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260468-01 · Mitteilungsvorlage

Information über die Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026

Nummer
260468-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260468 Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260468-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Information über die Einleitung des
Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und
Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis
31.12.2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung
In seiner Sitzung am 23.04.2026 hat der Finanzausschuss die Einleitung mit
folgender Maßgabe ungeändert beschlossen:
Der Beschluss erfolgt mit der Maßgabe, dass die Vorlage im
Nachgang auch dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda zur Kenntnis gegeben wird.
Die Verwaltung bittet die Mitglieder des AUKLA darum, die Vorlage DS 260468
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Einleitungsbeschluss war wie folgt begründet:
Der kommunale Stadtwald ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen
Daseinsvorsorge und erfüllt zugleich vielfältige Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen. Neben seiner ökologischen Bedeutung für Klima,
Biodiversität und Luftqualität stellt er insbesondere für die Bevölkerung
einen stark frequentierten Erholungsraum dar. Die intensive Nutzung
durch Spaziergänger, Sporttreibende und Erholungssuchende erhöht
zugleich die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erheblich.
Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßige Kontrolle und
fachgerechte Pflege der Waldbestände nicht nur zweckmäßig, sondern
zwingend erforderlich. Insbesondere entlang von Wegen, Straßen sowie
in stark frequentierten Aufenthaltsbereichen besteht eine unmittelbare
Verkehrssicherungspflicht der Kommune. Geschädigte, instabile oder
abgängige Bäume stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar.
Werden notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt und
umgesetzt, entstehen konkrete Risiken für Leib und Leben der
Waldbesucher sowie für den Straßenverkehr. Darüber hinaus ergeben
sich daraus erhebliche haftungsrechtliche Risiken für die Kommune.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die kontinuierliche Unterhaltung und Verkehrssicherung des
Stadtwaldes ist daher eine unabweisbare Pflichtaufgabe. Sie dient nicht
nur der Gefahrenabwehr, sondern sichert langfristig auch die
ökologische Funktionsfähigkeit sowie den hohen Erholungswert des
Waldes für die Bevölkerung.
Der Umfang und die Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen
übersteigen derzeit die verfügbaren personellen und zeitlichen
Kapazitäten des städtischen Personals. Eine eigenständige
Durchführung würde zu Verzögerungen führen und damit die Einhaltung
der Verkehrssicherungspflichten gefährden.
Zur Gewährleistung einer fristgerechten, fachlich qualifizierten und
rechtssicheren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist daher die
Vergabe an einen externen, leistungsfähigen Dienstleister zwingend
notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen
zeitnah, effizient und entsprechend der fachlichen Standards
durchgeführt werden.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung
für 2027 berücksichtigt.
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im
Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung
des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de