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260447 · Beschlussvorlage

Nachträgliche Berichtigung der Genehmigungslage über Einrichtung und Zügigkeit von Bildungsgängen am Robert-Wetzlar-Berufskolleg (Schulnummer 174520)

Nummer
260447
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 16.04.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260447
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Nachträgliche Berichtigung der Genehmigungslage
über Einrichtung und Zügigkeit von Bildungsgängen
am Robert-Wetzlar-Berufskolleg (Schulnummer
174520)
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Zügigkeiten folgender Bildungsgänge am Robert-Wetzlar-
Berufskolleg werden entsprechend Tabelle 1 gem. § 81 Abs. 2 SchulG
NRW zum kommenden Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Bei
schwankenden Anmeldezahlen ist im Rahmen der Flexibilisierung eine
Abweichung in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich.
2. Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-
BK die Einrichtung der beiden Bildungsgänge Ernährungs- und
Versorgungsmanagement gem. APO-BK Anlage B Gliederung B6
(Erweiterter Erster Schulabschluss/Schlüssel: B06/91-102-00) und B7
(mittlerer Schulabschluss, Schlüssel: B07/92-102-00) auf Antrag des
Robert-Wetzlar-Berufskollegs seit dem Schuljahr 2023/2024.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert-
Wetzlar-Berufskolleg die formale Genehmigung der geänderten
Zügigkeit und Einrichtung von Bildungsgängen durch die
Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl
im Schuljahr 2026/2027 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche
Kosten durch die formale Festlegung von Zügigkeiten (Ziff. 1) und der
Einrichtung der bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 angebotenen
Bildungsgänge in Ziff. 2 entstehen. Der Schulträger versichert gem. § 79
SchulG, dass die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel auch künftig
bereitstellt und das notwendige Personal und Sachausstattung weiterhin
zur Verfügung gestellt werden. Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg
bestätigt ausdrücklich, dass die personellen, sächlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des
Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am BerufskollegSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bereits gegeben sind.
Begründung
Nach Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichts-
behörde wurde die Stadt Bonn als Schulträgerin gebeten, die Genehmigungs-
lage über Einrichtung und Zügigkeit für bereits bestehende Bildungsgänge am
Robert-Wetzlar-Berufskolleg zu korrigieren bzw. den tatsächlichen Gegeben-
heiten anzupassen.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bewerbungs- und Anmeldephase am
Robert-Wetzlar-Berufskolleg besteht von allen Beteiligten ein besonderes Inter-
esse an einer zeitnahen Klärung sowie an einer handlungsfähigen und flexiblen
Lösung, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Zu Ziff. 1: Die Festlegung der Zügigkeiten erfolgt formal im Rahmen der von der
Schulaufsichtsbehörde zugesicherten Möglichkeit der Flexibilisierung bei
schwankenden Anmeldezahlen und entspricht der Einschätzung der Schule zur
Nachfrage der einzelnen Bildungsgänge. Im Austausch mit der Bezirksregie-
rung wurde darauf hingewiesen, dass bei Schwankungen zwischen einer Zwei-
und Dreizügigkeit, auch die Einrichtung von drei Zügen denkbar sei. Das gilt
auch bei Schwankungen zwischen einer Ein- und Zweizügigkeit.
Zu Ziff. 2: Es handelt sich hierbei um eine nachträgliche formale Genehmigung
der bereits seit Schuljahr 2023/2024 bestehenden Bildungsgänge, deren Ein-
richtung vom Robert-Wetzlar-Berufskolleg bislang offiziell nicht beantragt wor-
den ist. Um diese Bildungsgänge offiziell korrekt ausweisen zu können, ist das
dafür erforderliche Genehmigungsverfahren nachzuholen.
Anlage/n
1 Zügigkeit der Bildungsgänge (öffentlich)Seite 2 von 3
Tabelle 1 als Anlage zur DS-Nr.: 260447
Genaue Bezeichnung
Bildungsgang
Bisherige
Zügigkeit
Ab dem SJ 2026 /
2027 beantragte
Zügigkeit
Friseurin/Friseur (BSF/A01/1-
228-00) 3 4
Hotelfraufrau/-mann
(BSH/A01/1-268-00) 3 4
Köchin/Koch (BSK/A01/1-308-
00) 3 4
Fachkraft Gastronomie -
Restaur. (BSR/A01/1-193-00) 3 4
Fachfrau/-mann
Systemgastronomie
(BSY/A01/1-193-00) 2 3
Gesundheitswesen
(BQP/A12/57-104-00) 2 3
Schüler in
berufsvorbereitenden.
Maßnahmen der AV u. freier
Träger – Körperpflege
(BQM/A13/58-204-03) 3 4
Gesundheitswesen
(BFG1/B06/91-104-00) 2 3
Gesundheitswesen
(BFG2/B06/91-104-00) 3 4
Kinderpfleger (BFK1/B08/93-
102-00) 3 4
Gesundheit/Soziales
(BFH1/C03/12-110-00) 3 3
Gesundheit/Soziales
(FOS/C05/14-109-00) 3 4
Gesundheit/Soziales
(FOS/C06/14-109-00) 3 4
FS
Sozialwesen/Sozialpädagogik
integriert (SIA/E05/230-102-05) 3 4Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de