260468-01 · Mitteilungsvorlage
Information über die Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026
Kerndaten
- Nummer
- 260468-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260468-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Information über die Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung In seiner Sitzung am 23.04.2026 hat der Finanzausschuss die Einleitung mit folgender Maßgabe ungeändert beschlossen: Der Beschluss erfolgt mit der Maßgabe, dass die Vorlage im Nachgang auch dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda zur Kenntnis gegeben wird. Die Verwaltung bittet die Mitglieder des AUKLA darum, die Vorlage DS 260468 zur Kenntnis zu nehmen. Der Einleitungsbeschluss war wie folgt begründet: Der kommunale Stadtwald ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und erfüllt zugleich vielfältige Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen. Neben seiner ökologischen Bedeutung für Klima, Biodiversität und Luftqualität stellt er insbesondere für die Bevölkerung einen stark frequentierten Erholungsraum dar. Die intensive Nutzung durch Spaziergänger, Sporttreibende und Erholungssuchende erhöht zugleich die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erheblich. Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Pflege der Waldbestände nicht nur zweckmäßig, sondern zwingend erforderlich. Insbesondere entlang von Wegen, Straßen sowie in stark frequentierten Aufenthaltsbereichen besteht eine unmittelbare Verkehrssicherungspflicht der Kommune. Geschädigte, instabile oder abgängige Bäume stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Werden notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt und umgesetzt, entstehen konkrete Risiken für Leib und Leben der Waldbesucher sowie für den Straßenverkehr. Darüber hinaus ergeben sich daraus erhebliche haftungsrechtliche Risiken für die Kommune.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die kontinuierliche Unterhaltung und Verkehrssicherung des Stadtwaldes ist daher eine unabweisbare Pflichtaufgabe. Sie dient nicht nur der Gefahrenabwehr, sondern sichert langfristig auch die ökologische Funktionsfähigkeit sowie den hohen Erholungswert des Waldes für die Bevölkerung. Der Umfang und die Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen übersteigen derzeit die verfügbaren personellen und zeitlichen Kapazitäten des städtischen Personals. Eine eigenständige Durchführung würde zu Verzögerungen führen und damit die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gefährden. Zur Gewährleistung einer fristgerechten, fachlich qualifizierten und rechtssicheren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist daher die Vergabe an einen externen, leistungsfähigen Dienstleister zwingend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zeitnah, effizient und entsprechend der fachlichen Standards durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung für 2027 berücksichtigt. Hinweis der Verwaltung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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