260400-06 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260400-06 AA Antragsteller/in: David Lutz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Charlotte Ewald SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tekin Celiköz FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn 15.04.2026 CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Es wird beantragt, die vorgesehenen Änderungen zu den Ziffern 1.2 und 1.5 im Schulausschuss der Zuständigkeitsordnung nicht umzusetzen. Der Schulausschuss soll weiterhin bei der Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB (Ziff. 1.2) sowie bei Maßnahmen zum Bau, zur Unterhaltung und zur Sanierung von Schulgebäuden und -anlagen einschließlich Außenanlagen und Schulsportplätzen (Ziff. 1.5) beteiligt werden. Eine Streichung dieser Zuständigkeiten wird abgelehnt. Begründung Die geplante Reduzierung der Gremienbeteiligung zur Beschleunigung von Bauprozessen ist grundsätzlich verständlich. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass das fachlich zuständige politische Gremium von zentralen Entscheidungen im Schulbereich ausgeschlossen wird. Schulbaumaßnahmen sowie die Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden sind von erheblicher bildungs- und sozialpolitischer Bedeutung. Sie betreffen unmittelbar die Lernbedingungen von Schülerinnen und Schülern, die Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals sowie die langfristige Schulentwicklungsplanung der Stadt. Der Schulausschuss ist das zuständige Fachgremium, um diese Aspekte ganzheitlich zu bewerten und in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Eine ausschließliche Behandlung im Betriebsausschuss SGB greift zu kurz, da dort der Fokus primär auf baulichen und wirtschaftlichen Fragestellungen liegt,Seite 1 von 2 Seite 2 während die pädagogischen und schulfachlichen Auswirkungen nicht im gleichen Maße berücksichtigt werden können. Die Beteiligung des Schulausschusses stellt sicher, dass schulpolitische Zielsetzungen und Bedarfe angemessen berücksichtigt werden, ohne die Verfahren unverhältnismäßig zu verzögern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de