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260400-29 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

Nummer
260400-29 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260400-29 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 30.06.2026 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach den Beratungen in allen Ausschüssen legt die Verwaltung eine
aktualisierte Übersicht zur Beschlussfassung vor, die alle Voten aus den
Ausschüssen sowie die Umsetzung aus den Stellungnahmen 12 ST (Ergebnis
aus Beratungen im FinA), 22 ST (Umsetzung einer Maßgabe) und des
Beschlusses zum Bau-Turbo (260201).
Anlage/n
1 Neue Zuständigkeitsordnung nach den Vorberatungen (öffentlich)Seite 1 von 22
Gremium Nummer Zuständigkeit Inhalt des Rechts Neuer Wortlaut Erläuterung/Ursprung der Änderung
I. Hauptausschuss
1.1 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gem. §15 der Hauptsatzung entscheidet
1.2 Empfehlung Beratung des Stellenplanes
1.3 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens
1.4 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten
2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen,
falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW)
2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. §
61 GO NRW
2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im
Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt,
die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten sind;
ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine
Beschlussfassung im Rat verlangt
2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über
die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO
NRW)
2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit
der Stadt Bonn
2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig
gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch
durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen
2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen
und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat
beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen
2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht
eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW
gegeben ist
2.9 Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
2.10 Entscheidung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen
und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an
öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen
und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt.
2.11 Entscheidung Änderung in der Straßenbenennungsliste
2.12 Entscheidung Angelegenheiten, von nicht grundsätzlicher Bedeutung, die wesentlich über einen
Stadtbezirk hinausgehen
2.13 Entscheidung Jurybesetzungen, personelle Besetzungen von städtischen Beteiligungen
(Ausnahme: Jurybesetzungen, die im Rahmen von Zielbeschlüssen der Bauleitplanverfahren
eingebracht werden.)
3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen
3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur
II. Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie
1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe
1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und
Veranstaltungen der Jugendhilfe
1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung der Leiterin / des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 22
1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
1.5 Empfehlung Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung
1.6 Empfehlung Beratung und Entscheidung über den Bedarf an Kitabauten Beratung von Kitabaumaßnahmen vor der Behandlung im
Betriebsausschuss SGB JHA 20.5.
1.7 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen
1.8 Empfehlung Offene Ganztagsschulen
1.9 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen
2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen
und Anschaffungen der Jugendhilfe
2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen
zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder
Geschäfte der laufenden Verwaltung sind
2.3 Entscheidung Jugendhilfeplanung
2.4 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG
2.5 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
2.6 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der
Jugendwohlfahrt und Jugendverbände
2.7 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von
Tageseinrichtungen für Kinder
2.8 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
III. Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger
1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der
Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen
Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen
Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat)
1.2 Empfehlung Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und
Jugendbeteiligung mit dem Jugendhilfeausschuss
1.3 Empfehlung Empfehlung zur Durchführung von Beteiligungsverfahren unter Beachtung der
vergaberechtlichen Rahmenbedingungen. BA 29.4.
2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den
Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung
und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und
Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der
Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser
Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der
laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin)
2.2 Entscheidung Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von
gesamtstädtischer Bedeutung mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen außerhalb
formeller Verfahren
Partizipation der Bürger*innen an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung
außerhalb formeller Verfahren. Unter besonderer Berücksichtigung
eines restriktiven Ressourceneinsatzes. BA 29.4.
2.3 Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung
2.4 Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“
2.5 Entscheidung Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung zu Themen der
Beteiligung
2.6 Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 22
2.7 Entscheidung Erledigung der Anregungen und Empfehlungen des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung
zu Themen der Beteiligung
2.8 Entscheidung Konzeptionelle Weiterentwicklung analoger und digitaler Beteiligungsformate für Kinder und
Jugendliche. BA 29.4.
IV. Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe
1.1 Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms
1.2 Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind
1.3 Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit
hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer / die Stadtkämmerin zuständig ist sowie
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
1.4 Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche
Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen
1.5 Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen
1.6 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen
Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates
1.7 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen
Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt Bonn
1.8 Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von
Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu
geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen
1.9 Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von
Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften
1.10 Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer
Steuerungsinstrumente
1.11 Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung)
zusammenhängen
1.12 Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios
1.13 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit
vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung)
1.14 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung)
1.15 Empfehlung Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die
Produktgruppen 1.15.07 und 1.15.08
- Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion.
- Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung
1.16 Empfehlung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen
und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an
öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen
und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt.
