260415-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Unterstützung zur Finanzierung des 3. Kaiserplatzfestes
Kerndaten
- Nummer
- 260415-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260415-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Unterstützung zur Finanzierung des 3. Kaiserplatzfestes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund der positiven Wirkungen des Verfügungsfonds und der nach wie vor zu verzeichnenden Fülle an Projektideen, die an das Innenstadtmanagement herangetragen werden, verfolgt die Verwaltung das Ziel, vom Fördergeber die Zustimmung zur Umwidmung von Mitteln und zur Verlängerung der Durchführungsfrist bis zum Jahresende 2026 zu erlangen. Im Ergebnis soll der Verfügungsfonds mit weiteren 40.000 EUR (inkl. des städtischen Eigenanteils) ausgestattet werden. Entsprechende Anträge wurden Mitte März bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Sofern die Anträge durch die Bezirksregierung Köln positiv beschieden werden, kann das Kaiserplatzfest im Verfügungsfonds beantragt werden. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet ein Vergabegremium. Sollte eine Umwidmung der Mittel und die Verlängerung der Durchführungsfrist nicht möglich sein bzw. das Vergabegremium stimmt dem Antrag nicht zu, kann die Veranstaltung einmalig aus dem Feuerwehrtopf bezuschusst werden. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Beschlussvorschlag: Das 3. Kaiserplatzfest wird mit 2.000 € aus dem Feuerwehrtopf der Bezirksvertretung Bonn gefördert, wenn die Umwidmung von Mitteln und die Verlängerung der Durchführungsfrist des Verfügungsfonds Innenstadt Bonn und damit eine Förderung über den Fonds nicht möglich ist bzw. das Vergabegremium dem Antrag nicht zustimmt. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 2 Seite 2 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVST. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.000,-- € 110660130/ 72.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.000,-- € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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