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260483 · Antrag

Grüner-Antrag: Überbrückungsfinanzierung Bleibewerk Bonn

Nummer
260483
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.03.2026
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 24.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260483-01 ST Grüner-Antrag: Überbrückungsfinanzierung Bleibewerk Bonn

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Antrag
öffentlich
260483
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Jakob Kraasch-Tarnowsky
24.03.2026
Grüner-Antrag: Überbrückungsfinanzierung
Bleibewerk Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
14.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung stellt eine außerplanmäßige Überbrückungsfinanzierung für das
Bleibewerk Bonn in Höhe von 50.000€ für das Jahr 2026 bereit.
Begründung
Effektive Rechtsberatung ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Gerade in
der komplexen und unübersichtlichen Struktur der Aufenthalts- und Asylrecht ist
eine frühzeitige Unterstützung elementar.
Bei einer Aufhebungsquote von zum Beispiel immer noch ca. 20% bei
abgelehnten Asylanträgen, findet eine immer noch hohe Belastung des
Rechtssystems statt, die durch eine bessere frühzeitige Beratung noch hätte
abgemildert werden können.
Ebenso kann eine fehlende Rechtsberatung massive Integrationshemmnisse
bilden.
So können fehlerhaft getroffene Entscheide den Zugang zu Sprachkursen und
Arbeitsmöglichkeiten für Betroffene verunmöglichen, obwohl diese Betroffenen
eine Bleibeperspektive hätten und auch in größeren Ausmaß diese im
Nachhinein im aufwendigen Rechtsweg zugesprochen bekamen.
Diese Überbrückungskosten sind notwendig um eine funktionierende
Infrastruktur hier in Bonn trotz Kürzungen durch das Land zu bewahren, die
unserem Rechtssystem Aufwände erspart und die Integration unterstützt.
Hiermit können auch Drittmittel in Höhe von 179.715€ durch das Land NRW
weiterhin gebunden werden, die nicht hinreichend sind, um den Betrieb alleine
zu stützen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de