1.17 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen,
Erschließungsanlagen, des Friedhofs- und Begräbniswesen sowie von Feuerwehr und
Rettungsdienst
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 22
1.18 Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
FinA 23.4.
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
1.19 Empfehlung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € FinA
23.4.,Vorsch
lag der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
1.18 Empfehlung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. FinA 23.4.
1.19 Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten ab 50.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss
besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die
aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden.
FinA 23.4.,
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
1.20 Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten
und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von
Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind FinA 23.4.
1.21 Empfehlung Grundstücksverkäufe ab 40.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund
der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden.
FinA 23.4.,
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
1.22 Empfehlung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
entscheidet. FinA 23.4.
1.23 Empfehlung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren
in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen
sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
oder die Betriebsleitung entscheidet
FinA 23.4.
1.24 Empfehlung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in
denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
oder die Betriebsleitung entscheidet FinA 23.4.
1.25 Empfehlung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechtsen/Heimfallrechten bzw. die
Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn
die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt FinA 23.4.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 22
2.1 Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden
Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer
Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist
2.2 Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder
Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr
als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse
oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist
2.3 Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 €
2.4 Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und
Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der
Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind
Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den
Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden
dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht
2.5 Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss
von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften
2.6 Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung
festgelegten Wertgrenzen
2.7 Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre)
2.8 Entscheidung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln
2.9 Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der
Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbstständigen Stiftungen
2.10 Entscheidung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und
Eigengesellschaften
2.11 Entscheidung Vor Beginn eines Vergabeverfahrens mit einem Schätzwert über 100.000 Euro bei Liefer–
bzw. Dienstleistungen sowie bei Bauleistungen über 250.000 Euro bedarf es eines
Einleitungsbeschlusses des Finanzausschusses bzw. der gemäß Bezirkssatzung zuständigen
Bezirksvertretung, sofern nicht bereits der Rat, eines seiner Gremien oder eine
Bezirksvertretung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat bzw. die Vergabemaßnahme
auf Grundlage eines beschlossenen Wirtschaftsplanes gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 1 a) GO NRW
erfolgt.
Eines Einleitungsbeschlusses bedarf es nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt,
· die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
· aufgrund von verkehrsrechtlichen Anordnungen,
· hinsichtlich der wiederkehrenden Wartung bzw. Prüfung von Anlagen oder
· für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs (z. B. Büromaterial, Papier,
Hygieneartikel, Erneuerung/Austausch von Mobiliar)
erforderlich sind, sowie bei regelmäßigen Leistungen im Schul- und Jugendbereich
(Lernmaterial, Mobiliar, Verpflegung, Transportleistungen).
Sofern die Maßnahme dringlich im vergaberechtlichen Sinne ist und aus Zeitgründen die
Einholung eines Einleitungsbeschlusses vor dem Vergabebeschluss nicht möglich ist, ist im
Vergabebeschluss bzw. im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Dringlichkeit zu begründen.
Vorschlag
der
Verwaltung
aus ST12
mit einer
redaktionell
en
Anpassung
("Finanzauss
chuss" statt
"in dieser
ZO
festgelegten
Ausschusses
") aufgrund
der
Maßgabe
des FinA
vom 23.4.
3.1 Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der
Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss
einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
3.2 Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 22
3.3 Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte)
FinA 23.4.
3.4 Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht
3.5 Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
3.6 Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement
3.7 Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn
3.8 Mitteilung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem,
Gemeindefinanzierungsgesetz GfG)
3.9 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und -
verkäufe sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe regelmäßig zur
Kenntnis zu bringen.
3.10 Mitteilung Halbjährlicher Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und
VOB/A-EU), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV)
vergebenen Aufträgen mit einem Auftragswert von über 25.000 EURO. Zu den Aufträgen ist
auszuweisen, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe berücksichtigt wurden.
FinA 23.4.
V. Ausschuss für Wirtschaft,
Liegenschaften und Arbeit
1.1 Anhörung Veröffentlichung von Bauleitplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder
aufgehoben werden sollen
2.1 Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung
2.2 Empfehlung Angelegenheiten der Innovations- und Technologieförderung
3.1 Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Tourismus
3.2 Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen
Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt
3.3 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
(wird in 3.4 (neu) integriert)
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
3.4 Entscheidung Grundstücksverkäufe ab 500.000 €
(wird in 3.6 (neu) integriert)
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
3.3 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 22
3.4 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten,
über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden
Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von
Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 50.000 € für
Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere
Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über
die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse
entscheiden.
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
3.5 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten
und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von
Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind
3.6 Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über
die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden
Grundstücksverkäufe ab 40.000 €. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse entscheiden.
