260455-01 · Beschlussvorlage
Baureife Planung zum Ausbau (erstmalige Herstellung) der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)
Kerndaten
- Nummer
- 260455-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Dunantstraße Hauptort
- Beuel-Mitte
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260455-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baureife Planung zum Ausbau (erstmalige Herstellung) der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Entscheidung Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der vorgelegten baureifen Planung zum Ausbau der Dunantstraße wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (Entscheidung Bezirksvertretung Beuel) 2. Zur erstmaligen Herstellung der Dunantstraße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 des BauGB festgestellt. (Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr) Begründung Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 01.07.2026 den Einleitungsbeschluss (DS 260455) zur erstmaligen Herstellung der Dunantstraße in Beuel-Mitte gefasst. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das ist in diesem Abschnitt der Dunantstraße der Fall. Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht somit den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich nördlich des entsprechenden Straßenabschnitts als Wohnbaufläche und den südlichen Bereich als gemischte Baufläche dar, wobei die Dunantstraße die Grenze bildet, so dass die Herstellung der Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entspricht. Der Ausbau erfolgt, um die Erschließungssituation der angrenzenden Wohnbebauung zu verbessern sowie als Ergänzung zu den bereits ausgebauten Abschnitten der Dunantstraße nach deren Vorbild. Durch die Baumaßnahme kommt es zu keiner signifikanten Ausweitung der versiegelten Fläche im Vergleich zum derzeitigen Zustand. Der rund 80 m lange Stichweg der Dunantstraße zwischen den Hausnummern 6 und 8c weist derzeit erhebliche bauliche Defizite auf und entspricht nicht den Anforderungen an eine dauerhaft funktionsfähige und verkehrssichere Erschließungsanlage. Die vorhandene Verkehrsfläche besteht im Wesentlichen aus einer etwa 3,00 m breiten asphaltierten Fahrbahn sowie beidseitig angrenzenden, unbefestigten Schotterflächen. Aufgrund des unzureichenden Ausbauzustandes und der damit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Nutzungsqualität und Unterhaltung ist die erstmalige Herstellung des Straßenabschnitts erforderlich. Die verfügbaren Flächenverhältnisse werden maßgeblich durch die vorhandenen Eigentumsgrenzen bestimmt und erlauben lediglich einen Ausbauquerschnitt von insgesamt etwa 5,00 m Breite. Vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsbelastung sowie der Lage innerhalb einer Tempo-30- Zone ist die Herstellung einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche vorgesehen. Diese Ausbauform ermöglicht eine angemessene Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise. Zur geordneten Oberflächenentwässerung wird eine Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Anlage straßenbegleitender Baumstandorte ist aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit sowie der im Untergrund verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen nicht realisierbar. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll noch im laufenden Jahr begonnen werden. Die voraussichtlichen Herstellungskosten belaufen sich auf rund 120.000 €. Aufgrund der geringen Länge des Ausbaubereichs wird von einer Bauzeit von etwa zwei Monaten ausgegangen. Für die Durchführung der Bauarbeiten ist eine temporäre Vollsperrung des betroffenen Straßenabschnitts erforderlich. