← Vorlagen

260423 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025

Nummer
260423
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 108,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (12.763 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
260423
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kommunale Konferenz Alter und Pflege der
Bundesstadt Bonn
-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
14.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß § 8 Absatz 5 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
ist dem zuständigen Ministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres über
die Ergebnisse der Beratungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu
berichten.
Vorab wird der Tätigkeitsbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales,
Migration, Gesundheit, Wohnen und Gesundheit zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Bericht über die laufende Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und
Pflege:
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege hat im vergangenen Jahr am 26.
Mai 2025 sowie am 4. November 2025 getagt.
Inhalte der Sitzung am 26. Mai 2025 waren:
Aktuelles aus der Altenhilfe:
• In der Fachstelle Alter und Pflege werden Ratsuchende trägerunabhängig
von einem multiprofessionellen Team (Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter,
Verwaltungskräfte, eine Innenarchitektin) zu ambulanten, (teil-)stationären
und ergänzenden Hilfen beraten.
Mit der Einstellung eines zweiten Pflegeberaters Mitte Februar 2025 konnte
das städtische Beratungsangebot erfreulicherweise nun nochmals personell
verstärkt werden.
• Im vergangenen Monat hat ein weiteres Fortbildungs- und
Vernetzungstreffen der Anbietenden von niedrigschwelligen Leistungen
nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) mit weit
über 40 Teilnehmenden stattgefunden.
Ebenso hat der Fachbereich zu einem zweiten Austausch der Ambulanten
Dienste in Bonn eingeladen. Hier stand thematisch die gemeinsame
Betrachtung im Fokus, ob von städtischer Seite etwas zur Unterstützung der
ambulanten Dienste im Themenbereich „Anerkennung ausländischerSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Berufsabschlüsse“ beigetragen werden kann, obwohl diese Thematik im
Schwerpunkt natürlich unverändert im Zuständigkeitsbereich der
Bezirksregierung liegt. Als Dialogpartnerinnen waren eine Kollegin des
Amtes für Integration und Vielfalt sowie eine Mitarbeiterin von LernNet
Bonn/Rhein-Sieg e.V. eingeladen.
Trotz geringer Beteiligung ergab sich ein sehr guter Austausch, in dem
einvernehmlich beschlossen wurde, dieses Thema im Herbst dieses Jahres
nochmal im Rahmen eines weiteren Austauschtreffens anzubieten.
• Auch die Thematik Demenz stand nochmal ganz explizit im Fokus:
Im Rahmen der 25-Jahr-Feier der Alzheimer-Gesellschaft Bonn/Rhein-Sieg
e.V. und dem von der Bürgerstiftung Rheinviertel ausgerichteten Demenztag
haben zwei der Stadt über den Arbeitskreis Demenz eng verbundene,
wichtige Bonner Akteure über Vorträge, Austausch und Öffentlichkeitsarbeit
nochmal erfolgreich den Blick auf diese wichtige Thematik gelenkt.
Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan
Bonn inklusiv – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 2025
Der Behindertenpolitische Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn – „Bonn
inklusiv“ genannt – wurde zunächst im Jahre 2011 vom Rat beschlossen. Er
bildet seitdem die Basis für das Handeln der Stadt Bonn zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention. Der Rat hatte die Verwaltung auch
beauftragt, den Plan kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an
der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten
Handlungsempfehlungen. Es hat sich aber gezeigt, dass sich die
Handlungsempfehlungen aus 2011 zum Teil nicht oder nicht vollständig
umsetzen ließen. Die Ausführung der Handlungsempfehlungen kam immer
dann an ihre Grenzen, wenn es um Maßnahmen ging, für die die Stadt Bonn
nicht originär zuständig ist oder die Stadt keine Möglichkeit der Einflussnahme
hatte. Insgesamt war eine Evaluierung und Weiterentwicklung des
Teilhabeplanes erforderlich.
An der Weiterentwicklung waren beteiligt:
Bürgerinnen und Bürger, Politik, die Behindertengemeinschaft Bonn e.V. als
Behindertenbeauftragte, gesellschaftliche Akteure, Organisationen und
Institutionen sowie die Stadtverwaltung.
Die Ergebnisse einzelner Arbeitsgruppen wurden im Projektbeirat gebündelt
und durch die Behindertenkoordination aufbereitet. Für verschiedene
Lebensbereiche wurden neue Standards und Handlungsempfehlungen
definiert.
Die Lebensbereiche sind:
Familie, Bildung, Arbeit, Wohnen, Teilnahme am kulturellen/gesellschaftlichen
Leben,
Gesundheit, Pflege, Barrierefreiheit im weitesten Sinne.
