260413 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)
Kerndaten
- Nummer
- 260413
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260413 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 06.03.2026 Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Der Ausschuss möge beschließen, das Stadtplanungsamt anzuweisen, eine generelle verwaltungsinterne Richtlinie zur Ermessensausübung (Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) zu erarbeiten. Diese Richtlinie soll es Bonner Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, unver- siegelte PkwStellplätze (z. B. Rasengittersteine) für das Laden von E- Fahrzeugen mit PV-Eigenstrom auch außerhalb der festgesetzten überbauba- ren Flächen (z. B. in Vorgärten oder rückwärtigen Gartenbereichen) zu errich- ten. Dies soll explizit für jene Fälle gelten, in denen die bestehenden, vom Be- bauungsplan zugewiesenen Garagen oder Stellplatzflächen objektiv (etwa durch trennende städtische Wege) nicht an die private PV-Anlage angeschlos- sen werden können. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW AnϙdieϙOberbürgermeisterinϙderϙBundesstadtϙBonn VorsitzendeϙdesϙAusschussesϙfürϙPlanung VerkehrϙundϙDenkmalschutzϙ BerlinerϙPlatzϙ2 53111 Bonn 06.03.2026 Betre:ϙAnregungϙgemäßϙ§ϙ24ϙGOϙNRWϙ–ϙZeitgemäßeϙAuslegungϙvonϙBebauungsplänenϙzurϙ ErmöglichungϙprivaterϙLadeinfrastrukturϙ(Sektorenkopplung) SehrϙgeehrteϙFrauϙOberbürgermeisterin,ϙ sehrϙgeehrteϙDamenϙundϙHerrenϙdesϙAusschussesϙfürϙPlanung,ϙVerkehrϙundϙDenkmalschutz, hiermitϙreicheϙichϙgemäßϙ§ϙ24ϙderϙGemeindeordnungϙNRWϙ(GOϙNRW)ϙeineϙformelleϙAnregungϙ ein. 1.ϙBeschlussvorschlagϙ/ϙAntrag DerϙAusschussϙmögeϙbeschließen,ϙdasϙStadtplanungsamtϙ anzuweisen,ϙeineϙgenerelleϙverwaltungsinterneϙRichtlinieϙzurϙErmessensausübungϙ(Befreiungϙ nachϙ§ϙ31ϙAbs.ϙ2ϙBauGB)ϙzuϙerarbeiten. DieseϙRichtlinieϙsollϙesϙBonnerϙBürgerinnenϙundϙBürgernϙermöglichen,ϙunversiegelteϙPkw- Stellplätzeϙ(z.ϙB.ϙRasengittersteine)ϙfürϙdasϙLadenϙvonϙE-FahrzeugenϙmitϙPV-Eigenstromϙauchϙ außerhalbϙderϙfestgesetztenϙüberbaubarenϙFlächenϙ(z.ϙB.ϙinϙVorgärtenϙoderϙrückwärtigenϙ Gartenbereichen)ϙzuϙerrichten.ϙDiesϙsollϙexplizitϙfürϙjeneϙFälleϙgelten,ϙinϙdenenϙdieϙbestehenden,ϙ vomϙBebauungsplanϙzugewiesenenϙGaragenϙoderϙStellplatzflächenϙobjektivϙ(etwaϙdurchϙ trennendeϙstädtischeϙWege)ϙnichtϙanϙdieϙprivateϙPV-Anlage angeschlossenϙwerdenϙkönnen. 2.ϙBegründungϙundϙProblemstellung DieϙBundesstadtϙBonnϙhatϙsichϙehrgeizigeϙKlimazieleϙ gesetzt.ϙDieϙRealitätϙinϙderϙstädtischenϙBauverwaltungϙkonterkariertϙdieseϙZieleϙjedochϙmassiv.ϙ DieϙsachbearbeitendeϙEbeneϙdesϙBauordnungsamtesϙbestätigtϙschriftlich,ϙdassϙ„das Zusammenbringen von E-Mobilität und Baurecht regelmäßig an seine Grenzen stößt“. EsϙexistiertϙeinϙstrukturellesϙDefizitϙbeimϙUmgangϙmitϙveraltetenϙBebauungsplänenϙ(z.ϙB.ϙausϙdenϙ 1970erϙJahren),ϙdasϙdieϙprivateϙEnergiewendeϙblockiert: • FaktischeϙUnmöglichkeitϙderϙSektorenkopplung: InϙvielenϙBonnerϙQuartierenϙsindϙdenϙ GrundstückenϙGaragenhöfeϙzugeordnet. Dieseϙsindϙjedochϙoftϙdurchϙöentlicheϙ GehwegeϙvonϙdenϙeigentlichenϙWohngrundstückenϙgetrennt. Esϙistϙrechtlichϙundϙbaulichϙ unmöglich,ϙeinϙStromkabelϙvomϙheimischenϙPV-Wechselrichterϙunterϙeinemϙstädtischenϙ WegϙhindurchϙzurϙGarageϙzuϙverlegen.ϙDieϙGaragenϙfallenϙalsϙLadeorteϙfürϙlokalϙ erzeugtenϙStromϙsomitϙobjektivϙaus. • BlockadehaltungϙdesϙStadtplanungsamtes: ObwohlϙBauherrenϙbereitϙsind,ϙ Kompromisseϙeinzugehenϙ– wieϙdenϙVerzichtϙaufϙüberdachteϙCarportsϙzugunstenϙ unversiegelter,ϙbegrünterϙLadeplätzeϙzurϙWahrungϙderϙVersickerungsfähigkeitϙ–,ϙSeite 2 von 3 verweigertϙdasϙStadtplanungsamtϙkategorischϙdasϙplanungsrechtlicheϙEinvernehmen.ϙ EsϙpochtϙaufϙdieϙFreihaltungϙderϙGärten,ϙohneϙdasϙhöherrangigeϙöentlicheϙInteresseϙ desϙKlimaschutzesϙinϙdieϙErmessensentscheidungϙeinzubeziehen. • BehördlicherϙWiderspruch: DieseϙstarreϙHaltungϙführtϙzuϙVerwaltungswidersprüchen. DasϙTiefbauamtϙgenehmigtϙfürϙsolcheϙLadeplätzeϙbereitsϙnotwendige Bordsteinabsenkungen,ϙwährendϙdasϙPlanungsamtϙdieϙNutzungϙdieserϙgenehmigten Überfahrtenϙverbietet. 3. Fazit KlimaschutzϙundϙElektromobilitätϙscheiternϙinϙBonnϙderzeitϙnichtϙamϙWillenϙderϙBürger, sondernϙanϙeinerϙVerwaltungspraxis,ϙdieϙalteϙB-Pläneϙ(wieϙdenϙB-Planϙ8023-3 )ϙdogmatischϙüber dasϙheutigeϙBundesrechtϙundϙdieϙNotwendigkeitϙderϙEmissionsreduzierungϙstellt. MitϙeinerϙpragmatischenϙAusführungsrichtlinieϙkannϙderϙPlanungsausschussϙdiesenϙKonfliktϙ auflösenϙundϙderϙVerwaltungϙdieϙnötigeϙRechtssicherheitϙgeben,ϙumϙzeitgemäße,ϙunversiegelteϙ Ladeinfrastrukturϙzuϙgenehmigen. IchϙsteheϙdemϙAusschussϙfürϙRückfragenϙoderϙeineϙpersönlicheϙErläuterungϙderϙThematikϙinϙ einerϙderϙkommendenϙSitzungenϙgerneϙzurϙVerfügung. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de