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260389 · Beschlussvorlage

Benennung der Mitglieder der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission")

Nummer
260389
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260389
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Benennung der Mitglieder der Bundesstadt Bonn in
der Kommission gemäß § 32b LuftVG am
Flughafen Köln/Bonn (sogenannte
"Fluglärmkommission")
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Vertretung der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG
am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission") wird als
ordentliches Mitglied
- Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner
bestätigt.
Als stellvertretendes Mitglied wird
- Frau Sabrina Rohde
benannt.
Begründung
Gemäß §￿32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist für jeden Verkehrsflughafen, der
am Linienflugverkehr teilnimmt und für den ein Lärmschutzbereich festzusetzen
ist, eine Fluglärmkommission einzurichten. Dies betrifft auch den Flughafen
Köln/Bonn, der als bundeszentrale Einrichtung mit bedeutendem Passagier-
und Frachtverkehr ganzjährig betrieben wird.
Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde, des
Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) sowie der
Flugsicherungsorganisation (DFS) in Fragen des Fluglärms und der
Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Der §￿32b LuftVG legt eine breit abgestützte Interessenvertretung fest. Der
Kommission sollen u.a. Vertreter*innen der vom Fluglärm betroffenenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemeinden angehören.
Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner gehört seit dem 01.05.2016 als ordentliches
Mitglied der sog. Fluglärmkommission an und soll diese Funktion weiterhin
wahrnehmen. Das bisherige stellvertretende Mitglied ist inzwischen in den
Ruhestand eingetreten, sodass die Benennung einer neuen Stellvertretung
erforderlich geworden ist.
Frau Sabrina Rohde leitet die Untere Umweltbehörde im Amt für Umwelt und
Stadtgrün der Bundesstadt Bonn. Sie verfügt über die erforderliche
Fachkompetenz im Bereich Umwelt- und Immissionsschutz, für die Bewertung
von Lärm und Luftschadstoffen sowie regionalen Umweltbelastungen und
Schutzmaßnahmen. Damit ist eine qualifizierte Vertretung der Belange der
Bundesstadt Bonn in der sog. Fluglärmkommission gewährleistet.
Dauer der Bestellung
Die Entsendung gilt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch den Rat -
vorbehaltlich einer Abberufung. Für Bedienstete der Bundesstadt Bonn endet
die Benennung mit dem Ausscheiden aus dem Amt bzw. Dienstverhältnis zur
Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de