260389 · Beschlussvorlage
Benennung der Mitglieder der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission")
Kerndaten
- Nummer
- 260389
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260389 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Benennung der Mitglieder der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission") Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Als Vertretung der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission") wird als ordentliches Mitglied - Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner bestätigt. Als stellvertretendes Mitglied wird - Frau Sabrina Rohde benannt. Begründung Gemäß §32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist für jeden Verkehrsflughafen, der am Linienflugverkehr teilnimmt und für den ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist, eine Fluglärmkommission einzurichten. Dies betrifft auch den Flughafen Köln/Bonn, der als bundeszentrale Einrichtung mit bedeutendem Passagier- und Frachtverkehr ganzjährig betrieben wird. Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) sowie der Flugsicherungsorganisation (DFS) in Fragen des Fluglärms und der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Der §32b LuftVG legt eine breit abgestützte Interessenvertretung fest. Der Kommission sollen u.a. Vertreter*innen der vom Fluglärm betroffenenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gemeinden angehören. Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner gehört seit dem 01.05.2016 als ordentliches Mitglied der sog. Fluglärmkommission an und soll diese Funktion weiterhin wahrnehmen. Das bisherige stellvertretende Mitglied ist inzwischen in den Ruhestand eingetreten, sodass die Benennung einer neuen Stellvertretung erforderlich geworden ist. Frau Sabrina Rohde leitet die Untere Umweltbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn. Sie verfügt über die erforderliche Fachkompetenz im Bereich Umwelt- und Immissionsschutz, für die Bewertung von Lärm und Luftschadstoffen sowie regionalen Umweltbelastungen und Schutzmaßnahmen. Damit ist eine qualifizierte Vertretung der Belange der Bundesstadt Bonn in der sog. Fluglärmkommission gewährleistet. Dauer der Bestellung Die Entsendung gilt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch den Rat - vorbehaltlich einer Abberufung. Für Bedienstete der Bundesstadt Bonn endet die Benennung mit dem Ausscheiden aus dem Amt bzw. Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de