Vorschlag
der
Verwaltung
nach
Maßgabe
aus dem
AWLA vom
30.4.
3.7 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
entscheidet.
3.8 Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren
in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen
sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
oder die Betriebsleitung entscheidet
3.9 Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in
denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss
oder die Betriebsleitung entscheidet
3.10 Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechtsen/Heimfallrechten bzw. die
Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn
die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt
VI. Ausschuss für Wissenschaft,
Europa und Internationales
1.1 Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben
1.2 Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-
Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung
1.3 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen,
Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen
1.4 Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen
1.5 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Entwicklung der Wissenschaftsregion betreffen
1.6 Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen
Beschaffung
1.7 Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter*innen in Netzwerken, die den
nationalen und internationalen Politikstandort betreffen
2.1 Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale
Nachhaltigkeitsfragen
2.2 Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und
Forschung betreffen
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 22
2.3 Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und
Events
2.4 Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn
und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die
Bezirksvertretungen zuständig sind
2.5 Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen
2.6 Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen
2.7 Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der
entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen,
Schulen und Migrantenorganisationen)
2.8 Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder
den internationalen Standort betreffen
2.9 Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings
2.10 Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn
2.11 Empfehlung Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer
internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den
internationalen Standort relevant sind
2.12 Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen
2.13 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn
2.14 Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen
2.15 Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise
von externen Projektmitteln
2.16 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation
2.17 Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben
2.18 Empfehlung Angelegenheiten des Tourismus. AWEI vom
22.4
2.19 Empfehlung Angelegenheiten der Innovations- und Technologieförderung AWEI vom
22.4
3.1 Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“
sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im
Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind
3.2 Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht
projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit
entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der
SDG et. al. befassen
3.3 Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen
3.4 Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit
internationaler Zusammenarbeit befassen
4.1 Mitteilung Bericht der Verwaltung über die europäische Zusammenarbeit der Bundesstadt Bonn,
insbesondere über Beteiligungen an europäischen Netzwerken, Kooperationen sowie
eingeworbene EU-Fördermittel und laufende EU-Projekte.
AWEI vom
22.4
4.2 Mitteilung Bericht der Verwaltung zur Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Bonn, insbesondere
zur Zusammenarbeit der Stadt Bonn mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
wissenschaftlichen Netzwerken.
AWEI vom
22.4
VII. Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
1.1 Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen
des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der
Entwurfsplanung
1.2 Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von
besonderem öffentlichen Interesse sind.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 22
1.3 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine
Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll PLA 17.6.
1.4 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von
Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen
sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und
Erweiterungsbauten PLA 17.6.
1.5 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich
gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen PLA 17.6.
1.6 Anhörung Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von
gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr
als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen PLA 17.6.
1.7 Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern
betreffen PLA 17.6.
2.1 Empfehlung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren der Raumordnung
(Regionalplanverfahren), die Flächen der Stadt Bonn betreffen
wird zu 3.8 PLA 17.6.
2.1 Entscheidung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren zur Änderung landesrechtlicher
Vorgaben für raumordnerische Planungen
2.2 Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer
Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen)
2.3 Empfehlung Erlass von Veränderungssperren
2.4 Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige
städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
2.5 Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB
2.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen
Rahmenplanungen abweichen
2.7 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur
Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt
2.8 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen
2.9 Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen
2.10 Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§ 10 DSchG NRW)
2.11 Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und
Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten,
ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von
gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der
Grundlage von Erschließungsverträgen (außer Maßnahmen des SGB)
Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer
Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung
sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen
und Erholungsgebieten, ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich
um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt
auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen
PLA 17.6
2.12 Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
2.13 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht
2.14 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und
Stadtteile
2.15 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 22
2.16 Empfehlung Bauleitplanung
a. Beschluss über grundsätzliche Entwicklungsziele für Gebiete, für die
Bebauungsplanverfahren von Dritten beantragt werden oder von der Oberbürgermeisterin /
dem Oberbürgermeister vorgeschlagen werden (Zielbeschluss)
b. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. §2 Abs. 1 BauGB
c. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. §12 BauGB
d. Veröffentlichungsbeschlüsse von Bauleitplänen gem. §3 Abs. 2 BauGB
e. Alle Stufen des B-Plan-Verfahrens nach der Offenlage
In der Bauleitplanung der Beschluss über grundsätzliche
Entwicklungsziele für Gebiete, für die Bebauungsplanverfahren von
Dritten beantragt werden oder von der Verwaltung vorgeschlagen
werden (Zielbeschluss) und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
PLA 17.6
2.17 Empfehlung Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB bei planungsbedürftigen Vorhaben (Bau-Turbo
Kategorie 3)
Beschluss
des Rates zu
260201
BauTurbo
Empfehlung
an die
zuständige
BV
2.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soweit
nicht §7, Ziffer 3 Sätze 2 und 3 der Bezirkssatzung greifen.
