260480-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne Anfrage: Beatmungs-WGs in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260480-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Helsinkistraße
- Warschauer Straße
- Lievelingsweg
- Steinacker
- Kannheideweg
- Villichgasse
- Körnerstraße
- Ubierstraße
- Am Stadtwald
- Auerberg
- Hoholz
- Alt-Godesberg
- Godesberg-Villenviertel
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260480-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Grüne Anfrage: Beatmungs-WGs in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung gibt Auskunft zu den folgenden Nachfragen: 1. wie viele Beatmungs-WGs es in Bonn gibt und an welchen Standorten diese sind, 2. welche kommunalen Auflagen Beatmungs-WGs (Wohngemeinschaften für Intensivpflege) und welche Auflagen Versorgungszentren für außerklinische Intensivpflege zu erfüllen haben, 3. wie von städtischer Seite überprüft wird, dass diese Auflagen eingehalten werden. Zu 1.: In Bonn gibt es neun Wohngemeinschaften für Menschen mit intensivpflegeri- schem Bedarf, in denen teils beatmungspflichtige Menschen leben. Reine Be- atmungswohngemeinschaften gibt es in Bonn nicht. Die Wohngemeinschaften sind folgendermaßen in Bonn verteilt (nach Bezirken aufgeteilt): Bonn: Auerberg, Helsinkistraße Auerberg, Warschauer Straße Bonn-Nord, Lievelingsweg Beuel: Hoholz, Steinacker Hardtberg: Hardtberg, Kannheideweg Bad Godesberg: Godesberg, Villichgasse Godesberg, AennchenstraßeSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Villenviertel, Körnerstraße Villenviertel, Ubierstraße Zu 2.: Besondere kommunale Auflagen gibt es nicht. Die Anforderungen z. B. an Wohnqualität und Sicherheit sind landesgesetzlich geregelt. Das Wohn- und Teilhabesetz NRW (WTG NRW) und die dazugehörige Durch- führungsverordnung (WTG DVO NRW) formulieren für bestimmte Leistungsan- gebote, die die Aspekte Wohnen und Betreuung verbinden, z. B. Anforderun- gen an die Wohnqualität, ein vorzuhaltendes Qualitätsmanagement und perso- nelle Mindestbesetzungen. Die Einhaltung der so formulierten Verpflichtungen der Betreiberinnen und Betreiber der Leistungsangebote überprüft die WTG- Behörde (früher als Heimaufsicht bekannt). In den Geltungsbereich des WTG NRW unterfallen die hier angesprochenen „Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot“ und auch Wohngemeinschaften. Das als Versorgungszen- trum für außerklinische Intensivpflege bezeichnete „Haus am Stadtwald“ ist nach der Systematik des WTG NRW eine Einrichtung mit umfassendem Leis- tungsangebot. Damit werden auch hierfür (wie für die Wohngemeinschaften) die Anforderungen an die Betreibenden und die Prüfrechte und -pflichten der WTG-Behörde im WTG NRW beschrieben. Alle Leistungsangebote, die unter das WTG NRW fallen, müssen barrierefrei sein. Grundsätzlich verweist das WTG NRW auf die Landesbauordnung (und die auf deren Grundlage erlassenen Vorschriften), formuliert für die einzelnen Angebotstypen aber auch darüberhinausgehende Anforderungen: z. B. Min- destgrößen für BewohnerInnenzimmer, Mindestausstattung mit Bädern und Gemeinschaftsräumen. Während eine Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot verpflichtend über einen ausreichend großen, geschützten und von mobilen Nutzerinnen und Nutzern selbständig nutzbaren Außenbereich (Garten, Terrasse oder Gemein- schaftsbalkon) verfügen muss, gibt es ein solches Erfordernis für Wohnge- meinschaften nicht. Zu 3.: Das WTG-NRW unterscheidet bei den Wohngemeinschaften zwischen selbst- verantworteten und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften. Bei den selbstverantworteten sieht der Landesgesetzgeber z. B. wegen einer fehlenden strukturellen Abhängigkeit (Trennung der Leistung von Wohnen und Betreuen; fehlender bestimmender Einfluss des Leistungsanbietenden) kein Schutzbedürfnis für die dort lebenden Menschen. Diesem Gedanken folgend unterfallen diese Wohngemeinschaften dann auch nicht den Anforderungen nach dem WTG NRW; folgerichtig hat die WTG-Behörde auch keine Prüfrech-Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) te. Demgegenüber sind anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Einrich- tungen mit umfassendem Leistungsangebot gleichgestellt, was die behördliche Qualitätssicherung angeht: beide Angebotstypen werden regelmäßig (grundsätzlich jährlich, bei Prüfung ohne erhebliche Mängel in der Folge in Zeiträumen von bis zu zwei Jahren) und auch anlassbezogen überprüft. Alle hier bekannten Intensiv- und Beatmungswohngemeinschaften sind in Be- standsbauten etabliert worden. In Folge der notwendigen Umbauten waren Nutzungsänderungen beim Bauordnungsamt anzuzeigen. Das Bauordnungs- amt stellt in Zusammenarbeit mit dem Vorbeugenden Brandschutz der Feuer- wehr sicher, dass die einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz eingehalten werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de