260400-17 AA · Änderungsantrag
CDU Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-17 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-17 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sabine Kramer Torben Leskien 06.05.2026 CDU Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Es wird beantragt, die Regelung zu Ziffer 2.1 der Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz beizubehalten und wie folgt zu präzisieren: Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens sowie des Bevölkerungsschutzes. Die Entscheidungszuständigkeit gilt, soweit nicht nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ausschließlich der Rat zuständig ist, sich aus der Zuständigkeitsordnung nichts anderes ergibt oder es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO NRW) handelt. In den Fällen der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates nimmt der Ausschuss eine beratende Funktion wahr und spricht eine Empfehlung an den Rat aus. Begründung Die Beibehaltung der Entscheidungszuständigkeit des Fachausschusses für grundlegende Angelegenheiten des Feuerschutzes, Rettungswesens und Bevölkerungsschutzes ist sachgerecht und entspricht der bewährten Aufgabenverteilung in der kommunalen Selbstverwaltung. Die ergänzende Klarstellung zum Empfehlungsrecht gegenüber dem Rat stellt sicher, dass die gesetzlich verankerte Allzuständigkeit des Rates gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt gewahrt bleibt. Gleichzeitig wird die fachliche Vorberatung durch den zuständigen Ausschuss sichergestellt.Seite 1 von 2 Seite 2 Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen ist eine kontinuierliche fachpolitische Begleitung unerlässlich. Der Ausschuss bündelt die notwendige Expertise und ermöglicht eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung, die als Grundlage für fundierte Entscheidungen des Rates dient. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de