2.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur
Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt.
2.c Empfehlung Planung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung
2.d Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen, deren Bedeutung nicht über den
Stadtbezirk hinausgeht (§ 30 DSchG NRW)
2.e Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von
bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB)
2.f Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen
sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und
Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt.
3.1 Entscheidung Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für
städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe einschließlich
derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
Beratung über die die Voraussetzungen, Kriterien und
Teilnahmebendigungen für städtebauliche, architektonischen oder das
Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen
Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen - und der Besetzung der Sachpreisrichter:innen PLA 17.6.
3.2 Entscheidung Entscheidung über das Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB, sofern die
Zuständigkeit nicht gemäß § 7 Absatz 3 der Anlage 2 zu § 3 der Hauptsatzung
(Bezirkssatzung) auf die Bezirksvertretung übertragen wurde
3.3 Entscheidung Grundsatzangelegenheiten der Kommunalen Denkmalpflege (§ 30 DSchG) in der Stadt Bonn
3.4 Entscheidung Konzeption und Denkmalpflegerichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und
Parkanlagen, Industriedenkmäler usw., sowie Aufstellung und Fortschreibung von
Denkmalpflegeplänen gem. § 30 Abs. 4 DSchG
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 22
3.5 Entscheidung Entscheidung über gesamtstädtische sowie regionale Planungs- und Entwicklungsgrundlagen
sowie verfahrensleitende Beschlüsse für diese, soweit sie nicht Konzepte gem. § 1 (6) Ziff. 11
BauGB betreffen.
3.6 Entscheidung Entscheidung über städtische Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. BauGB zu
Planungen aus dem Umland
3.7 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen
bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung konkreter
Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss
erfolgt ist PLA 17.6.
3.8 Entscheidung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren der Raumordnung
(Regionalplanverfahren), die Flächen der Stadt Bonn betreffen PLA 17.6.
3.9 Entscheidung In der Bauleitplanung Beschlüsse zu allen Stufen des Bebauungsplanverfahrens, soweit sie
nicht dem Rat oder anderen Gremien vorbehalten sind PLA 17.6.
3.10 Entscheidung Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB bei Vorhaben mit
potenziell städtebaulicher Wirkung (Bau-Turbo Kategorie 2)
Beschluss
des Rates zu
260201
BauTurbo
4.1 Mitteilung Bauvorhaben, die eine wesentliche öffentliche Auswirkung in ihrer unmittelbaren Umgebung
haben.
4.2 Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen Bauplanungsrechtes,
wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die Gesamthöhe oder ein Baukörperteil
den überbaubaren Bereich wesentlich überschreitet
4.3 Mitteilung Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste
sind.
4.4 Mitteilung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind.
4.5 Mitteilung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung im Eigentum
Dritter, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse
sind, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen.
4.6 Mitteilung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung im Eigentum
Dritter, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse
sind, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen.
4.7 Mitteilung Eintragung von Denkmälern von bezirkslicher oder gesamtstädtischer Bedeutung in die
Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll, die Mitteilung ist auch der betroffenen
Bezirksvertretung vorzulegen.
4.8 Mitteilung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine
Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll wird zu 1.3 PLA 17.6.
4.9 Mitteilung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von
Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen
sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und
Erweiterungsbauten wird zu 1.4 PLA 17.6.
4.10 Mitteilung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich
gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen wird zu 1.5 PLA 17.6.
4.11 Mitteilung Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von
gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr
als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen wird zu 1.6 PLA 17.6.
VIII. Ausschuss für Mobilität und
Verkehr
1.1 Empfehlung Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan)
1.2 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung
1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und
Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken,
Ausgestaltung von Fußgängerbereichen.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 22
1.4 Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplans nach dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr NRW, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und
Straßenbahnen sowie sonstiger spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel
1.5 Empfehlung Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung
1.6 Empfehlung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung der
zuständigen Bezirksvertretung
1.7 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit
sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind
1.8 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und
Stadtteile
1.9 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile,
soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.
1.10 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
Empfehlung
an die
zuständige
BV
1.a Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk
1.b Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind
1.c Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche Begegnungsstätten)
und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen sind bzw.
belastet werden
1.d Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht
wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf der
Grundlage von Erschließungsverträgen
2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB
IX. Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
1.1 Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen
1.2 Empfehlung Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration (außer Maßnahmen des
SGB)
Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration ASMGWS
am 14.4.
