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260411 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Optimierung des Durchgangsverkehrs im Bereich des Musikerviertels

Nummer
260411
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
13.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Richard-Wagner-Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Wesendonckstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Malteserstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Haydnstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Kaufmannstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Rheinbacher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Wittelsbacherring Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenicher Allee Straße· Weststadt, Bonn
  • Lisztstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Schubertstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Neuenahrer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 13.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 397,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260411-02 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Optimierung des Durchgangsverkehrs im Bereich des Musikerviertels
  2. 260411-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Optimierung des Durchgangsverkehrs im Bereich des Musikerviertels

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Text anzeigen (7.672 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260411
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
05.03.2026
Bürgerantrag: Optimierung des
Durchgangsverkehrs im Bereich des
Musikerviertels
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
1. In der Richard-Wagner-Straße wird zwischen den Einmündungen der We-
sendonckstraße und der Malteserstraße ein modaler Filter eingebaut, um
Durchgangsverkehr zu unterbinden.
1a. Die Richard-Wagner-Straße (Hausnummern 1-32) wird in Richtung abstei-
gender Hausnummern und die Haydnstraße (Hausnummern 20-59) in Richtung
aufsteigender Hausnummern als Einbahnstraße ausgewiesen.
Sie werden in die Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben.
1b. Die Richard-Wagner-Straße (Hausnummern 34-38) wird in Richtung auf-
steigender Hausnummer als Einbahnstraße ausgewiesen. Sie wird in die Ge-
genrichtung für Fahrräder freigegeben.
2. An der Kreuzung Kaufmannstraße / Rheinbacher Straße wird ein modaler
Filter eingebaut, so dass aus Richtung Rheinbacher Straße (Hausnummern 1-
30) nur nach links in die Kaufmannstraße (Hausnummern 34a-45) und von der
Rheinbacher Straße (Hausnummern 32-55) nur nach links in die Kaufmann-
straße (Hausnummern 1-34) abgebogen werden kann.
2a. Die Einbahnstraße in der Kaufmannstraße (Hausnummern 1-34) wird auf-
gehoben.
2b. Die Einbahnstraße in der Kaufmannstraße (Hausnummern 34a-45) wird
umgekehrt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 5
Betreff
Durchgangsverkehr durch das Musikerviertel unterbinden
Ihr Antrag
1. In der Richard-Wagner-Straße wird zwischen den Einmündungen der Wesendonckstraße und der
Malteserstraße ein modaler Filter eingebaut, um Durchgangsverkehr zu unterbinden.
1a. Die Richard-Wagner-Straße (Hausnummern 1-32) wird in Richtung absteigender Hausnummern und die
Haydnstraße (Hausnummern 20-59) in Richtung aufsteigender Hausnummern als Einbahnstraße ausgewiesen.
Sie werden in die Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben.
1b. Die Richard-Wagner-Straße (Hausnummern 34-38) wird in Richtung aufsteigender Hausnummer als
Einbahnstraße ausgewiesen. Sie wird in die Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben.
2. An der Kreuzung Kaufmannstraße / Rheinbacher Straße wird ein modaler Filter eingebaut, so dass aus
Richtung Rheinbacher Straße (Hausnummern 1-30) nur nach links in die Kaufmannstraße (Hausnummern 34a-
45) und von der Rheinbacher Straße (Hausnummern 32-55) nur nach links in die Kaufmannstraße
(Hausnummern 1-34) abgebogen werden kann.
2a. Die Einbahnstraße in der Kaufmannstraße (Hausnummern 1-34) wird aufgehoben.
2b. Die Einbahnstraße in der Kaufmannstraße (Hausnummern 34a-45) wird umgekehrt.
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Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5
Begründung des Antrags
GRÜNDE:
- Die Richard-Wagner-Straße und die Kaufmannstraße sind gemäß § 60 S. 1 StrWG NRW fiktiv als
Gemeindestraße gewidmet. Von der Lage zwischen der A 565, der Endenicher Straße, dem Wittelsbacherring
und der Endenicher Allee, sowie dem allgemeinen Charakter der Straßen kann geschlossen werden, dass sie in
entsprechender Anwendung des § 3 IV Nr. 2 StrWG NRW als Straße einzuordnen ist, bei denen die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Dem ist bislang nicht genüge getan.
- Durch die Kaufmannstraße und teils auch die Richard-Wagner-Straße führt erheblicher Durchgangsverkehr, oft
mir überhöhter Geschwindigkeit. Bei Sperrungen des Endenicher Eis verschärft sich die unerträgliche Lage noch.
