260433 · Beschlussvorlage
Fortsetzung der Förderung des Angebotes „Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ des Vereins „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“
Kerndaten
- Nummer
- 260433
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260433 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Fortsetzung der Förderung des Angebotes „Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ des Vereins „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“ Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.3.2026 nicht möglich. Eine Fortsetzung des Projektes ist für den Träger nur möglich, wenn hierzu in der vorgenannten Ausschusssitzung ein Beschluss gefasst wird. Andernfalls würde das Projekt eingestellt und die Bedarfe der Jugendlichen nicht adressiert werden. Eine Wiederaufnahme des Projektes zu einem späteren Zeitpunkt wäre nicht mehr möglich. Beschlussvorschlag Für das Jahr 2026 erhält der Verein für die Durchführung der Maßnahme Mittel in Höhe von bis zu 87.570,17 € zu den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten. Begründung Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um die Fortsetzung eines Angebotes, das bereits im Jahr 2025 aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn gefördert wurde (vgl. DS 242131). Aufgrund der bisherigen Förderung konnte der Träger zeigen, dass sowohl der Bedarf für dieses Angebot vorhanden ist und als auch die Maßnahme wirksam ist. Bislang nahmen rund 150 junge Geflüchtete an dem Projekt teil. Unter den Teilnehmenden befanden sich überwiegend minderjährige unbegleitete Jugendliche sowie junge Volljährige. Von diesen konnten im Jahr 2025 bereits 46 junge Geflüchtete eine Ausbildung beginnen, die auch nachdem sie die Ausbildung begonnen hatten, weiterhin Empowerment-Trainings, Workshops und Kleingruppenangebote nutzen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen soll das Angebot im Jahr 2026 um zusätzliche Reflexionstage für Jugendliche in der Berufsorientierung sowie fürSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) neue Auszubildende erweitert werden. Die Evaluation des Projekts 2025 zeigt, dass die Nachfrage die personell vorgesehenen Kapazitäten deutlich überstiegen hat. Für 2026 ist daher geplant, die Stunden der DaF-/DaZ- Lehrkraft zu erhöhen, um der Nachfrage optimal zu begegnen. Eine zusätzliche Honorarkraft soll insbesondere im Bereich Berufsorientierung eingesetzt werden, um den individuellen Bedarfen der Jugendlichen besser gerecht zu werden. Auch in den Digitalisierungsprojekten wird ein wachsender Bedarf an Aufklärung und kritischer Auseinandersetzung mit sozialen Medien und Künstlicher Intelligenz deutlich. Um darauf angemessen zu reagieren, sollen bei Bedarf externe Referent*innen eingebunden werden. Der Verein „AsA – Ausbildung statt Abschiebung“ ist seit 2005 als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt und erhält seit 2010 vom Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Betriebskostenförderung, die die Kosten für die Vereinsangebote anteilig deckt. Der Verein hat eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie abgeschlossen. Das Angebot des Vereins umfasst unterschiedliche Elemente der Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen, die geflüchtet sind, bei der schulischen sowie beruflichen Orientierung und individuellen Förderung sowie verschiedene freizeitpädagogische Aktivitäten. Das Spektrum der Angebote trifft sehr genau die sich aus der Lebenssituation der Zielgruppe ergebenden Bedarfe. Der Verein hat eine Organisation aufgebaut, die den Zugang zur Zielgruppe sichert, sowie haupt- und ehrenamtliche Arbeit beispielhaft verknüpft. Im Rahmen der örtlichen Netzwerke und bei der Beratung und Unterstützung von einzelnen Jugendlichen im Übergang Schule Beruf kooperieren die Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, einzelne Jugendeinrichtungen sowie der Fachdienst Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften sehr gut mit AsA e.V. Die Ziele und Umsetzung entsprechen ansonsten weiterhin den in der DS 242131 dargestellten Zielen und Projektinhalten. Nach wie vor wird der quantitative und qualitative Bedarf bei der Zielgruppe gesehen. Nach fachlicher Einschätzung der städtischen Beratungsstelle für Jugendberufshilfe ist der Bedarf nicht durch andere Angebote und Projekt in Bonn gedeckt und ist in seiner ganzheitlichen Form und mit seinem Schwerpunkt auf dem sofortigen Zugang zu Bildungsangeboten und der psychosozialen Stabilisierung in Bonn besonders. Die kalkulierten Gesamtkosten des Projektes liegen bei 166.070,17 €. Hiervon deckt der Verein aus eigenen Mitteln 38.500 € und aus Spendenmitteln 40.000 €. Es verbleibt also eine Deckungslücke in Höhe von 87.570,17 € (52,7 %), die aus den pauschalen Mitteln des Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn gedeckt werden sollen und dort bereitstehen. Die Förderung ist auf das Jahr 2026 begrenzt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzplanung. Die Verwaltung befürwortet und empfiehlt eine Förderung des Antrags „Neustart – Bildung ab der ersten Minute“ in dem beantragten Umfang, da die im Angebot gesetzten Inhalte und Ziele realistisch erscheinen und einen Beitrag zur Umsetzung zur Erreichung des Handlungsziels 1 im Handlungsfeld § 13 Jugendsozialarbeit (JSA1): „Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen vorbereitet“ leistet. Der Beitrag besteht konkret in einer Erweiterung der bestehenden Angebote der Jugendsozialarbeit in Bonn, um ein bedarfsgerechtes Angebot für junge Geflüchtete, um Folgen der gesellschaftlichen Entwicklung (konkret: Zuwanderung, Fachkräftemangel, zunehmende Digitalisierung bzw. Notwendigkeit der Entwicklung von digitalen Kompetenzen) sozialpädagogisch zu begegnen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugend- arbeit 1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 87.570,17 € 151000604/ 731000 2026 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 87.570,17 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de