260428 · Große Anfrage
Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 260428
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Heiderhof
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Vertagungsbitte zu Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
- Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
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Große Anfrage öffentlich 260428Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fragesteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Feyza Yildiz Rolf Rainer Plath Sebastian Simon Schmidt CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Inge Stauder FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich Aaron Eßelborn 17.03.2026 Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zur beabsichtigten Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn zu beantworten: Fragestellung: 1. Welchen Entscheidungsspielraum hat die Stadt Bonn im laufenden Verfahren bei der Eintragung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste nach Vorschlag des LVRs? Kann die Stadt Bonn als untere Denkmalbehörde nach unabhängiger Prüfung in eigener Verantwortung mit einer fundierten Begründung dem Vorhaben der Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ auch nicht zustimmen? 2. Welche Funktion hat der Landschaftsverband Rheinland als Fachbehörde bzgl. einer Weisungsbefugnis gegenüber der Kommune? Ist der LVR ausschließlich wissenschaftlich und beratend tätig oder agiert er als vorgesetzte Fachbehörde, mit entsprechender Weisungsbefugnis? 3. Wie bewertet die Verwaltung bei den gravierenden Folgen für die ca. 500 Eigentümer des betroffenen Wohngebietes nach eingehender Prüfung aller Sachverhalte die rechtliche Möglichkeit, ein Verfahren nach § 24 Absatz 6 DSchG NRW einzuleiten? 4. Wie werden angesichts der bereits vorliegenden Untersuchungen des LVRs die Aussichten eingeschätzt bei abweichender Auffassung vom LVR eine Zustimmung der oberen und letztendlich oberstenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Denkmalbehörde zu erreichen? Würde die Kommune die Denkmalwürdigkeit des betroffenen Gebietes dann auch in Frage stellen? Begründung In der öffentlichen und politischen Diskussion über die vorgesehene Eintragung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste entstand der Eindruck, dass die Stadt Bonn eher ausführende Stelle sei und faktisch an die Bewertung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gebunden sei, s. dazu auch Bericht des General-Anzeigers vom 26.11.2025. Dieser Eindruck wirft Fragen zur bestehenden Rechtslage bzgl. einer Entscheidungsverantwortung der Stadt Bonn als untere Denkmalbehörde auf. Nach § 22 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) nehmen die Denkmalfachämter beratende und wissenschaftliche Aufgaben wahr und unterstützten die Gemeinden und Kreise in der Denkmalpflege. Sie wirken fachlich bei den Entscheidungen der Denkmalbehörden mit. Sie sind keine vorgesetzte Behörde. Gemäß § 24 Abs.6 DSchG NRW kann der Landschaftsverband bei abweichender Entscheidung der unteren Denkmalbehörde innerhalb von 4 Wochen die Prüfung der Entscheidung durch die oberste Denkmalbehörde herbeiführen. Oberste Denkmalbehörde ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Die Stadt Bonn ist erst an die Entscheidung des Ministeriums gebunden. Für die Betroffenen der vorgesehenen Unterschutzstellung ergeben sich gravierende Folgen und es werden viele Fragen zu den Voraussetzungen und auch der Sinnhaftigkeit für eine Unterschutzstellung gestellt. Daher ist eine klare Darstellung der Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten wichtig. Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Stadt Bonn nur Vollzugsorgan einer übergeordneten Fachbehörde ist, auch wenn das Ministerium als übergeordnete Behörde die letzte Entscheidung treffen kann. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg und der Ausschuss für Planung, Bauen und Denkmalschutz haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie die Stadtverwaltung ihre Verantwortung und Rolle in dem oben beschriebenen Kontext wahrnehmen möchte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de