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260415-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Unterstützung zur Finanzierung des 3. Kaiserplatzfestes

Nummer
260415-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.03.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260415 Bürgerantrag: Antrag auf Unterstützung zur Finanzierung des 3. Kaiserplatzfestes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260415-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf
Unterstützung zur Finanzierung des 3.
Kaiserplatzfestes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund der positiven Wirkungen des Verfügungsfonds und der nach wie vor
zu verzeichnenden Fülle an Projektideen, die an das Innenstadtmanagement
herangetragen werden, verfolgt die Verwaltung das Ziel, vom Fördergeber die
Zustimmung zur Umwidmung von Mitteln und zur Verlängerung der
Durchführungsfrist bis zum Jahresende 2026 zu erlangen. Im Ergebnis soll der
Verfügungsfonds mit weiteren 40.000 EUR (inkl. des städtischen Eigenanteils)
ausgestattet werden. Entsprechende Anträge wurden Mitte März bei der
Bezirksregierung Köln eingereicht.
Sofern die Anträge durch die Bezirksregierung Köln positiv beschieden werden,
kann das Kaiserplatzfest im Verfügungsfonds beantragt werden. Über die
Bewilligung des Antrags entscheidet ein Vergabegremium.
Sollte eine Umwidmung der Mittel und die Verlängerung der Durchführungsfrist
nicht möglich sein bzw. das Vergabegremium stimmt dem Antrag nicht zu, kann
die Veranstaltung einmalig aus dem Feuerwehrtopf bezuschusst werden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Beschlussvorschlag:
Das 3. Kaiserplatzfest wird mit 2.000 € aus dem Feuerwehrtopf der
Bezirksvertretung Bonn gefördert, wenn die Umwidmung von Mitteln und die
Verlängerung der Durchführungsfrist des Verfügungsfonds Innenstadt Bonn
und damit eine Förderung über den Fonds nicht möglich ist bzw. das
Vergabegremium dem Antrag nicht zustimmt.
Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 2
Seite 2
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVST. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000,-- € 110660130/
72.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.000,-- €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de