260414-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich "Im Krausfeld"
Kerndaten
- Nummer
- 260414-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Im Krausfeld Hauptort
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.832 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260414-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich "Im Krausfeld" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung hat geprüft, inwieweit das Parken auf dem Gehweg im hinteren Bereich der Straße „Im Krausfeld“ wieder eingerichtet werden kann. Im Rahmen des Parkraumkonzept Nordstadt wurden die Straßen und die Gehwege untersucht. Dabei wurde insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehwegbreite von 1,50m sowie der erforderlichen Fahrbahnbreite von mindestens 3,05m für Rettungsfahrzeuge berücksichtigt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Einrichtung der Parkplätze auf dem Gehweg die erforderlichen Restgehwegbreite nicht einhält. Die Einrichtung des Parkens auf dem Gehweg kann hier unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des BVerwG vom 06. Juni 2024 - 3 C 5.23) nicht angeordnet werden. Um -neben dem Aspekt der Bewohnerparkregelung- weitere Entlastungen für Anwohnende zu erreichen, prüft die Verwaltung derzeit beispielsweise auch die Einrichtung sogenannter Quartiersgaragen. Die Verwaltung wird planmäßig noch in diesem Jahr den politischen Gremien eine Verwaltungsvorlage zu diesem Thema vorlegen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de