Der Durchgangsverkehr belastet die Anwohnenden und übrigen Verkehrsteilnehmenden durch zusätzlichen
gesundheitsgefährdenden Lärm, Schadstoffe und Stau. Insbesondere liegt die Richard-Wagner-Straße direkt
zwischen den beiden Standorten der GGS Michaelschule, zu deren Schulwegen auch die in unmittelbarer Nähe
zum Standort an der Rheinbacher Straße liegende Kaufmannstraße gehört.
- Mit der Endenicher Straße und der Endenicher Allee stehen ausreichend Alternativen für die Durchfahrt durch
die Richard-Wagner-Straße zur Verfügung. Auf diesen Straßen würde der Verkehrsfluss zudem durch das
geringere Verkehrsaufkommen an den Einmündungen zur Kaufmannstraße steigen. Der Wittelsbacherring dient
bereits in die Gegenrichtung der Kaufmannstraße als ausreichende Alternative, kann also auch den Verkehr der
Kaufmannstraße aufnehmen. Für LKW ist die Kaufmannstraße bereits gesperrt.
- Die Bebauungspläne 7622-12 und 7622-13 weisen die an Kaufmannstraße und Richard-Wagner-Straße
angrenzenden Grundstücke als reines Wohngebiet aus. Der Bebauungsplan 7622-15 weist die an die Richard-
Wagner-Straße grenzenden Grundstücke als allgemeines Wohngebiet aus. Im Flächennutzungsplan ist das
Gebiet von Kaufmannstraße und Richard-Wagner-Straße ebenfalls für Wohnbebauung und nicht als
Hauptverkehrsstraße vorgesehen.
- Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs fördert zudem die Umsetzung der von Rad Entscheid Bonn und ADFC
Bonn/Rhein-Sieg entwickelten Velorouten, deren Umsetzung ausdrücklich im Kooperationspapier von CDU, SPD
und FDP vorgesehen ist. Die Richard-Wagner-Straße ist Teil der Veloroute 4, die anschließend die
Kaufmannstraße kreuzt.
- Grundstückseinfahrten bestehen an den für modale Filter vorgesehenen Stellen nicht. In unmittelbarer Nähe zu
den Einmündungen der Wesendockstraße und Malteserstraße und der Kreuzung Kaufmannstraße / Rheinbacher
Straße darf ohnehin nicht geparkt werden. Bei platzsparender Umsetzung würden daher kein Parkplätze
wegfallen.
- In der Straßenmitte sind umlegbare Absperrpfosten zu verwenden, um Einsatzfahrzeugen, ggf. Müllfahrzeugen
und im Ausnahmefall (etwa bei Baustellen oder Umzügen) auch anderen großen Fahrzeugen weiterhin ohne
großen Aufwand die Durchfahrt zu ermöglichen. Am Fahrbahnrand könnte die Trennung dagegen durch
Bepflanzung oder große Blumenkübel erfolgen, die zusätzlich das Straßenbild und die Luftqualität verbessern
würden.
ANMERKUNGEN:
Zu 1.: Die Maßnahmen zu 1 bis 1b ließen sich auch unabhängig von 2 zu 2b umsetzen.
Zu 1a.: Die Einbahnstraßen ergeben sich aus den Fahrtrichtungen der Lisztstraße und der Wesendonckstraße.
Diese sind auch optimal, um eine andernfalls denkbare Umfahrung der Kreuzung Endenicher Straße /
Wittelsbacherring durch Lisztstraße, Richard-Wagner-Straße und Wesendonckstraße zu verhindern.
Zu 1b.: Es wäre denkbar, die Einbahnstraße auch in die andere Richtung auszuweisen und die Fahrtrichtung in
der Malteserstraße umzukehren. Dies hätte wohl den Vorteil, dass die Rheinbacher Straße (Hausnummern 1-30)
mit der GGS Michaelschule noch weiter entlastet würde. Ebenso wäre auch eine Umkehrung der Einbahnstraßen
in der Schubertstraße und der Kaufmannstraße (Hausnummern 57-83) denkbar; bei ausreichend Platz auch ihre
Aufhebung.
Zu 2.: Sollte der Platz an der Kreuzung Kaufmannstraße / Rheinbacher Straße knapp sein, könnte der Bereich als
Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, so dass auf einen abgetrennten Gehweg verzichtet werden
kann.
Zu 2a.: Alternativ können Neuenahrer Straße, die Rheinbacher Straße (Hausnummern 32-55) und
Kaufmannstraße (Hausnummern 1-34) auch zur Einbahnstraße für PKW erklärt werden, die Kaufmannstraße
(Hausnummern 1-34) sollte jedoch in jedem Fall für den Radverkehr in die Gegenrichtung freigegeben werden.
Zu 2b.: Alternativ könnte die Fahrtrichtung der Rheinbacher Straße (Hausnummern 1-30) umgekehrt werden.
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Quelle:
OpenStreetMapSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de