260486-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: zur Stellungnahme DS 222006-52 ST zum FDP-Änderungsantrag Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp, Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 260486-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260486-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III FDP-Große Anfrage: zur Stellungnahme DS 222006-52 ST zum FDP-Änderungsantrag Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp, Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wo hat die Verwaltung mittlerweile Flächen für Freiflächenphotovoltaik im Umfang von 200 MWp identifiziert und für Freiflächenphotovoltaik nachweislich, z.B. im Flächennutzungsplan, reserviert? Bonn strebt laut Ratsbeschluss zum Klimaplan einen PV-Ausbau von 800 MWp Gebäude-PV und 200 MWp Freiflächen-PV an. Erneuerbare Energien sind essenziell, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu reduzieren, die Energieversorgung zu sichern, vor krisen- und kriegsbedingten globalen Preisschwankungen zu schützen sowie um die regionale Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen (neben CO2-Nullemissionen im Energiesektor). Beim Ausbau der genannten 200 MWp Freiflächen-PV in Bonn sollen bereits versiegelte oder teilversiegelte Freiflächen (z.B. Verkehrsflächen wie Parkplätze, Radwege, Lärmschutzwände etc.) gegenüber grünen Freiflächen (Acker, Grünland) priorisiert werden. Grundsätzlich ist das Ausbauziel aber nur erreichbar, wenn auch grüne Freiflächen einbezogen werden, da üblicherweise nur dort PV-Anlagen im Megawatt-Leistungsbereich möglich sind. Zudem sind PV-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen wirtschaftlicher, da die Kosten pro installierte Leistung deutlich niedriger sind. Im Flächennutzungsplan sind bisher keine Flächen als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sonnenenergie oder Photovoltaik dargestellt. Auch auf Ebene von Bebauungsplänen gibt es bisher keinen Plan, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sonnenenergie oder Photovoltaik im Stadtgebiet festsetzt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Grundlage für die Darstellung entsprechender Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Anlagen Erneuerbarer Energien muss ein gesamtstädtisches Flächenkonzept sein, das Potenzialflächen benennt, ggf. anlagespezifische Nutzungskonflikte löst (bspw. FFA PV vs. Windenergie) und besondere Eignungsflächen identifiziert. Ein solches Konzept liefert zudem Transparenz und Planungssicherheit für Netzplanungen und Investitionsentscheidungen Dritter. Es kann als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Ziff. 11 BauGB beschlossen werden. Ein solches gesamtstädtisches Flächenkonzept gibt es bisher nicht. Seine Erarbeitung ist im Rahmen des Klimaplansteckbriefes 5.2.2 (ehem. 5.2.2.1) beabsichtigt. Aufbauend auf dem Konzept soll im Rahmen des Steckbriefs ein Maßnahmenpaket zur Aktivierung von entsprechenden Flächen entwickelt werden. Eine Grundlage zur anstehenden Erarbeitung des Konzeptes bietet u.a. der Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen der Entwicklung des Bonner Freiraumplans (DS 232259), dessen Ergebnisse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weiterentwickelt wurden (DS 252604, Anlage 2, Folien 35-40). 2. Welche der Flächen wurde bereits mit Freiflächenphotovoltaik belegt und mit welcher Nennleistung? Bisher gibt es in Bonn keine einzige Freiflächen-PV-Anlage, weder als konventionelle PV noch in Flächen-Doppelnutzung in Form von Agri-PV oder Biodiversitäts-PV. 3. Über welche Flächen ist die Verwaltung mit Investoren in Verhandlung, über welche Nennleistung, über welche Inbetriebnahme Termine? Um im Vorfeld der systematischen Flächenanalyse erste praktische Erfahrungen mit den Planungs- und Genehmigungsprozessen von PV- Freiflächenanlagen zu sammeln, hat die Verwaltung über ein mögliches Pilotprojekt beraten. Die Verwaltung führt daher mit der Stadtwerke Bonn Energie und Wasser (SWB EnW) Pachtvertragsverhandlungen über eine Teilfläche eines rund 42.800 qm großen Grundstücks zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Ein Bauantrag wurde seitens der Stadtwerke aber bisher nicht eingereicht. Ob es zukünftig dazu kommt, ist auch abhängig davon, ob zusätzlich Pachtverträge mit angrenzenden privaten Flächeneigentümern zustande kommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de