260455 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitungsbeschluss zur geplanten erstmaligen Herstellung der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)
Kerndaten
- Nummer
- 260455
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Dunantstraße Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.467 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 260455 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einleitungsbeschluss zur geplanten erstmaligen Herstellung der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die erstmalige Herstellung der Dunantstraße ist einzuleiten. 2. Der Ausbau des noch nicht endgültig fertiggestellten Stichwegs der Dunantstraße soll auf Grundlage der beigefügten Planung erfolgen. 3. Die betroffenen Anlieger sind zu beteiligen. Begründung Der bauliche Zustand der Dunantstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer 6d und 8c (Stichweg) ist sehr schlecht. Es existiert nur eine ca. 3m breite asphaltierte Baustraße in der Mitte. Die Straße ist insgesamt ca. 5m breit, der verbleibende nicht asphaltierte Teil ist mit Schotter befestigt. Der übrige Teil der Dunantstraße wurde bereits mit einer Asphaltdecke hergestellt. Daher ist die erstmalige Herstellung der Dunantstraße im oben genannten etwa 80 m langen Abschnitt geplant. Die für den Ausbau entstehenden Kosten werden von der Stadt getragen und sollen im Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Das ist in diesem Abschnitt der Dunantstraße der Fall. Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Planung zur Herstellung sieht folgende Straßengestaltung vor: Die Eigentumsverhältnisse gestatten grundsätzlich nur eine QuerschnittsbreiteSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) von 5,00 m. Die gesamte Dunantstraße liegt in einer Tempo-30-Zone. Daher soll der Straßenabschnitt zwischen den Hausnummern 6d bis 8c niveaugleich, ebenfalls mit einer Asphaltdecke hergestellt werden, sodass sich ein einheitliches Straßenbild ergibt. Die Entwässerungsrinne wird zur Gestaltung des Straßenraumes mit Betonsteinpflaster hergestellt. Aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen sowie der begrenzten Straßenbreite können keine Baumbeete vorgesehen werden. Aufgrund der geringen Anzahl an betroffenen Anwohner*innen in diesem Straßenabschnitt sollen diese über die geplante Maßnahme und die anfallenden Kosten direkt mittels eines Bürgerschreibens informiert und beteiligt werden. Der Baubeginn der Maßnahme ist für dieses Jahr vorgesehen. Die Schätzkosten für die Herstellung der Dunantstraße zwischen den Hausnummern 6d bis 8c belaufen sich auf ca. 120.000 €. Anliegerbeiträge Bei der Dunantstraße handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil ist der Stichweg. Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage im Stichweg konnte bis heute nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht endgültig hergestellt im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist. Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem jetzt geplanten Ausbau sind die Merkmale der erstmaligen Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige Beitragspflicht wird entstehen. Der geplante Ausbau löst Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff. BauGB aus. Von daher sind 90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Die Kosten für die erstmalige Herstellung des Kanals wurden laut Vertrag von 1966 alleinig von den damaligen Eigentümern zur Erschließung getragen und sind somit nicht als beitragsfähiger Aufwand für die Stadt entstanden. Die Beleuchtungseinrichtungen im Stichweg in der Dunantstraße befinden sich im Eigentum der SWB und wurden auf deren Kosten erstellt. Auch hierfür sind der Stadt somit keine Aufwendungen entstanden. Bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen bedeutet dies einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in einer Größenordnung von 27 bis 29 EUR. Nach den Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft wird eine abschließende Beschlussvorlage zur erstmaligen Herstellung den zuständigen politischen Gremien noch vorgelegt.Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Dunantstraße 120.000,-€ 56660812013125/ 785200 2026 Einzahlungen 108.000,-€ 5630009042000/ 68.8110 2026 Investiver Finanzsaldo 12.000,-€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Dunantstrasse Lageplan (öffentlich) 2 Dunantstrasse Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de