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260400-11 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-11 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-11 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Michael Husmann
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ursula Bach
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elke Apelt
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Matthias Keuthen
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominique Löbach
28.04.2026
Interfraktioneller Änderungsantrag:
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.04.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgende Änderungen im Abschnitt III
der Zuständigkeitsordnung:
1. Ziffer 1.3 wird wie folgt neu gefasst: Empfehlung zur Durchführung von
Beteiligungsverfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen
Rahmenbedingungen.
2. Ziffer 1.4 (neu).: Konzeptionierung und Strukturierung von
zielgruppenorientierter Beteiligung von Senior*innen nach Empfehlung
der Stiftung Bonner Altenhilfe
3. In Ziffer 2.3 wird der Einschub „mit unmittelbarer Relevanz für
Bürger*innen“ gestrichen. Die Formulierung lautet weiterhin:
Partizipation der Bürger*innen an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung
außerhalb formeller Verfahren. Dazu wird folgendes ergänzt: Unter
besonderer Berücksichtigung eines restriktiven Ressourceneinsatzes.
4. Ziffer 2.7 wird wie folgt neu gefasst: Konzeptionelle Weiterentwicklung
analoger und digitaler Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche.
Begründung
Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen kommunalen
Demokratie. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt
dabei eine wichtige Rolle ein, um Beteiligungsprozesse zu begleiten,
weiterzuentwickeln und transparent zu gestalten. Die vorgeschlagenen
Änderungen in der Zuständigkeitsordnung führen teilweise zuSeite 1 von 2
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einer Einschränkung der bisherigen Aufgaben des Ausschusses, die aus Sicht
der Antragstellenden nicht zielführend ist.
Zu Ziffer 1.3:
Die Auswahl und Durchführung von Beteiligungsverfahren ist häufig mit
externen Dienstleistungen verbunden. Auch wenn vergaberechtliche
Rahmenbedingungen zu beachten sind, bleibt es wichtig, dass der Ausschuss
die Möglichkeit behält, sich politisch mit der Durchführung von
Beteiligungsverfahren zu befassen und hierzu Empfehlungen auszusprechen.
Zu Ziffer 2.3:
Die vorgeschlagene Ergänzung „mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen“
führt zu einer unnötigen Verengung der Beteiligungsperspektive. Viele
kommunalpolitische Entscheidungen haben mittelbare oder langfristige
Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. Bürgerbeteiligung sollte daher nicht
ausschließlich auf Themen mit unmittelbar wahrnehmbarer Betroffenheit
beschränkt werden.
In der jetzigen Haushaltslage soll jedoch darauf geachtet werden, die
Beteiligungsformate so zu wählen, dass sie sich in einem finanziell
angemessenen Rahmen bewegen.
Zu Ziffer 2.7:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Element
demokratischer Teilhabe. Statt diese Aufgabe zu streichen oder zu reduzieren,
sollte sie inhaltlich weiterentwickelt werden. Eine konzeptionelle
Weiterentwicklung analoger und digitaler Beteiligungsformate ermöglicht es,
neue Formen der Beteiligung zu erproben und unterschiedliche Zielgruppen
besser zu erreichen.
Insgesamt tragen die vorgeschlagenen Änderungen dazu bei, die Rolle des
Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als zentrales
Gremium für Transparenz, demokratische Teilhabe und Weiterentwicklung von
Beteiligungsformaten in Bonn zu stärken.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de