1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe
einschließlich Aids- und Suchthilfe
1.4 Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B. Empfehlungen zu (Landes-) Förderprogrammen
(Neubau und Modernisierung); Angelegenheiten des Bonner Baulandmodells
1.5 Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und
Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen
1.6 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere
Entscheidungsrechte bestehen
1.7 Empfehlung Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter
Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und
Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn
1.8 Empfehlung Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und
ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und
Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit
1.9 Empfehlung Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und
Betreuung von Menschen in Wohnraumnot
1.10 Empfehlung Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement
1.11 Empfehlung Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 22
1.12 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur
Vorberatung übertragen sind, insbesondere
-die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans,
-die Feststellung des Jahresabschlusses
-die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes
-die Entlastung des Betriebsausschusses
-die Festsetzung neuer Pflegesätze
1.13 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen JHA 20.5.
und
ASMGWS
am 14.4.
1.14 Empfehlung
Weiterentwicklung des Konzeptes Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
ASMGWS
am 14.4.
1.15 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Rettungswesens sowie die Bedarfsplanung für den
Rettungsdienst, insbesondere unter dem Aspekt der medizinischen Notfallversorgung und
der Einbindung in die lokale Gesundheitsversorgung
ASMGWS
am 14.4.
1.16 Empfehlung Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue
Entwicklungen in der Begegnungskultur, Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von
Seniorinnen und Senioren.
ASMGWS
am 14.4.
1.17 Empfehlung Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen ASMGWS
am 14.4.
2.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch für
Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt
sind
2.2 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur
Entscheidung übertragen sind, insbesondere
-die Beauftragung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss
-die Entlastung der Betriebsleitung
2.3 Entscheidung Der ASMGWS als Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der
Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In
Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister mit
der oder dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses entscheiden.
2.4 Entscheidung Der Sozialausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. ASMGWS
am 14.4.
3.1 Mitteilung Angelegenheiten sozialer Stiftungen
3.2 Mitteilung Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen
Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3.3 Mitteilung Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –steuerung
3.4 Mitteilung Über alle wichtigen Angelegenheiten die gemeindliche Entwicklung betreffend ist er von der
Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister zu unterrichten.
3.5 Mitteilung Der Betriebsleitung obliegt eine umfassende Unterrichtungspflicht gegenüber dem
Sozialausschuss bezogen auf alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die
beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung
sowie vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Rahmen von
Controllingberichten.
ASMGWS
am 14.4.
3.6 Mitteilung Mitteilung über die Prüfergebnisse der Prüf- und Beratungsbehörde nach dem Wohn- und
Teilhabegesetz NRW.
ASMGWS
am 14.4.
X. Ausschuss für Umwelt, Klima und
Lokale Agenda
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 22
1.1 Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda
1.2 Anhörung Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Klima und
Lokale Agenda ein Anhörungsrecht, sofern umweltrelevante Belange berührt werden:
1. Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. Städtebauliche Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und
sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
5. Bebauungspläne (anlässlich Zielbeschluss und Offenlage)
6. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
7. Energieversorgung
8. Industrie- und Gewerbeansiedlung
9. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften
10. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung
11. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
12. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
13. Abwasserbehandlung
Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz, Klima und Lokale Agenda ein Anhörungsrecht,
sofern umweltrelevante Belange berührt werden:
1. Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. Städtebauliche Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche
Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB
5. Bebauungspläne (anlässlich Zielbeschluss und Offenlage)
6. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
7. Energieversorgung
8. Industrie- und Gewerbeansiedlung
9. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften
10. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung
11. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung
des Lärmminderungsplanes)
12. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
13. Abwasserbehandlung
14. Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a
BauGB bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung (Bau-Turbo
Kategorie 2) sowie Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB bei
planungsbedürftigen Vorhaben (Bau-Turbo Kategorie 3) Beschluss
des Rates zu
260201
BauTurbo
1.3 Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
2.1 Empfehlung Aufgaben nach dem Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene einschließlich der
Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen
2.2 Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz
2.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung
2.4 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen
2.5 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von
gesamtstädtischer Bedeutung
2.6 Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten
2.7 Empfehlung Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen
2.8 Empfehlung Grundsatzfragen und konzeponelle Angelegenheiten der Planung, der Gestaltung und der
Unterhaltung aller Freiflächen der Stadt Bonn die landschaftsgestalterisch,
landschaftspflegerisch, gärtnerisch, baumpflegerisch, forstwirtschaftlich oder
landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Hierzu zählen: Städtische Waldflächen, städtische
Grünanlagen und Ausgleichsflächen, allgemeine städtische Liegenschaften, Außenanlagen
aller städtischen Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze,
Verkehrsgrün und die Friedhöfe sowie Naturdenkmäler.
