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260455-01 · Beschlussvorlage

Baureife Planung zum Ausbau (erstmalige Herstellung) der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)

Nummer
260455-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel-Mitte Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260455 Einleitungsbeschluss zur geplanten erstmaligen Herstellung der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)

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Beschlussvorlage
öffentlich
260455-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zum Ausbau (erstmalige
Herstellung) der Dunantstraße (Hausnummer 6d –
8c)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der vorgelegten baureifen Planung zum Ausbau der Dunantstraße wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der
Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt,
sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen
Gründen nicht möglich ist.
(Entscheidung Bezirksvertretung Beuel)
2. Zur erstmaligen Herstellung der Dunantstraße wird die
Übereinstimmung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 des BauGB
festgestellt.
(Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr)
Begründung
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 01.07.2026 den
Einleitungsbeschluss (DS 260455) zur erstmaligen Herstellung der
Dunantstraße in Beuel-Mitte gefasst.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem
Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche
Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB.
Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage
den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das ist in diesem Abschnitt der Dunantstraße der Fall. Eine entsprechende
planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem
Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich
einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht somit
den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt
den Bereich nördlich des entsprechenden Straßenabschnitts als
Wohnbaufläche und den südlichen Bereich als gemischte Baufläche dar, wobei
die Dunantstraße die Grenze bildet, so dass die Herstellung der Straße der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entspricht.
Der Ausbau erfolgt, um die Erschließungssituation der angrenzenden
Wohnbebauung zu verbessern sowie als Ergänzung zu den bereits
ausgebauten Abschnitten der Dunantstraße nach deren Vorbild.
Durch die Baumaßnahme kommt es zu keiner signifikanten Ausweitung der
versiegelten Fläche im Vergleich zum derzeitigen Zustand.
Der rund 80 m lange Stichweg der Dunantstraße zwischen den Hausnummern
6 und 8c weist derzeit erhebliche bauliche Defizite auf und entspricht nicht den
Anforderungen an eine dauerhaft funktionsfähige und verkehrssichere
Erschließungsanlage.
Die vorhandene Verkehrsfläche besteht im Wesentlichen aus einer etwa 3,00 m
breiten asphaltierten Fahrbahn sowie beidseitig angrenzenden, unbefestigten
Schotterflächen. Aufgrund des unzureichenden Ausbauzustandes und der
damit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich Verkehrssicherheit,
Nutzungsqualität und Unterhaltung ist die erstmalige Herstellung des
Straßenabschnitts erforderlich.
Die verfügbaren Flächenverhältnisse werden maßgeblich durch die
vorhandenen Eigentumsgrenzen bestimmt und erlauben lediglich einen
Ausbauquerschnitt von insgesamt etwa 5,00 m Breite. Vor dem Hintergrund der
bestehenden Verkehrsbelastung sowie der Lage innerhalb einer Tempo-30-
Zone ist die Herstellung einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche vorgesehen.
Diese Ausbauform ermöglicht eine angemessene Verkehrsabwicklung für alle
Verkehrsteilnehmenden.
Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise. Zur geordneten
Oberflächenentwässerung wird eine Entwässerungsrinne aus
Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Anlage straßenbegleitender Baumstandorte
ist aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit sowie der im
Untergrund verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen nicht realisierbar.
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll noch im laufenden Jahr begonnen
werden. Die voraussichtlichen Herstellungskosten belaufen sich auf rund
120.000 €. Aufgrund der geringen Länge des Ausbaubereichs wird von einer
Bauzeit von etwa zwei Monaten ausgegangen. Für die Durchführung der
Bauarbeiten ist eine temporäre Vollsperrung des betroffenen Straßenabschnitts
erforderlich.
Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Hausnummern 6
