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260413 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)

Nummer
260413
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
16.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 16.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260413-01 ST Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260413
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
06.03.2026
Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von
Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater
Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.04.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Der Ausschuss möge beschließen, das Stadtplanungsamt anzuweisen, eine
generelle verwaltungsinterne Richtlinie zur Ermessensausübung (Befreiung
nach § 31 Abs. 2 BauGB) zu erarbeiten.
Diese Richtlinie soll es Bonner Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, unver-
siegelte PkwStellplätze (z. B. Rasengittersteine) für das Laden von E-
Fahrzeugen mit PV-Eigenstrom auch außerhalb der festgesetzten überbauba-
ren Flächen (z. B. in Vorgärten oder rückwärtigen Gartenbereichen) zu errich-
ten. Dies soll explizit für jene Fälle gelten, in denen die bestehenden, vom Be-
bauungsplan zugewiesenen Garagen oder Stellplatzflächen objektiv (etwa
durch trennende städtische Wege) nicht an die private PV-Anlage angeschlos-
sen werden können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
AnϙdieϙOberbürgermeisterinϙderϙBundesstadtϙBonn
VorsitzendeϙdesϙAusschussesϙfürϙPlanung VerkehrϙundϙDenkmalschutzϙ
BerlinerϙPlatzϙ2
53111 Bonn
06.03.2026
Betre￿:ϙAnregungϙgemäßϙ§ϙ24ϙGOϙNRWϙ–ϙZeitgemäßeϙAuslegungϙvonϙBebauungsplänenϙzurϙ
ErmöglichungϙprivaterϙLadeinfrastrukturϙ(Sektorenkopplung)
SehrϙgeehrteϙFrauϙOberbürgermeisterin,ϙ
sehrϙgeehrteϙDamenϙundϙHerrenϙdesϙAusschussesϙfürϙPlanung,ϙVerkehrϙundϙDenkmalschutz,
hiermitϙreicheϙichϙgemäßϙ§ϙ24ϙderϙGemeindeordnungϙNRWϙ(GOϙNRW)ϙeineϙformelleϙAnregungϙ
ein.
1.ϙBeschlussvorschlagϙ/ϙAntrag DerϙAusschussϙmögeϙbeschließen,ϙdasϙStadtplanungsamtϙ
anzuweisen,ϙeineϙgenerelleϙverwaltungsinterneϙRichtlinieϙzurϙErmessensausübungϙ(Befreiungϙ
nachϙ§ϙ31ϙAbs.ϙ2ϙBauGB)ϙzuϙerarbeiten.
DieseϙRichtlinieϙsollϙesϙBonnerϙBürgerinnenϙundϙBürgernϙermöglichen,ϙunversiegelteϙPkw-
Stellplätzeϙ(z.ϙB.ϙRasengittersteine)ϙfürϙdasϙLadenϙvonϙE-FahrzeugenϙmitϙPV-Eigenstromϙauchϙ
außerhalbϙderϙfestgesetztenϙüberbaubarenϙFlächenϙ(z.ϙB.ϙinϙVorgärtenϙoderϙrückwärtigenϙ
Gartenbereichen)ϙzuϙerrichten.ϙDiesϙsollϙexplizitϙfürϙjeneϙFälleϙgelten,ϙinϙdenenϙdieϙbestehenden,ϙ
vomϙBebauungsplanϙzugewiesenenϙGaragenϙoderϙStellplatzflächenϙobjektivϙ(etwaϙdurchϙ
trennendeϙstädtischeϙWege)ϙnichtϙanϙdieϙprivateϙPV-Anlage angeschlossenϙwerdenϙkönnen.
2.ϙBegründungϙundϙProblemstellung DieϙBundesstadtϙBonnϙhatϙsichϙehrgeizigeϙKlimazieleϙ
gesetzt.ϙDieϙRealitätϙinϙderϙstädtischenϙBauverwaltungϙkonterkariertϙdieseϙZieleϙjedochϙmassiv.ϙ
DieϙsachbearbeitendeϙEbeneϙdesϙBauordnungsamtesϙbestätigtϙschriftlich,ϙdassϙ„das
Zusammenbringen von E-Mobilität und Baurecht regelmäßig an seine Grenzen stößt“.