2.9 Empfehlung Grundsatzfragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
2.10 Empfehlung Angelegenheiten der Naturdenkmäler
2.11 Empfehlung Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur
2.12 Empfehlung Angelegenheiten des Bodenschutzes
2.13 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit im Bereich des
Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben AUKLA 19.5.
2.14 Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen
AUKLA 19.5.
2.15 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und
Abfallbeseitigung (sofern die Beschlusskompetenz beim Rat liegt) AUKLA 19.5.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 22
3.1 Entscheidung Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme
ordnungsbehördlicher Maßnahmen
3.2 Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes
3.3 Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung von
Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und Plänen über
Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt
AUKLA 19.5.
3.4 Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das
Umweltbewusstsein zu fördern
3.5 Entscheidung Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen
Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich aus der
Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und
in eigener Verantwortung übertragenen Aufgaben.
Grundsatzentscheidungen zu Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur
Erfüllung der sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom
Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener
Verantwortung übertragenen Aufgaben.
AUKLA 19.5.
3.6 Entscheidung Die Umsetzung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des städtischen
Ökokontos.
3.7 Entscheidung Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung
3.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische
Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung
3.9 Entscheidung Kriterien für die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Grünflächen
3.10 Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda und
zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG)
3.11 Entscheidung
Entscheidung über das Einholen von Gutachten in Angelegenheiten, die in der
Entscheidungskompetenz des Ausschusses liegen, im Rahmen bestehender Haushaltsansätze AUKLA 19.5.
XI. Betriebsausschuss SGB
1.1 Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen
1.2 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement
(SGB), die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind
2.1 Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur
Entscheidung übertragen sind
XII. Kulturausschuss
1.1 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)
1.2 Anhörung Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen.
KA 19.5.
2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen:
Beethoven-Orchester Bonn, Kunstmuseum Bonn, Stadtarchiv und stadthistorische
Bibliothek, Gedenkstätte, Stadtmuseum Bonn, Musikschule, Stadtbibliothek und
Volkshochschule
2.2 Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen
2.3 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 22
2.4 Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000 €,
wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen
2.5 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“,
die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur
Vorberatung übertragen sind
2.6 Empfehlung Grundsätze, Ziele, Konzepte und Handlungsfelder einer nachhaltigen Kulturentwicklung
2.7 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung,
insbesondere
- Standortbestimmung,
- Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und
nach Empfehlung der Kunstkommission als Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung.
Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie
deren Umsetzung, insbesondere
- Standortbestimmung,
- Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und
- Aufstellung von Kunstwerken
KA 19.5.
2.8 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Erinnerungskultur und deren Umsetzung
3.1 Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €, wenn
über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem
Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen
3.2 Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall
veranschlagt sind
3.3 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“,
die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur
Entscheidung übertragen sind
3.4 Entscheidung Aufstellung von Kunstwerken KA 19.5.
XIII. Rechnungsprüfungsausschuss
1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11
Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der
Vorberatung für den Rat
2.1 Entscheidung Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den
Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung
2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung
2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12
Rechnungsprüfungsordnung
XIV. Schulausschuss
1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung und
Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken
1.2 Empfehlung Offene Ganztagsschulen
1.3 Empfehlung Benennung (Namensgebung) von Schulen
1.4 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen
1.5 Empfehlung Schulentwicklungsplanung (Grundschulen, weiterführende Schulen)
Maßnahmen der schulischen Digitalisierung
1.6 Empfehlung Maßnahmen der schulischen Digitalisierung
1.7 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB
Schulaussch
uss 16.4.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 22
1.8 Empfehlung Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und
Schulsportplätzen Schulaussch
uss 16.4.
2.1 Mitteilung Quartalsberichte/Monitoring zur Umsetzung schulischer Baumaßnahmen
2.2 Mitteilung Stellenbesetzungen von Schulleitungen an städtischen Schulen durch die Bezirksregierung
Köln
XV. Sportausschuss
1.1 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)
2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere
-Umbau, Sanierung und Umgestaltung (außer Maßnahmen, die durch das SGB durchgeführt
werden)
-Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern
Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere
- Umbau, Sanierung und Umgestaltung
- Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern
- Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder
SPA 12.5.