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Hausnummern 6 bis 8c wurden am 07.09.2026 durch Informationsschreiben über die geplanteSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erschließungsmaßnahme, die voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeiträge sowie die zu erwartenden Auswirkungen während der Bauphase informiert. Darauffolgende Rückfragen der Bürger*innen zu den Erschließungsbeiträgen konnten geklärt werden. Es wurde darüber hinaus über angedachte Anpassungsmaßnahmen auf einem Privatgrundstück informiert. Hierzu laufen noch die Abstimmungen, wie dies in den geplanten Ablauf der Baumaßnahme integriert werden könnte. Somit trägt der Straßenausbau unter Abwägung und Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Anliegerbeiträge Bei der Dunantstraße handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil ist der Stichweg. Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage im Stichweg konnte bis heute nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht endgültig hergestellt im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist. Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem jetzt geplanten Ausbau sind die Merkmale der erstmaligen Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige Beitragspflicht wird entstehen. Der geplante Ausbau löst Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff. BauGB aus. Von daher sind 90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Die Kosten für die erstmalige Herstellung des Kanals wurden laut Vertrag von 1966 alleinig von den damaligen Eigentümern zur Erschließung getragen und sind somit nicht als beitragsfähiger Aufwand für die Stadt entstanden. Die Beleuchtungseinrichtungen im Stichweg in der Dunantstraße befinden sich im Eigentum der SWB und wurden auf deren Kosten erstellt. Auch hierfür sind der Stadt somit keine Aufwendungen entstanden. Bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen bedeutet dies einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in einer Größenordnung von 27 bis 29 EUR. Die Unabweisbarkeit der Maßnahme wurde geprüft und liegt vor. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands kann die Maßnahme zeitlich nicht weiter aufgeschoben werden. Finanzielle Auswirkungen:Seite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 120.000 € 5666081201 3125/ 785200 2026 Einzahlungen 108.000 € 5630009042000/ 68.8110 2026 Investiver Finanzsaldo 12.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 3125-ZE-01-LP (öffentlich) 2 3125-ZE-01-RQ (öffentlich)Seite 4 von 6 3.75 Lageplan 5.00 50 1.00 Achse A A Blattgröße: 0.631 m x 0.297 m = 0.187 m²Maßstab: 1:250 Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: geprüft gezeichnet Amt 66-SB03 Vermessung gemessen : : : gesehen : Änderung, Art, Umfang, Ursache.NR Gezeichnet Geprüft Ausbauplanung Dunantstraße Lageplan 1:250 3125-ZE-01 Uluer Feb 26 Uluer Feb 26 Böhm Ludwig Stickel Ludwig Walter Legende Rund- / HochbordRB / HB Fahrbahn, Asphalt Parken Rinne Gehweg, Platten 40/40 gepl. BaumMischverkehrsfläche, Pflaster Rampe Grünfläche Planung gepl. Pflanzbeet 51.25 Planungshöhe Straßenablauf Bestehnder Kanal Wasserleitung Stromleitung GasleitungSeite 5 von 6 Fahrbahn nach RStO, Bk 1,0 4 cm Asphaltbeton AC 11 DN 14 cm Asphalttragschicht AC 22 TN 42 cm Frostschutzschicht 0/45 - 0/56 mm 60 cm Gesamtaufbau Muldenrinne 3-zeilig, Randstein 15 - 13 cm, Mitteilstein 13 cm, auf 20 cm Betonfundament C 12/15 161616 50 15 ±0 +3 +7 2.5 % 2.5 % Einfassung Tiefbord T 8/20, gewaschenem Vorsatz, Basalt/dunkel 4 cm Auftritt bzw. 1 cm je nach Randsituation auf 20 cm Betonfundament und 15 cm Rückenstütze C12/15 Achse Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 3.45 4.95 Mischverkehrsfläche 50 1.00 Regelquerschnitt A-A +13 +9 Maßstab: 1:50 Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: geprüft gezeichnet Amt 66-SB03 Vermessung gemessen : : : gesehen : Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft Legende Fahrbahn: Gehweg: Parken: Ausbauplanung Dunantstraße Regelquerschnitt A-A 1:50 3125-ZE Uluer Feb 26 Uluer Feb 26 Böhm Brunner/Ludwig Stickel/Eschweiler Brunner/Ludwig Walter Asphalt/Pflaster/Beton Plattenbelag 40 / 40 cm, grau Pflasterbelag 20 / 20 cm, grau (Überfahrten) Verbundsteinpflaster 20 / 10 cm, anthrazit Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht Schottertragschicht Bettung (Splitt) FrostschutzschichtSeite 6 von 6
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