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260365-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Optimierung Lkw-Verkehr im Bereich der Kölnstraße/Änderung der Durchfahrtszeiten

Nummer
260365-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260365 Bürgerantrag: Optimierung Lkw-Verkehr im Bereich der Kölnstraße/Änderung der Durchfahrtszeiten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260365-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Optimierung
Lkw-Verkehr im Bereich der Kölnstraße/Änderung
der Durchfahrtszeiten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die dargestellte Thematik ist in der Verwaltung bekannt. Die Stadt Bonn steht
seit Bekanntwerden der Sperrung in engem Austausch mit der Autobahn
GmbH, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Bezirksregierung. Ziel ist es, die Auswir-
kungen der Sperrung auf den innerstädtischen Verkehr so gering wie möglich
zu halten. Zu den bislang ergriffenen Maßnahmen gehören unter anderem die
laufende Beobachtung der Verkehrsentwicklung, die Abstimmung und der In-
formationsaustausch zwischen den für Verkehrslenkung, Verkehrsplanung und
Betrieb der Verkehrsanlagen zuständigen Ämter sowie die Prüfung von Anpas-
sungen.
Hierzu zählt auch die bereits umgesetzte Bitte der Stadt auf eine temporäre
Öffnung der Reuterstraße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, um zusätzliche Um-
fahrungsmöglichkeiten zu schaffen und Streckenabschnitte wie Knotenpunkte
zu entlasten.
Ziel der Erhebung ist, Erkenntnisse über die Entwicklung des Schwerverkehrs-
anteils und zur Verlagerung von Verkehrsströmen im Stadtgebiet zu gewinnen
und damit besonders belastete Achsen zu identifizieren.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die Ablastung der Nordbrücke Ver-
kehr in das kommunale Verkehrsnetz verlagert wird. In erster Linie nutzt der
Verkehr die klassifizierten, übergeordneten Straßen (Bundesstraßen, Landess-
traßen und Kreisstraßen), zu denen auch die Kölnstraße als gewidmete Lan-
desstraße zählt.
Die klassifizierten Straßen sind in der Regel dafür ausgelegt, die Verkehre auf-
zunehmen und von den untergeordneten Gemeindestraßen fernzuhalten. Wenn
Verkehrsströme in der Stadt aufgrund besonderer Ereignisse dauerhaft umge-
lenkt werden, kann dem ausschließlich mit einer verkehrsrechtlichen Anord-
nung begegnet werden. Dies würde allerdings der widmungsgemäßen Nutzung
der Straße und ihrer Funktion widersprechen und wäre aus Sicht der Verwal-
tung ermessensfehlerhaft, da auch Verlagerungseffekte in Tempo 30-Zonen
nicht ausgeschlossen werden können. Für verkehrsbeschränkende Eingriffe -im
Hinblick auf die Umleitung von Schwerverkehr- bedarf es zudem einer konkre-
ten Gefahrenlage, die über das allgemeine Risiko im Straßenverkehr hinaus-
geht. Hierfür reicht eine bloße Zunahme des LKW-Verkehrs für sich alleineSeite 1 von 2
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pauschal nicht aus.
Die Stadt Bonn wird, wie bereits durchgeführt, auch künftig – zu unterschiedli-
chen Tageszeiten – die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzun-
gen kontrollieren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Ab-
schluss gelangt.
Anlage/n
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