Es gibt natürlich auch Lebensbereich übergreifende Themen. Insgesamt
wurden 15 Standards, die stets mitgedacht werden müssen, und 81
Handlungsempfehlungen entwickelt, die umgesetzt werden sollen. Der
Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat den Plan „Bonn Inklusiv“Seite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
in seiner Sitzung am 25. März 2025 final beschlossen. Die Standards und
Handlungsempfehlungen wurden mit den Verwaltungsbereichen, die für die
künftige Umsetzung in Frage kommen, besprochen. Festgelegt wurde die
Federführung für die Umsetzung und geklärt wurde die Frage, welche
Ressourcen benötigt werden und in welcher Zeit eine Umsetzung möglich ist.
Ein Teil der Handlungsempfehlungen ist ohne zusätzliche Ressourcen
umsetzbar. In einigen Fällen kann mit der Umsetzung jedoch erst nach der
Bereitstellung entsprechender Ressourcen begonnen werden.
Der Teilhabeplan ist derzeit in Alltagssprache verfasst. Die Veröffentlichung des
Teilhabeplans wird aber in Einfacher Sprache erfolgen. Die Übersetzung erfolgt
durch die Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan in
Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten der Behindertengemeinschaft
Bonn. Der Teilhabeplan ist aktuell in die politischen Gremien eingebracht
worden und wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025
beschlossen.
Der Teilhabeplan ist wie folgt aufgebaut: Zu jedem Lebensbereich wird
zunächst eine Vision formuliert. Danach folgen Standards für den betreffenden
Lebensbereich. Danach folgen die einzelnen Handlungsempfehlungen.
Diese sind wie folgt aufgebaut: Die Handlungsempfehlung als solche ist
formuliert und das Ziel der Handlungsempfehlung ist dargestellt. Die
Wirkungsmessung ab Umsetzung ist aufgeführt. Die Laufzeit ist angegeben
und die benötigten Ressourcen sind aufgeführt (Personal, sonstiges). Die
federführende Stelle ist angegeben. Das Werk umfasst 140 Seiten und ist über
den Sitzungsdienst Allris abrufbar. Das bestehende Monitoring wird neu
aufgestellt und von einer Gruppe von Expertinnen und Experten vorgenommen,
die von der Behindertengemeinschaft ins Leben gerufen und koordiniert wird.
Es ist vorgesehen, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik
kontinuierlich über die Umsetzung des Teilhabeplanes informiert werden.
Außerdem ist vorgesehen, dass der Plan mindestens alle fünf Jahre
weiterentwickelt wird.
Vorstellung Ersatzneubau Haus Elisabeth (Seniorenzentren der Stadt
Bonn)
Der Ersatzneubau Haus Elisabeth wird mittels einer Präsentation vorgestellt.
Vorstellung des Fördervereins der Sparkasse KölnBonn e.V. -
#hiermitherz
(Sparkasse KölnBonn)
Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn wird mittels einer Präsentation
vorgestellt.
Vorstellung des Erweiterungsprojektes WohnWerk (Mühlenbach eG)
Das Erweiterungsprojekt WohnWerk wird seitens des Haus Mühlenbach
vorgestellt.
Aktuelles zur Arbeit des Kuratoriums der Stiftung Bonner Altenhilfe
Aktuelles zur Arbeit des Kuratoriums wird dem Gremium vorgestellt.
Verschiedenes
Das Gesundheitsamt weist auf seinen Hitzeaktionsplan hin. Hierzu gibt es
weitere und aktuelle Informationen auf https://www.bonn.de/.Seite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Inhalte der Sitzung am 4. November 2025 waren:
Bericht aus der Altenhilfe
Rückblick Markt der Möglichkeiten 19. September 2025
Der Tag zeichnete sich wieder durch ein sehr gelungenes Miteinander
aus, es gab noch zahlreichere positive Rückmeldungen als zum letzten
Markt der Möglichkeiten. Da das begleitende Bühnenprogramm allgemein
als sehr bereichernd und abwechslungsreich empfunden wurde, wird
auch die Planung des Marktes der Möglichkeiten für das Jahr 2027
wieder eine Bühne vorsehen.
Hinweis neuer Internetauftritt „Älter werden in Bonn“
Der Internetauftritt des Fachbereiches Alter und Pflege wurde
neugestaltet. Unter www.bonn.de (Stichwort: Senioren) sind viele
hilfreiche Informationen nun wesentlich bedienerfreundlicher verfügbar.
