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260455 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitungsbeschluss zur geplanten erstmaligen Herstellung der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)

Nummer
260455
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
16.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260455-01 Baureife Planung zum Ausbau (erstmalige Herstellung) der Dunantstraße (Hausnummer 6d – 8c)

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Text anzeigen (5.467 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
260455
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitungsbeschluss zur geplanten erstmaligen
Herstellung der Dunantstraße (Hausnummer 6d –
8c)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die erstmalige Herstellung der Dunantstraße ist einzuleiten.
2. Der Ausbau des noch nicht endgültig fertiggestellten Stichwegs der
Dunantstraße soll auf Grundlage der beigefügten Planung erfolgen.
3. Die betroffenen Anlieger sind zu beteiligen.
Begründung
Der bauliche Zustand der Dunantstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer
6d und 8c (Stichweg) ist sehr schlecht. Es existiert nur eine ca. 3m breite
asphaltierte Baustraße in der Mitte. Die Straße ist insgesamt ca. 5m breit, der
verbleibende nicht asphaltierte Teil ist mit Schotter befestigt. Der übrige Teil der
Dunantstraße wurde bereits mit einer Asphaltdecke hergestellt.
Daher ist die erstmalige Herstellung der Dunantstraße im oben genannten etwa
80 m langen Abschnitt geplant. Die für den Ausbau entstehenden Kosten
werden von der Stadt getragen und sollen im Wege der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen refinanziert werden.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem
Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche
Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB.
Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage
den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Das ist in
diesem Abschnitt der Dunantstraße der Fall. Eine entsprechende
planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem
Bebauungsplan liegt nicht vor.
Die Planung zur Herstellung sieht folgende Straßengestaltung vor:
Die Eigentumsverhältnisse gestatten grundsätzlich nur eine QuerschnittsbreiteSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
von 5,00 m. Die gesamte Dunantstraße liegt in einer Tempo-30-Zone. Daher
soll der Straßenabschnitt zwischen den Hausnummern 6d bis 8c niveaugleich,
ebenfalls mit einer Asphaltdecke hergestellt werden, sodass sich ein
einheitliches Straßenbild ergibt. Die Entwässerungsrinne wird zur Gestaltung
des Straßenraumes mit Betonsteinpflaster hergestellt.
Aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen sowie der begrenzten
Straßenbreite können keine Baumbeete vorgesehen werden.
Aufgrund der geringen Anzahl an betroffenen Anwohner*innen in diesem
Straßenabschnitt sollen diese über die geplante Maßnahme und die
anfallenden Kosten direkt mittels eines Bürgerschreibens informiert und
beteiligt werden.
Der Baubeginn der Maßnahme ist für dieses Jahr vorgesehen. Die
Schätzkosten für die Herstellung der Dunantstraße zwischen den
Hausnummern 6d bis 8c belaufen sich auf ca. 120.000 €.
Anliegerbeiträge
Bei der Dunantstraße handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne
des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil ist der Stichweg.
Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage im Stichweg konnte
bis heute nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht endgültig hergestellt im
Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist.
Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute
nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem jetzt
geplanten Ausbau sind die Merkmale der erstmaligen Herstellung im Sinne von
§ 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige
Beitragspflicht wird entstehen.
Der geplante Ausbau löst Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff.
BauGB aus. Von daher sind 90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung des Kanals wurden laut Vertrag von
1966 alleinig von den damaligen Eigentümern zur Erschließung getragen und
sind somit nicht als beitragsfähiger Aufwand für die Stadt entstanden. Die
Beleuchtungseinrichtungen im Stichweg in der Dunantstraße befinden sich im
Eigentum der SWB und wurden auf deren Kosten erstellt. Auch hierfür sind der
Stadt somit keine Aufwendungen entstanden.
Bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen bedeutet dies einen
Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in einer
Größenordnung von 27 bis 29 EUR.
Nach den Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft wird eine
abschließende Beschlussvorlage zur erstmaligen Herstellung den
zuständigen politischen Gremien noch vorgelegt.Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraße
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Dunantstraße 120.000,-€
56660812013125/
785200
2026
Einzahlungen 108.000,-€ 5630009042000/
68.8110
2026
Investiver
Finanzsaldo
12.000,-€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Dunantstrasse Lageplan (öffentlich)
2 Dunantstrasse Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 3 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 22:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de