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260387-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Bevölkerungsschutz

Nummer
260387-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260387 Sachstand Bevölkerungsschutz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260387-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Sachstand Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
06.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist der Sachstand und Zeitplan bei Prüfung und Entwicklung
eines Konzeptes zur Einrichtung von Katastrophenschutzleucht-
türmen (Drucksache 231663)?
siehe hierzu Frage 2.
2. Wie ist der Sachstand und Zeitplan zum Austausch mit der Kreis-
verwaltung des Rhein-Sieg-Kreis zur Entwicklung und Einrichtung
von Katastrophenschutzleuchttürmen (Drucksache 252546)?
Die konkrete und konzeptionelle Umsetzung von Katastrophenschutzleuchttür-
men muss auf kommunaler Ebene auf Basis örtlicher Gegebenheiten erfolgen.
Hierzu hatte die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises im Jahr 2022 eine Emp-
fehlung an die kreisangehörigen Kommunen ausgegeben. Die Verwaltung der
Stadt Bonn hat sich im vergangenen Jahr mit allen angrenzenden Kommunen
zu Katastrophenschutzleuchttürmen ausgetauscht. Sowohl die Umsetzungs-
stände als auch die Ausgestaltungen weichen erheblich voneinander ab, was
sich schon aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten ergibt.
Ein gemeinsamer Workshop der Kreisverwaltung und der Bonner Stadtverwal-
tung zu dieser Thematik erscheint mit Blick auf den ohnehin regelmäßigen Aus-
tausch aktuell nicht zielführend. Geeigneter aus Sicht der Verwaltung wäre es
hier, zunächst den neuen Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölke-
rungsschutz zu informieren. Das gilt auch für das bei Frage 1 genannte eigene
Konzept. In der Auftaktsitzung wird die Verwaltung über den Sachstand berich-
ten und die Planung erläutern.
3. Wie ist der Sachstand und Zeitplan bei der Erarbeitung eines Kon-
zepts der Stadt Bonn und der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-
Kreis für gemeinsame Krisenmanagementübungen der Verwaltun-
gen sowie gemeinsamen Katastrophenschutzübungen (Drucksa-
che 252478)?
Bereits jetzt wird die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises zur Teilnahme oderSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beobachtung bei Ausbildungen und Übungen des Bonner Krisenmanagements
eingeladen. Seitens der Stadt Bonn wurde ein Entwurf für eine mögliche Aus-
weitung der Zusammenarbeit erstellt, dieser wird zeitnah mit der Kreisverwal-
tung abgestimmt. Bezüglich Katastrophenschutzübungen stehen die Verwal-
tungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises ohnehin im regelmäßigen
Austausch und gemeinsame Übungen von Einheiten finden regelmäßig statt.
So haben im vergangenen Jahr vier gemeinsame Übungen der Katastrophen-
schutzeinheiten der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises stattgefunden.
4. Wie ist der Sachstand und Zeitplan zur Erarbeitung eines Ausbil-
dungs- und Übungsplans im Krisenmanagement für die Führungs-
ebene der Stadtverwaltung (Drucksache 252507)?
Es ist eine Konzeption aufeinander aufbauender Übungen und Ausbildungen
erstellt worden, die sowohl strategische Ziele als operative Ebenen berücksich-
tigt. Hierbei werden die Ausbildungsangebote des Innenministeriums NRW ge-
nutzt, die kontingentierten Ausbildungsangebote sind für 2026 in der Bonner
Verwaltung bereits fast vollständig personell zugeteilt. Weitere Angebote wie
auch Restplätze werden nach Möglichkeit beschickt. Für das Jahr 2027 sind die
Bedarfsanmeldungen an das Land erfolgt, darin sind weitere Basis-Schulungen
und eine Krisenstabs-Übung enthalten.
Stadtinterne Veranstaltungen für verschiedener Funktionsträger sind auch für
das Jahr 2026 geplant und teilweise bereits fest terminiert. Darüber hinaus wird
derzeit der Markt für externe Unterstützung für die Planung und Durchführung
von Übungen erkundet.
5. Wie ist der Sachstand und Zeitplan bei Entwicklung des Katastro-
phenschutzbedarfsplans und welche Bereiche der Stadtverwaltung
sind daran beteiligt (Drucksache 252507)?
Die Verwaltung hat bereits begonnen, sich mit erforderlichen Inhalten eines
eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplans für die Stadt Bonn zu befas-
sen und hierzu unter anderem eine wissenschaftliche Abschlussarbeit in Auf-
trag gegeben. Für die konkrete Fertigstellung ist es sinnvoll, sich inhaltlich an
den zu erwartenden Ausführungshinweisen sowie zeitlich an den gesetzlichen
Fristen zu orientieren, welche sich mit den in diesem Jahr zu erwartende Ver-
abschiedung des neuen BHKG ergeben. Die Verwaltung merkt hierzu an, dass
sie die Einführung der verpflichtenden und systematischen Katastrophen-
schutzbedarfsplanung für sehr sinnvoll erachtet, diese für die Stadt Bonn je-
doch keine Identifikation von erheblichen Planungslücken erwarten lässt, da
eine differenzierte Bedarfsermittlung bereits in anderen Formen im Rahmen der
laufenden Katastrophenschutzplanung erfolgt. Darüber hinaus ist der Katastro-
phenschutz Bestandteil des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplans und wur-
de in diesem auf Beschluss der Politik auch explizit gesondert dargestellt. Wel-
che Bereiche der Stadtverwaltung neben Amt 37 in welchem Umfang beteiligt
werden müssen, steht in Abhängigkeit von noch festzulegendem inhaltlichem
Umfang und Abgrenzungen.
