260468 · Beschlussvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026
Kerndaten
- Nummer
- 260468
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260468 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens für Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald vom 01.06.2026 bis 31.12.2026 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für die Verkehrssicherung und Unterhaltung Stadtwald wird zugestimmt. Begründung Der kommunale Stadtwald ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und erfüllt zugleich vielfältige Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen. Neben seiner ökologischen Bedeutung für Klima, Biodiversität und Luftqualität stellt er insbesondere für die Bevölkerung einen stark frequentierten Erholungsraum dar. Die intensive Nutzung durch Spaziergänger, Sporttreibende und Erholungssuchende erhöht zugleich die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erheblich. Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Pflege der Waldbestände nicht nur zweckmäßig, sondern zwingend erforderlich. Insbesondere entlang von Wegen, Straßen sowie in stark frequentierten Aufenthaltsbereichen besteht eine unmittelbare Verkehrssicherungspflicht der Kommune. Geschädigte, instabile oder abgängige Bäume stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Werden notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt und umgesetzt, entstehen konkrete Risiken für Leib und Leben der Waldbesucher sowie für den Straßenverkehr. Darüber hinaus ergeben sich daraus erhebliche haftungsrechtliche Risiken für die Kommune. Die kontinuierliche Unterhaltung und Verkehrssicherung des Stadtwaldes ist daher eine unabweisbare Pflichtaufgabe. Sie dient nicht nur der Gefahrenabwehr, sondern sichert langfristig auch die ökologische Funktionsfähigkeit sowie den hohen Erholungswert des Waldes für die Bevölkerung.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Umfang und die Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen übersteigen derzeit die verfügbaren personellen und zeitlichen Kapazitäten des städtischen Personals. Eine eigenständige Durchführung würde zu Verzögerungen führen und damit die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gefährden. Zur Gewährleistung einer fristgerechten, fachlich qualifizierten und rechtssicheren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist daher die Vergabe an einen externen, leistungsfähigen Dienstleister zwingend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zeitnah, effizient und entsprechend der fachlichen Standards durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung für 2027 berücksichtigt. Hinweis der Verwaltung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen) Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2026-01745 VOB X UVgO VgV 01.06.2026 – 31.12.2026 83.300€ Brutto (70.000€/netto) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.02 Forstwirtschaft 521110 680020 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPA Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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