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260382-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen Antrag zur Vorlage 260382

Nummer
260382-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 17.03.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260382 Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen

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Änderungsantrag
öffentlich
260382-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
17.03.2026
BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Feststellung des
Flächenbedarfs des Städtischen
Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines
Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum
Erwerb von Büroflächen
Antrag zur Vorlage 260382
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.Die Betriebsleitung legt in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17. März
2026 dar,
- für welche zwei Liegenschaften wie im Detail aussehende indikative
Angebote vorliegen, die die Betriebsleitung als geeignet ansieht,
- auf welcher Grundlage und wie genau der Flächenbedarf von 5000 qm für die
228 Arbeitsplätze (340 Mitarbeiter) ermittelt wurde,
- welche im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaften für die
Unterbringung des SGB geprüft wurden und wie viele Arbeitsplätze bei
Anwendung der Richtwerte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen) dort
jeweils berücksichtigt werden könnten.
2. Die Betriebsleitung prüft die Unterbringung der Mitarbeiter des SGB in
möglichst wenigen, vorzugsweise im Eigentum der Stadt stehenden Gebäuden
auf Wirtschaftlichkeit. Hierbei ist insbesondere die Wiedernutzung der
vormaligen Bürogebäude in der Karl-Finkelnburg-Straße 50 und der Koblenzer
Straße 148 sowie des hinteren Rathausbaus in der Kurfürstenallee 2-3 zu
prüfen.
Begründung
Zu 1.Die von der Betriebsleitung vorgelegte Beschlussfassung enthält zu den
unter Ziffer 1 angefragten und aus Sicht der Antragsteller
entscheidungserheblichen Aspekten nur unzureichende Informationen.
Zu 2. Mit Blick auf die Anmietung von Büroflächen (siehe auch: DrucksachenSeite 1 von 2
Seite 2
231688, 242046-01AA, 253389...) ist auch unverständlich, dass die Stadt Bonn
mit den Gebäuden in der Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Straße 148
oder Kurfürstenallee 2-3 (Bürotrakt der Bad Godesberger Stadtverwaltung von
1968) jene bestens verkehrlich erreichbaren Büroflächen, die sie einst für den
temporären Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen gekauft und dann für
Obdachlose zweckentfremdet hat, bzw. seit Jahren ungenutzt leer stehen lässt
nicht selbst bezieht. Alleine in den beiden ersten genannten Immobilien
stünden rund 7.000 qm Nutzfläche zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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