gibt es in Bonn keine einzige Freiflächen-PV-Anlage, weder als
konventionelle PV noch in Flächen-Doppelnutzung in Form von Agri-PV
oder Biodiversitäts-PV.
3. Über welche Flächen ist die Verwaltung mit Investoren in Verhandlung,
über welche Nennleistung, über welche Inbetriebnahme Termine?
Um im Vorfeld der systematischen Flächenanalyse erste praktische
Erfahrungen mit den Planungs- und Genehmigungsprozessen von PV-
Freiflächenanlagen zu sammeln, hat die Verwaltung über ein mögliches
Pilotprojekt beraten.
Die Verwaltung führt daher mit der Stadtwerke Bonn Energie und
Wasser (SWB EnW) Pachtvertragsverhandlungen über eine Teilfläche
eines rund 42.800 qm großen Grundstücks zur Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage. Ein Bauantrag wurde seitens der
Stadtwerke aber bisher nicht eingereicht. Ob es zukünftig dazu kommt,
ist auch abhängig davon, ob zusätzlich Pachtverträge mit angrenzenden
privaten Flächeneigentümern zustande kommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de