260400-23 AA · Änderungsantrag
GRÜNE/Linke/Volt-Änderungsantrag - Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-23 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260400-23 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hartwig Lohmeyer 13.05.2026 GRÜNE/Linke/Volt-Änderungsantrag - Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags • Neu 1.3: Die Änderung in Mitteilung wird abgelehnt: Anhörung zu „Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen“ bleibt erhalten. • Neu 1.4: Die Änderung in Mitteilung wird abgelehnt: Anhörung zu „Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen“ bleibt erhalten. • Neu: 1.5: „Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern Betreffen“ bleibt erhalten. Die Streichung wird abgelehnt. • Neu 3.7: Entscheidung zur „Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist“. Die Streichung wird abgelehnt. • 3.1: Die Streichung „und ihre jeweilige Ausschreibung“ wird abgelehnt. Entscheidung zur „Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen AusschreibungenSeite 1 von 2 Seite 2 - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“. Begründung Alle genannten Punkte beziehen sich auf grundlegende Planungs- oder Denkmalschutzfragestellungen, bei denen den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden muss sich beratend einzubringen. So ist z.B. bei 1.3. die Einordnung und Bewertung, ob ein Grundstück im Außenbereich liegt und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, eine grundsätzliche Frage von politischer Bedeutung, die nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegen darf. Das gleiche gilt in ähnlicher Weise für die anderen beantragten Änderungen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de