EsϙexistiertϙeinϙstrukturellesϙDefizitϙbeimϙUmgangϙmitϙveraltetenϙBebauungsplänenϙ(z.ϙB.ϙausϙdenϙ
1970erϙJahren),ϙdasϙdieϙprivateϙEnergiewendeϙblockiert:
• FaktischeϙUnmöglichkeitϙderϙSektorenkopplung: InϙvielenϙBonnerϙQuartierenϙsindϙdenϙ
GrundstückenϙGaragenhöfeϙzugeordnet. Dieseϙsindϙjedochϙoftϙdurchϙö￿entlicheϙ
GehwegeϙvonϙdenϙeigentlichenϙWohngrundstückenϙgetrennt. Esϙistϙrechtlichϙundϙbaulichϙ
unmöglich,ϙeinϙStromkabelϙvomϙheimischenϙPV-Wechselrichterϙunterϙeinemϙstädtischenϙ
WegϙhindurchϙzurϙGarageϙzuϙverlegen.ϙDieϙGaragenϙfallenϙalsϙLadeorteϙfürϙlokalϙ
erzeugtenϙStromϙsomitϙobjektivϙaus.
• BlockadehaltungϙdesϙStadtplanungsamtes: ObwohlϙBauherrenϙbereitϙsind,ϙ
Kompromisseϙeinzugehenϙ– wieϙdenϙVerzichtϙaufϙüberdachteϙCarportsϙzugunstenϙ
unversiegelter,ϙbegrünterϙLadeplätzeϙzurϙWahrungϙderϙVersickerungsfähigkeitϙ–,ϙSeite 2 von 3
verweigertϙdasϙStadtplanungsamtϙkategorischϙdasϙplanungsrechtlicheϙEinvernehmen.ϙ
EsϙpochtϙaufϙdieϙFreihaltungϙderϙGärten,ϙohneϙdasϙhöherrangigeϙö￿entlicheϙInteresseϙ
desϙKlimaschutzesϙinϙdieϙErmessensentscheidungϙeinzubeziehen.
• BehördlicherϙWiderspruch: DieseϙstarreϙHaltungϙführtϙzuϙVerwaltungswidersprüchen.
DasϙTiefbauamtϙgenehmigtϙfürϙsolcheϙLadeplätzeϙbereitsϙnotwendige
Bordsteinabsenkungen,ϙwährendϙdasϙPlanungsamtϙdieϙNutzungϙdieserϙgenehmigten
Überfahrtenϙverbietet.
3. Fazit KlimaschutzϙundϙElektromobilitätϙscheiternϙinϙBonnϙderzeitϙnichtϙamϙWillenϙderϙBürger,
sondernϙanϙeinerϙVerwaltungspraxis,ϙdieϙalteϙB-Pläneϙ(wieϙdenϙB-Planϙ8023-3 )ϙdogmatischϙüber
dasϙheutigeϙBundesrechtϙundϙdieϙNotwendigkeitϙderϙEmissionsreduzierungϙstellt.
MitϙeinerϙpragmatischenϙAusführungsrichtlinieϙkannϙderϙPlanungsausschussϙdiesenϙKonfliktϙ
auflösenϙundϙderϙVerwaltungϙdieϙnötigeϙRechtssicherheitϙgeben,ϙumϙzeitgemäße,ϙunversiegelteϙ
Ladeinfrastrukturϙzuϙgenehmigen.
IchϙsteheϙdemϙAusschussϙfürϙRückfragenϙoderϙeineϙpersönlicheϙErläuterungϙderϙThematikϙinϙ
einerϙderϙkommendenϙSitzungenϙgerneϙzurϙVerfügung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de