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260480-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne Anfrage: Beatmungs-WGs in Bonn

Nummer
260480-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Helsinkistraße Straße· Auerberg, Bonn
  • Warschauer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Steinacker Straße· Holtorf, Beuel
  • Kannheideweg Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Villichgasse Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Körnerstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Ubierstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Am Stadtwald Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260480 Grüne Anfrage: Beatmungs-WGs in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260480-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Grüne Anfrage: Beatmungs-WGs in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
14.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung gibt Auskunft zu den folgenden Nachfragen:
1. wie viele Beatmungs-WGs es in Bonn gibt und an welchen Standorten diese
sind,
2. welche kommunalen Auflagen Beatmungs-WGs (Wohngemeinschaften für
Intensivpflege) und welche Auflagen Versorgungszentren für außerklinische
Intensivpflege zu erfüllen haben,
3. wie von städtischer Seite überprüft wird, dass diese Auflagen eingehalten
werden.
Zu 1.:
In Bonn gibt es neun Wohngemeinschaften für Menschen mit intensivpflegeri-
schem Bedarf, in denen teils beatmungspflichtige Menschen leben. Reine Be-
atmungswohngemeinschaften gibt es in Bonn nicht. Die Wohngemeinschaften
sind folgendermaßen in Bonn verteilt (nach Bezirken aufgeteilt):
Bonn:
Auerberg, Helsinkistraße
Auerberg, Warschauer Straße
Bonn-Nord, Lievelingsweg
Beuel:
Hoholz, Steinacker
Hardtberg:
Hardtberg, Kannheideweg
Bad Godesberg:
Godesberg, Villichgasse
Godesberg, AennchenstraßeSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Villenviertel, Körnerstraße
Villenviertel, Ubierstraße
Zu 2.:
Besondere kommunale Auflagen gibt es nicht. Die Anforderungen z. B. an
Wohnqualität und Sicherheit sind landesgesetzlich geregelt.
Das Wohn- und Teilhabesetz NRW (WTG NRW) und die dazugehörige Durch-
führungsverordnung (WTG DVO NRW) formulieren für bestimmte Leistungsan-
gebote, die die Aspekte Wohnen und Betreuung verbinden, z. B. Anforderun-
gen an die Wohnqualität, ein vorzuhaltendes Qualitätsmanagement und perso-
nelle Mindestbesetzungen. Die Einhaltung der so formulierten Verpflichtungen
der Betreiberinnen und Betreiber der Leistungsangebote überprüft die WTG-
Behörde (früher als Heimaufsicht bekannt). In den Geltungsbereich des WTG
NRW unterfallen die hier angesprochenen „Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot“ und auch Wohngemeinschaften. Das als Versorgungszen-
trum für außerklinische Intensivpflege bezeichnete „Haus am Stadtwald“ ist
nach der Systematik des WTG NRW eine Einrichtung mit umfassendem Leis-
tungsangebot. Damit werden auch hierfür (wie für die Wohngemeinschaften)
die Anforderungen an die Betreibenden und die Prüfrechte und -pflichten der
WTG-Behörde im WTG NRW beschrieben.
Alle Leistungsangebote, die unter das WTG NRW fallen, müssen barrierefrei
sein. Grundsätzlich verweist das WTG NRW auf die Landesbauordnung (und
die auf deren Grundlage erlassenen Vorschriften), formuliert für die einzelnen
Angebotstypen aber auch darüberhinausgehende Anforderungen: z. B. Min-
destgrößen für BewohnerInnenzimmer, Mindestausstattung mit Bädern und
Gemeinschaftsräumen.
Während eine Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot verpflichtend
über einen ausreichend großen, geschützten und von mobilen Nutzerinnen und
Nutzern selbständig nutzbaren Außenbereich (Garten, Terrasse oder Gemein-
schaftsbalkon) verfügen muss, gibt es ein solches Erfordernis für Wohnge-
meinschaften nicht.
Zu 3.:
Das WTG-NRW unterscheidet bei den Wohngemeinschaften zwischen selbst-
verantworteten und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften.
Bei den selbstverantworteten sieht der Landesgesetzgeber z. B. wegen einer
fehlenden strukturellen Abhängigkeit (Trennung der Leistung von Wohnen und
Betreuen; fehlender bestimmender Einfluss des Leistungsanbietenden) kein
Schutzbedürfnis für die dort lebenden Menschen. Diesem Gedanken folgend
unterfallen diese Wohngemeinschaften dann auch nicht den Anforderungen
nach dem WTG NRW; folgerichtig hat die WTG-Behörde auch keine Prüfrech-Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
te.
Demgegenüber sind anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Einrich-
tungen mit umfassendem Leistungsangebot gleichgestellt, was die behördliche
Qualitätssicherung angeht: beide Angebotstypen werden regelmäßig
(grundsätzlich jährlich, bei Prüfung ohne erhebliche Mängel in der Folge in
Zeiträumen von bis zu zwei Jahren) und auch anlassbezogen überprüft.
Alle hier bekannten Intensiv- und Beatmungswohngemeinschaften sind in Be-
standsbauten etabliert worden. In Folge der notwendigen Umbauten waren
Nutzungsänderungen beim Bauordnungsamt anzuzeigen. Das Bauordnungs-
amt stellt in Zusammenarbeit mit dem Vorbeugenden Brandschutz der Feuer-
wehr sicher, dass die einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz eingehalten
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de