6. Welche Veränderungen erwartet die Verwaltung beim Brandschutz-
, Hilfeleistung- und Katastrophenschutzgesetz des Landes NRW
und bereitet sie sich schon vor und wenn ja in welchen Bereichen?Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Gesetzesnovelle beinhaltet zahlreiche Veränderungen, welche die Stadt
Bonn mehr oder weniger konkret betreffen. Die Verwaltung weist darauf hin,
dass die nachfolgend dargestellten Änderungen vorbehaltlich der Ergebnisse
der parlamentarischen Beratungen zu erwarten sind.
Menschen mit Behinderung sind bei Planungen im „angemessenen Umfang“ zu
berücksichtigen. Auf diese Personengruppen wird sich die Verwaltung bei
zukünftigen Planungen stärken fokussieren. Hierzu existieren bereits Erfahrun-
gen aus vergangenen Ereignissen. So wurden beeinträchtigte Personengrup-
pen beispielsweise bei den Corona-Impfungen mit Maßnahmen wie Heim-
Impfungen durch mobile Impfteams in besonderer Weise berücksichtigt.
Die Einführung von planerischen Vorkehrungen für die Warnung (Warnplan) hat
für die Stadt Bonn keine konkreten Auswirkungen, da ein umfassendes Warn-
konzept seit Jahren existiert.
Es wird die Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung von Katastrophen-
schutzbedarfsplänen eingeführt. Siehe hierzu Antwort 5.
Eine weitere Neuerung sieht die Erprobung der Zusammenarbeit mit THW und
Bundeswehr vor, was in der Stadt Bonn auch bereits erfolgt.
Neben den bereits möglichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen können
sich Gemeinden und Kreise zur Aufgabenwahrnehmung zukünftig auch zu
Zweckverbänden zusammenschließen. Hierdurch ergeben sich für die Stadt
Bonn derzeit keine konkreten Optionen, da die bisherige Möglichkeit der öffent-
lich-rechtlichen Vereinbarungen für die Kooperationen, wie den Leitstellenver-
bund mit dem Rhein-Sieg-Kreis, zweckmäßig und ausreichend ist.
Für den Katastrophenfall sieht die Gesetzesnovelle einige Änderungen vor.
Zum einen ist dieser zukünftig seitens der Hauptverwaltungsbeamten formell
festzustellen und dies bekannt zu geben. Für Kreisfreie Städte hat dies im Ge-
gensatz zu den Landkreisen keine wesentlichen Veränderungen zur Folge, da
die Leitungsbefugnisse bestehen bleiben.
Darüber hinaus ermöglicht die Feststellung eines Katastrophenvoralarms be-
reits vor Eintreten eines zu erwartenden Katastrophenfalls die erforderlichen
Leitungsbefugnisse wahrzunehmen.
Im Rahmen des Krisenmanagements wird eine verpflichtende Schulung für
Hauptverwaltungsbeamte eingeführt, welche in Art und Umfang seitens des
Landes festgelegt wird.
Freiwillige Helfer werden in das Gesetz mit aufgenommen und die Aufgaben-
träger werden verpflichtet, Vorkehrungen für deren Einbindung und Koordinati-
on zu treffen. Hierzu hat die Stadt Bonn bereits erste Planungen durchgeführt
und der Politik im vergangenen Jahr berichtet.
Weitere wesentlichen Änderungen betreffen auch strukturelle Veränderungen
auf Landesebene, beispielsweise auch hier die systematische Bedarfsplanung,
ergänzende Landesbevorratung sowie die Einrichtung eines Koordinierungs-
stabes. Darüber hinaus wird das Weisungsrecht gestärkt, sodass zukünftig ne-
ben allgemeinen Weisungen der Aufsichtsbehörden auch konkrete, anlassbe-
zogene Weisungen im Einzelfall ergehen können.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
7. Wie sind der Sachstand und Zeitplan im Aufgabenbereich der Zivi-
len Verteidigung und der vom Bund zugewiesenen Aufgaben
(Drucksache 253393)?
Die durch den Bund zugewiesenen Aufgaben wurden verschiedenen feder-
führenden Ämtern innerhalb der Verwaltung zugeordnet und werden dort aktu-
ell bearbeitet. Die Zivile Alarmplanung ist eine Daueraufgabe der Verwaltung,
die externen Fristen für Berichterstattungen und Arbeitsstände werden auf dem
Dienstweg über das Land angewiesen.
8. Welche Organisationseinheit in der Stadtverwaltung hat die Feder-
führung für das Thema Zivile Verteidigung und warum?
Die zivile Verteidigung gliedert sich in die Bereiche „Aufrechterhaltung der
Staats- und Regierungsfunktionen, Zivilschutz, Versorgung und Unterstützung
der Streitkräfte“ Die Aufgaben sind nicht mehr wie zur Zeit des kalten Krieges
einem einzelnen Amt in der Federführung übertragen (früher die Ämter 38). Die
örtliche Koordination der bundesweiten Zivilen Alarmplanung als organisatori-
schem Instrument der zivilen Verteidigung ist, den Empfehlungen des Bundes-
amtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe folgend, bei der zentralen
Organisationseinheit der Behörde (hier Amt 10) angesiedelt (Alarmkalender-
Beauftragter). Die Stellvertretung übernimmt Amt 37. Viele praktische Aufgaben
hieraus werden in der Federführung von Amt 37 wahrgenommen, zum Teil aber
auch von anderen Ämtern der Stadtverwaltung, abhängig vom fachlichen
Schwerpunkt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de