2.2 Empfehlung Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen und Bäder
2.3 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder einer nachhaltigen Sportentwicklung
2.4 Empfehlung Angelegenheiten der Sportförderung
2.5 Empfehlung Angelegenheiten von (informellen) Sport- und Bewegungsgelegenheiten im öffentlichen
Raum
3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien, soweit hierüber nicht die
Verwaltung entscheidet.
3.2 Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten,
soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet
3.3 Entscheidung Sanierung, Modernisierung und Vorentwurfsplanung für die Außenanlagen für Sportpark
Nord und Sportpark Pennenfeld.
3.4 Entscheidung Verleihung des Ehrenpreises "Bonner Sport"
3.5 Entscheidung Mitgliedschaften in Sportverbänden und Arbeitsgemeinschaften
3.6 Entscheidung Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder
XVI. Ausschuss für Digitalisierung,
Dienstleistung und
Verwaltungsmodernisierung
1.1 Empfehlung Technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer
integrierten Stadtentwicklung
1.2 Empfehlung Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen
Bereichen der Verwaltung
Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen
Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung; bei strategischer oder
gesamtstädtischer Bedeutung, insbesondere bei Auswirkungen auf
mehrere Organisationseinheiten oder zentrale Systeme, erfolgt eine
Beschlussfassung durch den Ausschuss.
ADDV 05.05.
1.3 Empfehlung Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt Beratung und Beschlussfassung über die Open Data- und Open
Government-Strategie der Stadt Bonn. ADDV 05.05.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 22
1.4 Empfehlung Mitberatung bei Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur und der
Verwaltungsprozesse betreffen, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung von Effizienz,
Serviceorientierung und Arbeitsabläufen innerhalb der Stadtverwaltung und deren
Auswirkungen auf die digitale Transformation der Stadtverwaltung. Dies gilt auch für
Angelegenheiten gemäß Ziffer 2.8 der neuen Zuständigkeitsordnung des Hauptausschusses.
ADDV 05.05.
1.5 Empfehlung
Mitberatung von Grundsatzfragen zur Qualität, Organisation und Weiterentwicklung der
städtischen Dienstleistungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, einschließlich der
Serviceangebote des Dienstleistungszentrums sowie Maßnahmen zur Verbesserung von
Erreichbarkeit, Terminverfügbarkeit und Servicequalität. ADDV 05.05.
2.1 Entscheidung Beschluss über Strategiepapiere im Rahmen der digitalen Transformation der
Stadtverwaltung
2.2 Entscheidung Regelmäßige Beratung und Überprüfung der Strategiepapiere im Rahmen der digitalen
Transformation, Treffen von Änderungsbeschlüssen bei Anapssungsbedarf.
2.3 Entscheidung
Der Ausschuss entscheidet über strategisch bedeutsame IT- und Digitalisierungsprojekte der
Stadtverwaltung vor deren Umsetzung. Als strategisch bedeutsam gelten insbesondere
Projekte mit erheblicher finanzieller Bedeutung, sowie Projekte mit grundsätzlicher
Auswirkung auf die IT-Architektur oder zentrale IT-Systeme. Ebenfalls erfasst sind Vorhaben
mit Auswirkungen auf mehrere Organisationseinheiten oder die Gesamtverwaltung sowie
Projekte mit wesentlicher Bedeutung für die digitale Transformation der Verwaltung. Dies
gilt auch für Maßnahmen der schulischen Digitalisierung im Sinne der Ziffern 1.5 und 1.6 der
neuen Zuständigkeitsordnung des Schulausschusses, insbesondere sofern diese eine
übergreifende IT-Infrastruktur, zentrale Systeme oder gesamtstädtische Standards betreffen.
In diesen Fällen erfolgt eine Beteiligung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung im Wege der Mitberatung. ADDV 05.05.
3.1 Mitteilung Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung
und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor
3.2 Mitteilung Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur
Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft
3.3 Mitteilung Regelmäßige Berichte über den Stand der insgesamten Digitalisierung der Verwaltung, sowie
gesammelte Abschluss- und Ergebnisberichte zu LADT-Projekten und größeren IT- und
Digitalisierungsprojekten/-vorhaben. Die Berichte enthalten standardisierte Kennzahlen zur
Zielerreichung, insbesondere zu Nutzungszahlen digitaler Angebote, Verfahrenslaufzeiten,
Effizienzgewinnen und Umsetzungsständen zentraler Digitalisierungsprojekte. Sie
umfassen zudem eine regelmäßige Darstellung des Umsetzungsstands der Anforderungen
des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie vergleichbarer gesetzlicher Vorgaben zur
Verwaltungsdigitalisierung.