Tätigkeitsbericht WTG-Behörde 2023/2024
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
NRW (WTG-Behörde) hat nach der Vorgabe des § 14 Wohn- und
Teilhabegesetz NRW alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre
Arbeit zu erstellen, der den Gremien und Aufsichtsbehörden zur Kenntnis
zu geben und anschließend zu veröffentlichen ist. Der aktuelle Bericht ist
zwischenzeitlich online abrufbar https://www.bonn.de/medien-global/amt-
50/Taetigkeitsbericht-2023_2024.pdf und auch als Anlage beigefügt.
Prüfergebnisse
Weiterhin bestehen in den Bonner Einrichtungen in der überwiegenden
Anzahl der Prüfkriterien keine Mängel, geringfügige Mängel werden vor
Ort detailliert besprochen und meist umgehend abgestellt bzw. zeitnah
aufgearbeitet.
Die einzelnen Mängelinhalte sind gleichbleibend wie in den Vorjahren,
hier handelt es sich um Mängel
• im Medikamentenmanagement
• in der Dokumentation
• in Form der fehlenden Beratung bzw. vollständigen Umsetzung
der Expertenstandards
• bei der personellen Ausstattung.
Bei Eingliederungshilfeeinrichtungen sind als häufigste Mängel eine
unkonkrete Zielsetzung in Bezug auf die pädagogische Betreuung sowie
wenig aussagekräftige Beschreibungen der täglichen Arbeit zu benennen.
Beschwerden
Die Beschwerdelage ist im Berichtszeitraum leicht gestiegen und ging
einher mit einem Anstieg der als begründet festzustellenden
Beschwerden.
Diese steht nach hiesiger Ansicht jedoch auch in unmittelbarem
Zusammenhang mit der steigenden Komplexität der eingehenden
Beschwerden, die mittlerweile immer mehr kleine Teilaspekte umfassen.
Im Zentrum der Beschwerden standen wie in den Vorjahren Mängel inSeite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der pflegerischen Versorgung und Betreuung sowie (empfundener)
Personalmangel im Fokus.
Thema Personalmangel
Hier scheint sich die Situation erwartungsgemäß weiter zu verschärfen.
Während sich im Berichtszeitraum 2021 / 2022 vier vollstationäre
Einrichtungen aufgrund von Personalmangel einen freiwilligen
Belegungsstopp auferlegten, betraf dies im aktuellen Zeitraum 2023 /
2024 nunmehr neun Einrichtungen.
Hinzu kommen noch die vielen kleinen Stilllegungen von Zimmern oder
sogar Wohnbereichen, die die Einrichtungen korrigierend ohne
Einbindung der WTG-Behörde vorgenommen haben.
Zu dem seit dem 1. Juli 2023 bundesweit geltenden neuen
Personalbemessungsverfahren und der damit angestrebten
Verbesserung der Personalsituation kann im Berichtszeitraum noch keine
Aussage getroffen werden, da flächendeckend die einjährig
Ausgebildeten noch fehlen.
Fazit
Die Bonner WTG-Behörde kann im Rahmen der ihr auferlegten
behördlichen Qualitätssicherung eindeutig festhalten, dass auch weiterhin
in der überwiegenden Anzahl der geprüften Einrichtungen eine gute
Qualität in der Betreuung und Versorgung vorliegt.
Frau Oepen freut sich über die Tatsache, dass die Mitarbeitenden der
Bonner WTG-Behörde in diesen doch zunehmend für alle Beteiligten
anspruchsvoller werdenden Zeiten und Rahmenbedingungen immer
häufiger auch proaktiv von den Einrichtungen kontaktiert und um Rat
gefragt werden. Zudem werden die allermeisten Beteiligten trotz situativ
stressiger Prüfsituation als ausgesprochen aufgeschlossen, kooperativ
und konstruktiv erlebt.
Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan
Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 den Plan „Bonn Inklusiv“-
Teilhabeplan der Stadt Bonn Version 2025 - beschlossen. Der
Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ bleibt als begleitendes
Gremium bestehen.
Vorstellung des Projektes Silbernetz e.V.
Eine Vertreterin des Vereins Silbernetz e.V. stellt das Projekt im Rahmen einer
Präsentation vor.
Vorstellung des Berichtes Pflege und Alter in Bonn 2025
Die Stabsstelle stellt den Bericht Alter und Pflege in Bonn für das Jahr
2025 vor.
Bericht aus der Abteilung wirtschaftliche Hilfen
Der Fachbereich stellt den Bericht aus der Abteilung Wirtschaftliche
Hilfen mittels einer Präsentation vor.
Bericht über die Montagstiftung (Planungen auf dem Dransdorfer
Berg)
Die Planungen für das neue Wohnprojekt in der Alten Stadtgärtnerei
werden mittels einer Präsentation vorgestellt.Seite 5 von 6
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de