260400-15 AA · Änderungsantrag
Kooperation-Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-15 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-15 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Torben Leskien SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Sebastian Kempka 05.05.2026 Kooperation-Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Ausschuss für Sicherheit Ordnung, Sauberkeit und Bevölkerungsschutz erhält zusätzlich nachfolgende Zuständigkeiten: Empfehlung Grundlegende Angelegenheiten zur Kriminalprävention Grundlegende Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Zusammenhang mit der Stadt Bonn Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang der Zivilen Verteidigung im Zusammenhang mit der Stadt Bonn Zum Thema Abfall- und Entsorgungswirtschaft (Müll, Abwasser, etc.) Anhörung Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang Sauberkeit Begründung Sicherheit umfasst auch den kriminalpräventiven Bereich, so dass dieser ergänzt werden muss.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Stadt Bonn wichtig und muss daher insbesondere in diesem Ausschuss beraten werden. Dazu zählt insbesondere die Zusammenarbeit mit der Polizei. Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung müssen von den Kommunen vorbereitet und ggf. umgesetzt werden. Auch wenn der Rahmen vom Bund und Land kommt, hat Bonn Spezifika, auf die dabei besonders eingegangen werden muss. Daher muss sich der Ausschuss damit befassen. Im Bereich Ordnung sind Angelegenheiten der Entsorgung wichtig und werden darunter aus ordungspolitischer Sicht gefasst. Daher ist an dieser Stelle die Zuständigkeitsordnung für den ASOB zu ergänzen und präzisieren. Der Bereich Sauberkeit ist Teil der Ordnung und muss daher mindestens im Rahmen der Anhörung im ASOB behandelt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de