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260468 · Beschlussvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026

Nummer
260468
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260468-01 Information über die Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026
  2. 260468-02 Information über die Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
260468
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für
Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald
vom 01.06.2026 bis 31.12.2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für die Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald wird
zugestimmt.
Begründung
Der kommunale Stadtwald ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen
Daseinsvorsorge und erfüllt zugleich vielfältige Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen. Neben seiner ökologischen Bedeutung für Klima,
Biodiversität und Luftqualität stellt er insbesondere für die Bevölkerung einen
stark frequentierten Erholungsraum dar. Die intensive Nutzung durch
Spaziergänger, Sporttreibende und Erholungssuchende erhöht zugleich die
Anforderungen an die Verkehrssicherheit erheblich.
Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßige Kontrolle und fachgerechte
Pflege der Waldbestände nicht nur zweckmäßig, sondern zwingend
erforderlich. Insbesondere entlang von Wegen, Straßen sowie in stark
frequentierten Aufenthaltsbereichen besteht eine unmittelbare
Verkehrssicherungspflicht der Kommune. Geschädigte, instabile oder
abgängige Bäume stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Werden
notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt und umgesetzt, entstehen
konkrete Risiken für Leib und Leben der Waldbesucher sowie für den
Straßenverkehr. Darüber hinaus ergeben sich daraus erhebliche
haftungsrechtliche Risiken für die Kommune.
Die kontinuierliche Unterhaltung und Verkehrssicherung des Stadtwaldes ist
daher eine unabweisbare Pflichtaufgabe. Sie dient nicht nur der
Gefahrenabwehr, sondern sichert langfristig auch die ökologische
Funktionsfähigkeit sowie den hohen Erholungswert des Waldes für die
Bevölkerung.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Umfang und die Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen übersteigen
derzeit die verfügbaren personellen und zeitlichen Kapazitäten des städtischen
Personals. Eine eigenständige Durchführung würde zu Verzögerungen führen
und damit die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gefährden.
Zur Gewährleistung einer fristgerechten, fachlich qualifizierten und
rechtssicheren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist daher die
Vergabe an einen externen, leistungsfähigen Dienstleister zwingend notwendig.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zeitnah, effizient und
entsprechend der fachlichen Standards durchgeführt werden.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung für 2027
berücksichtigt.
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2026-01745 VOB X UVgO VgV 01.06.2026 – 31.12.2026 83.300€
Brutto (70.000€/netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.02 Forstwirtschaft 521110 680020
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPA
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de