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260448 · Antrag

CDU/SPD/FDP-Antrag: "Sofortprogramm Sanierung Schultoiletten"

Nummer
260448
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 20.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 16.04.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 12.05.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260448-01 ST Sofortprogramm Sanierung Schultoiletten
  2. 260448-03 ST "Sofortprogramm Sanierung Schultoiletten" - Stellungnahme zum Änderungsantrag
  3. 260448-02 AA GRÜNE/Linke/Volt-Änderungsantrag - CDU/SPD/FDP-Antrag: "Sofortprogramm Sanierung Schultoiletten" Antrag zur Vorlage 260448

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Text anzeigen (1.197 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260448
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Georg Johannes Schäfer
David Lutz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Simon Merkt
Angelika Esch
Charlotte Ewald
Werner Hümmrich
Bernd Bollmus
Tekin Celiköz
20.03.2026
CDU/SPD/FDP-Antrag: "Sofortprogramm
Sanierung Schultoiletten"
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 12.05.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Das städtische Gebäudemanagement legt ein Sofortprogramm zur
Sanierung der städtischen Schultoiletten auf.
2. Ziel ist, in den kommenden 2 Jahren alle Schultoiletten auf einen
zeitgemäßen Standard zu ertüchtigen. Hierzu zählen vorrangig
Keramiken, Handtuch/Seifenspender, Abluft, Fließen, Wand- und
Deckenverkleidungen.
3. Zur Umsetzung können ggfls. mehrere Sanitärunternehmen beauftragt
werden.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Wirtschaftsplan
vorgesehen und bei der Aufstellung des städtischen Haushaltsplanes,
beim städtischen Zuschuss für das SGB, zusätzlich berücksichtigt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de