← Vorlagen

260400-23 AA · Änderungsantrag

GRÜNE/Linke/Volt-Änderungsantrag - Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-23 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.394 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
260400-23 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Hartwig Lohmeyer
13.05.2026
GRÜNE/Linke/Volt-Änderungsantrag -
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
• Neu 1.3: Die Änderung in Mitteilung wird abgelehnt: Anhörung zu
„Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn
Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB
erteilt werden sollen“ bleibt erhalten.
• Neu 1.4: Die Änderung in Mitteilung wird abgelehnt: Anhörung zu
„Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor
Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer
ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder
mehr als 30 WE umfassen“ bleibt erhalten.
• Neu: 1.5: „Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die
den Umgebungsschutz von Denkmälern Betreffen“ bleibt erhalten.
Die Streichung wird abgelehnt.
• Neu 3.7: Entscheidung zur „Vergabe von Honoraraufträgen für
Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender
Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung
konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch
Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist“. Die Streichung wird
abgelehnt.
• 3.1: Die Streichung „und ihre jeweilige Ausschreibung“ wird abgelehnt.
Entscheidung zur „Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und
Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das
Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen AusschreibungenSeite 1 von 2
Seite 2
- einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“.
Begründung
Alle genannten Punkte beziehen sich auf grundlegende Planungs- oder
Denkmalschutzfragestellungen, bei denen den Ausschussmitgliedern die
Möglichkeit gegeben werden muss sich beratend einzubringen. So ist z.B. bei
1.3. die Einordnung und Bewertung, ob ein Grundstück im Außenbereich liegt
und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, eine grundsätzliche Frage
von politischer Bedeutung, die nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegen
darf. Das gleiche gilt in ähnlicher Weise für die anderen beantragten
Änderungen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de