ADDV 05.05.
3.4 Mitteilung Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den
Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit-Ausbau
und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für
Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des
Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen))
3.5 Mitteilung Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver Infrastruktur gem. §§ 77d ff.
3.6 Mitteilung Regelmäßige, zusammengefasste Information über die IT-Sicherheitslage der
Stadtverwaltung, einschließlich wesentlicher (insbesondere meldepflichtiger bzw.
gemeldeter) IT-Sicherheitsvorfälle und ergriffener Maßnahmen. ADDV 05.05.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 22
3.7 Mitteilung Die Verwaltung informiert den Ausschuss regelmäßig über IT-Beschaffungen und
Vergabeverfahren. Hierzu zählen insbesondere Beschaffungen mit erheblichem finanziellem
Volumen, sowie die Einführung oder der Wechsel zentraler IT-Systeme, Plattformen oder
Fachverfahren. Ebenfalls umfasst sind Vorhaben mit langfristigen vertraglichen Bindungen
oder wesentlichen Auswirkungen auf die IT-Architektur oder IT-Sicherheit der
Stadtverwaltung. ADDV 05.05.
XVII. Ausschuss für Sicherheit,
Ordnung und Bevölkerungsschutz
1.1 Empfehlung Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz unter Mitberatung des Ausschuss für Soziales,
Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren für den Bereich
Rettungsdienst ASOB 06.05.
1.2 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Feuerwehr und Rettungsdienst
1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten und Schutzpläne in Bezug auf Hochwasser und
Starkregenmanagement
1.4 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten von Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen
mit ordnungsrechtlichem Bezug
1.5 Empfehlung Weiterentwicklung des Konzeptes Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
1.6 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Krisenvorsorge (bspw. KRITIS, Ausfallszenarien, BCM,...)
1.7 Empfehlung Grundlegende Angelegenheiten zur Kriminalprävention
ASOB 06.05.
1.8 Empfehlung Grundlegende Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang
mit der Stadt Bonn ASOB 06.05.
1.9 Empfehlung Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang der Zivilen Verteidigung im
Zusammenhang mit der Stadt Bonn ASOB 06.05.
1.10 Empfehlung Zum Thema Abfall- und Entsorgungswirtschaft (Müll, Abwasser, etc.)
ASOB 06.05.
1.11 Empfehlung Gemäß § 76 des Schulgesetz NRW wirken Schulen und Schulträger bei der
Schulwegsicherung zusammen. Die Stadt Bonn trägt damit eine Mitverantwortung für die
Sicherheit von Schulwegen. Kinder sind eine vulnerable Gruppe, die es besonderes zu
schützen gilt. So kommt u.a. der Verkehrssicherheit eine besondere Aufgabe zu. Deshalb soll
der Ausschuss zu entsprechend relevanten Punkten für die Sicherheit von Schulwegen
beraten und Empfehlungen beschließen können.
ASOB 06.05.
2.1 Entscheidung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens sowie des
Bevölkerungsschutzes soweit nicht nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ausschließlich der Rat
zuständig, sich aus der Zuständigkeitsordnung nichts anderes ergibt oder es sich um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO NRW) handelt
Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und
Rettungswesens unter Mitberatung des Ausschuss für Soziales,
Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren für den Bereich
Rettungswesen. Die Entscheidungskompetenz gilt, soweit nicht nach §
41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ausschließlich der Rat zuständig ist, sich aus
der Zuständigkeitsordnung nichts anderes ergibt oder es sich um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO NRW) handelt. In
den Fällen der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates nimmt der
Ausschuss eine beratende Funktion wahr und spricht eine Empfehlung
an den Rat aus ASOB 06.05.
3.1 Anhörung Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang Sauberkeit
ASOB 06.05.
4.1 Mitteilung Mitteilung über Maßnahmen im Krisenfall und der zivilen Verteidigung unter Beachtung des
Geheimschutzes
4.2 Mitteilung Mitteilungen zum Thema Kriminalprävention
4.3 Mitteilung Im Ausschuss soll über die im Polizeibeirat besprochene und berichtete Themen berichtet
werden. Es ist inhaltlich unerlässlich, dass der Ausschuss für seine Arbeit darüber fortlaufend
informiert wird. ASOB 06.05.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 22
XVIII. Alle Ausschüsse und
Unterausschüsse
Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen
Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister richten.
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ung der Änderung
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Datenstand: 03.11.2026, 04:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de