260447 · Beschlussvorlage
Nachträgliche Berichtigung der Genehmigungslage über Einrichtung und Zügigkeit von Bildungsgängen am Robert-Wetzlar-Berufskolleg (Schulnummer 174520)
Kerndaten
- Nummer
- 260447
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.642 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 260447 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Nachträgliche Berichtigung der Genehmigungslage über Einrichtung und Zügigkeit von Bildungsgängen am Robert-Wetzlar-Berufskolleg (Schulnummer 174520) Beratungsfolge Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Zügigkeiten folgender Bildungsgänge am Robert-Wetzlar- Berufskolleg werden entsprechend Tabelle 1 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW zum kommenden Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Bei schwankenden Anmeldezahlen ist im Rahmen der Flexibilisierung eine Abweichung in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich. 2. Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO- BK die Einrichtung der beiden Bildungsgänge Ernährungs- und Versorgungsmanagement gem. APO-BK Anlage B Gliederung B6 (Erweiterter Erster Schulabschluss/Schlüssel: B06/91-102-00) und B7 (mittlerer Schulabschluss, Schlüssel: B07/92-102-00) auf Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs seit dem Schuljahr 2023/2024. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert- Wetzlar-Berufskolleg die formale Genehmigung der geänderten Zügigkeit und Einrichtung von Bildungsgängen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen. 4. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2026/2027 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die formale Festlegung von Zügigkeiten (Ziff. 1) und der Einrichtung der bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 angebotenen Bildungsgänge in Ziff. 2 entstehen. Der Schulträger versichert gem. § 79 SchulG, dass die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel auch künftig bereitstellt und das notwendige Personal und Sachausstattung weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg bestätigt ausdrücklich, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am BerufskollegSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bereits gegeben sind. Begründung Nach Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichts- behörde wurde die Stadt Bonn als Schulträgerin gebeten, die Genehmigungs- lage über Einrichtung und Zügigkeit für bereits bestehende Bildungsgänge am Robert-Wetzlar-Berufskolleg zu korrigieren bzw. den tatsächlichen Gegeben- heiten anzupassen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bewerbungs- und Anmeldephase am Robert-Wetzlar-Berufskolleg besteht von allen Beteiligten ein besonderes Inter- esse an einer zeitnahen Klärung sowie an einer handlungsfähigen und flexiblen Lösung, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Zu Ziff. 1: Die Festlegung der Zügigkeiten erfolgt formal im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde zugesicherten Möglichkeit der Flexibilisierung bei schwankenden Anmeldezahlen und entspricht der Einschätzung der Schule zur Nachfrage der einzelnen Bildungsgänge. Im Austausch mit der Bezirksregie- rung wurde darauf hingewiesen, dass bei Schwankungen zwischen einer Zwei- und Dreizügigkeit, auch die Einrichtung von drei Zügen denkbar sei. Das gilt auch bei Schwankungen zwischen einer Ein- und Zweizügigkeit. Zu Ziff. 2: Es handelt sich hierbei um eine nachträgliche formale Genehmigung der bereits seit Schuljahr 2023/2024 bestehenden Bildungsgänge, deren Ein- richtung vom Robert-Wetzlar-Berufskolleg bislang offiziell nicht beantragt wor- den ist. Um diese Bildungsgänge offiziell korrekt ausweisen zu können, ist das dafür erforderliche Genehmigungsverfahren nachzuholen. Anlage/n 1 Zügigkeit der Bildungsgänge (öffentlich)Seite 2 von 3 Tabelle 1 als Anlage zur DS-Nr.: 260447 Genaue Bezeichnung Bildungsgang Bisherige Zügigkeit Ab dem SJ 2026 / 2027 beantragte Zügigkeit Friseurin/Friseur (BSF/A01/1- 228-00) 3 4 Hotelfraufrau/-mann (BSH/A01/1-268-00) 3 4 Köchin/Koch (BSK/A01/1-308- 00) 3 4 Fachkraft Gastronomie - Restaur. (BSR/A01/1-193-00) 3 4 Fachfrau/-mann Systemgastronomie (BSY/A01/1-193-00) 2 3 Gesundheitswesen (BQP/A12/57-104-00) 2 3 Schüler in berufsvorbereitenden. Maßnahmen der AV u. freier Träger – Körperpflege (BQM/A13/58-204-03) 3 4 Gesundheitswesen (BFG1/B06/91-104-00) 2 3 Gesundheitswesen (BFG2/B06/91-104-00) 3 4 Kinderpfleger (BFK1/B08/93- 102-00) 3 4 Gesundheit/Soziales (BFH1/C03/12-110-00) 3 3 Gesundheit/Soziales (FOS/C05/14-109-00) 3 4 Gesundheit/Soziales (FOS/C06/14-109-00) 3 4 FS Sozialwesen/Sozialpädagogik integriert (SIA/E05/230-102-05) 3 4Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de