← Vorlagen

260482 · Mitteilungsvorlage

Sachstand: zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18

Nummer
260482
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 304 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.333 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
260482
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand: zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-Kreises in
seiner Sitzung vom 02.03.2026, welche sich im Anhang befindet.
Anlage/n
1 Vorlage RSK - Zweigleisiger Ausbau SBL 18 (öffentlich)Seite 1 von 4
RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E
DER LANDRAT zu TO.-Pkt.
4-10 Verkehr und Mobilität 09.02.2026
M i t t e i l u n g
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Planung und Verkehr 02.03.2026 Kenntnisnahme
Tagesordnungs-
punkt Zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18, Sachstand
Mitteilung:
Der zweigleisige Ausbau der Stadtbahnlinie 18 ist ein interkommunales
Gemeinschaftsprojekt der ÖPNV-Aufgabenträger Bundesstadt Bonn, Stadt Brühl und
Rhein-Sieg-Kreis unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen Alfter und
Bornheim.
Ziel ist die Beseitigung noch bestehender, eingleisiger Streckenabschnitte zwischen
Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf und die Erneuerung der Infrastruktur samt
Ingenieurbauwerken. Dabei soll auch der neue Haltepunkt „Bornheim West“ etabliert
werden. Anschließend kann eine Taktverdichtung der Linie 18 von heute 20- auf
zukünftig 10-Minuten erfolgen. Dass dieser zweigleisige Ausbau inklusive
Taktverdichtung technisch möglich und volkswirtschaftlich sinnvoll ist, ergab eine im
Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie (MBS).
Die Streckenverantwortung liegt in Brühl und dem Rhein-Sieg-Kreis bei der Häfen- und
Güterverkehr Köln AG (HGK) sowie in Bonn bei der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
(SWBV). Beide sind in ihren jeweiligen Bereichen für den Unterhalt und Ausbau der
Infrastruktur zuständig. Der Betrieb erfolgt als Gemeinschaftslinie der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) und der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH.
Der Kreistag beschloss darauf aufbauend am 02.06.2022 die Planungen bis zur
Genehmigungsplanung (Lph 1-4 HOAI) fortzuführen und eine StandardisierteSeite 2 von 4
2
Bewertung als Grundlage zur Erlangung von Infrastrukturfördermitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) durchzuführen. Da sich der größte Teil
der auszubauenden Strecke im Eigentum der HGK befindet, haben die
Projektbeteiligten zu Beginn des Jahres 2024 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
(ÖRV) geschlossen, in der das Projektmanagement und die Beauftragung von
Planungsleistungen für den Gesamtabschnitt an die HGK delegiert werden. Grundlage
war ein zwischenzeitlich durch den Fördergeber – go.Rheinland – erteilter
Zuwendungsbescheid gemäß Förderrichtlinie Planungsvorrat (FöRi Pla), in dem
grundsätzlich eine Übernahme der zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von
90 % zugesagt wurde. Dieser wurde um einen Weiterleitungsbescheid ergänzt. Der
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum der Maßnahme läuft derzeit bis zum
31.12.2027.
Die HGK hat die Planung bis zur Lph 4 im November 2024 an einen Generalplaner
vergeben. Außerdem wurden Projektsteuerungs- und Vermessungsleistungen
beauftragt. Damit sind seitens der HGK alle notwendigen Schritte auf den Weg
gebracht worden. Nach derzeitigem Stand ist das Vorliegen eines
Planfeststellungsbeschlusses vsl. ab Ende August 2029 möglich, wobei die
Terminschiene im weiteren Planungsprozess ggfs. anzupassen ist. Vorsorglich wurde
eine entsprechende Verlängerung des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums
beim Fördermittelgeber beantragt. Die Beauftragung der Standardisierten Bewertung
obliegt dem Rhein-Sieg-Kreis. Das notwendige Vergabeverfahren zur Standardisierten
Bewertung soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 durchgeführt werden.
Über Ergebnisse der laufenden Prozesse wird die Verwaltung wie schon in der
Vergangenheit regelmäßig berichten und erforderlichenfalls die jeweiligen politischen
Gremien zur Entscheidung einbinden.
Zur Sitzung des Ausschusses für Planung und verkehr am 02.03.2026
Im Auftrag
(Hahlen)Seite 3 von 4
3
Anlage: 1
Abbildung 1: Untersuchungsraum der Linie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf inklusive geplantem Haltepunkt
Bornheim West (Quelle: Machbarkeitsstudie zweigleisiger Ausbau Linie 18, S. 8, Kartengrundlage: OpenStreetMap)Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de