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260433 · Beschlussvorlage

Fortsetzung der Förderung des Angebotes „Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ des Vereins „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“

Nummer
260433
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260433
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Fortsetzung der Förderung des Angebotes
„Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ des
Vereins „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung war eine fristgerechte
Einbringung der Vorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend
und Familie am 25.3.2026 nicht möglich. Eine Fortsetzung des Projektes ist für
den Träger nur möglich, wenn hierzu in der vorgenannten Ausschusssitzung
ein Beschluss gefasst wird. Andernfalls würde das Projekt eingestellt und die
Bedarfe der Jugendlichen nicht adressiert werden. Eine Wiederaufnahme des
Projektes zu einem späteren Zeitpunkt wäre nicht mehr möglich.
Beschlussvorschlag
Für das Jahr 2026 erhält der Verein für die Durchführung der Maßnahme Mittel
in Höhe von bis zu 87.570,17 € zu den anerkennungsfähigen Personal- und
Sachkosten.
Begründung
Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um die Fortsetzung eines
Angebotes, das bereits im Jahr 2025 aus Mitteln des Kinder- und
Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn gefördert wurde (vgl. DS 242131).
Aufgrund der bisherigen Förderung konnte der Träger zeigen, dass sowohl der
Bedarf für dieses Angebot vorhanden ist und als auch die Maßnahme wirksam
ist.
Bislang nahmen rund 150 junge Geflüchtete an dem Projekt teil. Unter den
Teilnehmenden befanden sich überwiegend minderjährige unbegleitete
Jugendliche sowie junge Volljährige. Von diesen konnten im Jahr 2025 bereits
46 junge Geflüchtete eine Ausbildung beginnen, die auch nachdem sie die
Ausbildung begonnen hatten, weiterhin Empowerment-Trainings, Workshops
und Kleingruppenangebote nutzen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen soll das Angebot im Jahr 2026 um
zusätzliche Reflexionstage für Jugendliche in der Berufsorientierung sowie fürSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
neue Auszubildende erweitert werden. Die Evaluation des Projekts 2025 zeigt,
dass die Nachfrage die personell vorgesehenen Kapazitäten deutlich
überstiegen hat. Für 2026 ist daher geplant, die Stunden der DaF-/DaZ-
Lehrkraft zu erhöhen, um der Nachfrage optimal zu begegnen. Eine zusätzliche
Honorarkraft soll insbesondere im Bereich Berufsorientierung eingesetzt
werden, um den individuellen Bedarfen der Jugendlichen besser gerecht zu
werden.
Auch in den Digitalisierungsprojekten wird ein wachsender Bedarf an
Aufklärung und kritischer Auseinandersetzung mit sozialen Medien und
Künstlicher Intelligenz deutlich. Um darauf angemessen zu reagieren, sollen bei
Bedarf externe Referent*innen eingebunden werden.
Der Verein „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“ ist seit 2005 als Träger der
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt und erhält seit 2010 vom Amt
für Kinder, Jugend und Familie eine Betriebskostenförderung, die die Kosten für
die Vereinsangebote anteilig deckt. Der Verein hat eine Vereinbarung zum
Kinderschutz nach § 72a SGB VIII mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
abgeschlossen.
Das Angebot des Vereins umfasst unterschiedliche Elemente der Begleitung
und Unterstützung von jungen Menschen, die geflüchtet sind, bei der
schulischen sowie beruflichen Orientierung und individuellen Förderung sowie
verschiedene freizeitpädagogische Aktivitäten. Das Spektrum der Angebote
trifft sehr genau die sich aus der Lebenssituation der Zielgruppe ergebenden
Bedarfe.
Der Verein hat eine Organisation aufgebaut, die den Zugang zur Zielgruppe
sichert, sowie haupt- und ehrenamtliche Arbeit beispielhaft verknüpft. Im
Rahmen der örtlichen Netzwerke und bei der Beratung und Unterstützung von
einzelnen Jugendlichen im Übergang Schule Beruf kooperieren die
Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie, einzelne Jugendeinrichtungen sowie der Fachdienst
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften sehr gut mit AsA e.V.
Die Ziele und Umsetzung entsprechen ansonsten weiterhin den in der DS
242131 dargestellten Zielen und Projektinhalten. Nach wie vor wird der
quantitative und qualitative Bedarf bei der Zielgruppe gesehen. Nach fachlicher
Einschätzung der städtischen Beratungsstelle für Jugendberufshilfe ist der
Bedarf nicht durch andere Angebote und Projekt in Bonn gedeckt und ist in
seiner ganzheitlichen Form und mit seinem Schwerpunkt auf dem sofortigen
Zugang zu Bildungsangeboten und der psychosozialen Stabilisierung in Bonn
besonders.
Die kalkulierten Gesamtkosten des Projektes liegen bei 166.070,17 €. Hiervon
deckt der Verein aus eigenen Mitteln 38.500 € und aus Spendenmitteln
40.000 €. Es verbleibt also eine Deckungslücke in Höhe von 87.570,17 €
(52,7 %), die aus den pauschalen Mitteln des Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Bonn gedeckt werden sollen und dort bereitstehen.
Die Förderung ist auf das Jahr 2026 begrenzt. Wie aus der Vorlage ersichtlich,
entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der
weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und
der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Finanzplanung.
Die Verwaltung befürwortet und empfiehlt eine Förderung des Antrags
„Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ in dem beantragten Umfang, da die
im Angebot gesetzten Inhalte und Ziele realistisch erscheinen und einen
Beitrag zur Umsetzung zur Erreichung des Handlungsziels 1 im Handlungsfeld
§ 13 Jugendsozialarbeit (JSA1): „Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf
die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen vorbereitet“ leistet. Der Beitrag
besteht konkret in einer Erweiterung der bestehenden Angebote der
Jugendsozialarbeit in Bonn, um ein bedarfsgerechtes Angebot für junge
Geflüchtete, um Folgen der gesellschaftlichen Entwicklung (konkret:
Zuwanderung, Fachkräftemangel, zunehmende Digitalisierung bzw.
Notwendigkeit der Entwicklung von digitalen Kompetenzen) sozialpädagogisch
zu begegnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der Jugend-
arbeit
1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit
in Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
87.570,17 € 151000604/
731000
2026
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
87.570,17 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de