bis 8c wurden am 07.09.2026 durch Informationsschreiben über die geplanteSeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Erschließungsmaßnahme, die voraussichtlich entstehenden
Erschließungsbeiträge sowie die zu erwartenden Auswirkungen während der
Bauphase informiert. Darauffolgende Rückfragen der Bürger*innen zu den
Erschließungsbeiträgen konnten geklärt werden. Es wurde darüber hinaus über
angedachte Anpassungsmaßnahmen auf einem Privatgrundstück informiert.
Hierzu laufen noch die Abstimmungen, wie dies in den geplanten Ablauf der
Baumaßnahme integriert werden könnte.
Somit trägt der Straßenausbau unter Abwägung und Berücksichtigung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer
nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei.
Anliegerbeiträge
Bei der Dunantstraße handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne
des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil ist der Stichweg.
Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage im Stichweg konnte
bis heute nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht endgültig hergestellt im
Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist.
Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute
nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem jetzt
geplanten Ausbau sind die Merkmale der erstmaligen Herstellung im Sinne von
§ 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige
Beitragspflicht wird entstehen.
Der geplante Ausbau löst Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff.
BauGB aus. Von daher sind 90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung des Kanals wurden laut Vertrag von
1966 alleinig von den damaligen Eigentümern zur Erschließung getragen und
sind somit nicht als beitragsfähiger Aufwand für die Stadt entstanden. Die
Beleuchtungseinrichtungen im Stichweg in der Dunantstraße befinden sich im
Eigentum der SWB und wurden auf deren Kosten erstellt. Auch hierfür sind der
Stadt somit keine Aufwendungen entstanden.
Bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen bedeutet dies einen
Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in einer
Größenordnung von 27 bis 29 EUR.
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme wurde geprüft und liegt vor. Zur
Herstellung eines verkehrssicheren Zustands kann die Maßnahme zeitlich
nicht weiter aufgeschoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraße
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 120.000 € 5666081201
3125/ 785200
2026
Einzahlungen 108.000 € 5630009042000/
68.8110
2026
Investiver
Finanzsaldo
12.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 3125-ZE-01-LP (öffentlich)
2 3125-ZE-01-RQ (öffentlich)Seite 4 von 6
3.75
Lageplan
5.00
50
1.00
Achse
A A
Blattgröße: 0.631 m x 0.297 m = 0.187 m²Maßstab: 1:250
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
geprüft
gezeichnet
Amt 66-SB03 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Änderung, Art, Umfang, Ursache.NR Gezeichnet Geprüft
Ausbauplanung
Dunantstraße
Lageplan
1:250
3125-ZE-01
Uluer Feb 26
Uluer Feb 26
Böhm
Ludwig
Stickel
Ludwig
Walter
Legende
Rund- / HochbordRB / HB
Fahrbahn, Asphalt
Parken Rinne
Gehweg, Platten 40/40
gepl. BaumMischverkehrsfläche, Pflaster
Rampe
Grünfläche
Planung
gepl. Pflanzbeet
51.25 Planungshöhe
Straßenablauf
Bestehnder Kanal
Wasserleitung
Stromleitung
GasleitungSeite 5 von 6
Fahrbahn nach RStO, Bk 1,0
4 cm Asphaltbeton AC 11 DN
14 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
42 cm Frostschutzschicht 0/45 - 0/56 mm
60 cm Gesamtaufbau
Muldenrinne
3-zeilig,
Randstein 15 - 13 cm,
Mitteilstein 13 cm,
auf 20 cm Betonfundament C 12/15
161616
50
15
±0 +3 +7
2.5 %
2.5 %
Einfassung
Tiefbord T 8/20, gewaschenem Vorsatz, Basalt/dunkel
4 cm Auftritt bzw. 1 cm je nach Randsituation
auf 20 cm Betonfundament
und 15 cm Rückenstütze C12/15
Achse
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
3.45
4.95
Mischverkehrsfläche
50 1.00
Regelquerschnitt
A-A
+13 +9
Maßstab: 1:50
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
geprüft
gezeichnet
Amt 66-SB03 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft
Legende
Fahrbahn:
Gehweg:
Parken:
Ausbauplanung
Dunantstraße
Regelquerschnitt A-A
1:50
3125-ZE
Uluer Feb 26
Uluer Feb 26
Böhm
Brunner/Ludwig
Stickel/Eschweiler
Brunner/Ludwig
Walter
Asphalt/Pflaster/Beton
Plattenbelag 40 / 40 cm, grau
Pflasterbelag 20 / 20 cm, grau (Überfahrten)
Verbundsteinpflaster 20 / 10 cm, anthrazit
Asphaltbinderschicht
Asphalttragschicht
Schottertragschicht
Bettung (Splitt)
FrostschutzschichtSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de