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260356-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne-Fraktion: Überplanmäßigen Ausgaben 2025 im Dezernat 5

Nummer
260356-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260356 Große Anfrage - Grüne-Fraktion: Überplanmäßigen Ausgaben 2025 im Dezernat 5

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260356-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne-
Fraktion: Überplanmäßigen Ausgaben 2025 im
Dezernat 5
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die überplanmäßigen Ausgaben können im Wesentlichen auf die gestiegenen
Fallkosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in
der Inobhutnahme zurückgeführt werden. Die Erhöhung der Fallkosten ergibt
sich insbesondere aus der Weitergabe allgemeiner Kostensteigerungen, wie
beispielsweise Preisentwicklungen und tarifbedingte Anpassungen, durch die
Leistungserbringer an die Verwaltung. Trotz der ergriffener Maßnahmen ent-
steht im Vergleich zum Haushaltsansatz ein erheblicher Mehrbedarf, der nicht
aufgefangen werden kann.
Ein Teil des festgestellten Kostenmehrbedarfs ist darauf zurückzuführen, dass
die vom Fachamt und dem zuständigen Dezernat auf Basis der damaligen
Entwicklungen ermittelten Haushaltsmittelbedarfe im Rahmen der Haushalts-
aufstellung im Jahr 2024 für den Haushalt 2025/2026 im weiteren gesamtstäd-
tischen Planungsprozess nicht vollständig berücksichtigt und entsprechend
reduziert wurden.
Die fachlichen Prognosen hatten die erwartbaren Entwicklungen bei Fallzahlen,
Leistungsintensität und Entgelten bereits einbezogen.
Durch die im Zuge der Haushaltskonsolidierung vorgenommenen deutlichen
Reduzierungen der Ansätze lagen die veranschlagten Mittel unterhalb der von
Fachamt und Dezernat prognostizierten Bedarfe.
Bei gesetzlich verpflichtenden Leistungen nach SGB VIII und SGB IX können
daraus entstehende Mehrbedarfe im Haushaltsvollzug ausschließlich über
über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen abgebildet werden.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Wie waren die Fallzahlen der letzten drei Jahre für Inobhutnahmen
und wie hoch waren die Kosten pro Fall im Durchschnitt in den
letzten drei Jahren?
siehe AnlageSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Welche Kosten für Inobhutnahme sind für das Jahr 2026 zu erwar-
ten und mit welcher Pauschale pro Fall rechnet die Verwaltung bei
der Haushaltsanmeldung?
Die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII ist eine der zentralen Aufgaben
im Aufgabenkatalog des SGB VIII. Bei dem Aufgabenbereich der Inob-
hutnahme ist grundsätzlich der durchschnittliche Aufwand pro „Hilfe“
abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren: Der Anzahl der Fälle, der
Dauer und Intensität der Fälle (bspw. wie lange muss untergebracht
werden) und der mit den Leistungserbringern vereinbarten Entgelte
nach §§ 78a ff. SGB VIII.
Ein fester Zielkostensatz je Fall ist nicht festgelegt. Es gibt verschiedene
Angebote, die stark einzelfall- und entgeltabhängig (Leistungsintensität
und Dauer) sind.
Eine Kalkulation anhand von Pauschalen pro Fall kann daher nicht vor-
genommen werden, wenngleich Entwicklungen der Entgelte, der Fall-
zahlen und der Fallintensität in die Gesamtplanung und Steuerung mit
einbezogen werden.
Die Kosten für die Durchführung der Aufgabe der Inobhutnahme gem.
§ 42 SGB VIII und § 42a SGB VIII sind insbesondere aufgrund der an-
gepassten Entgeltvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII mit den
durchführenden Leistungserbringen gestiegen. In den Leistungsverein-
barungen ist ein Anstieg der Tagessätze um bis zu 77 % aufgrund von
Kostensteigerungen (insbesondere Tarifsteigerungen), aber auch auf-
grund von pädagogisch notwendigen Stellenschlüssel-Erhöhungen, zu
verzeichnen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind Mittel sowohl für die Hilfen zur Erzie-
hung, der Eingliederungshilfen und der Inobhutnahmen im Haushalt
eingeplant. Aufgrund der Entwicklung im Jahr 2025 und der vorläufigen
Rechnungsergebnisse in diesem Bereich muss davon ausgegangen
werden, dass mit höheren Ausgaben auch in 2026 und ff. Jahren zu
rechnen ist. Die Fachverwaltung wird für die Haushaltsanmeldung ent-
sprechende finanzielle Mittel anmelden.
3. Gibt es weitere zu erwartende überplanmäßige Ausgaben im De-
zernat 5 für das aktuelle Haushaltsjahr? Bitte aufschlüsseln nach
Bereich und Kosten.
Verwaltungsseitig ist es üblich, überplanmäßige Ausgaben formell erst
zu beantragen/anzugeben, wenn die Unterdeckung haushaltsrechtlich
verlässlich feststeht (spätere Quartale, verfestigte Entgeltstände, verifi-
zierte Fallzahlen). Überplanmäßige Ausgaben für das aktuelle Haus-
haltsjahr 2026 können zu diesem Zeitpunkt daher noch nicht benannt
werden.
Im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings werden Quartalsprogno-
sen durch die Kämmerei erstellt, die sich im Bereich der Hilfen zur Er-
ziehung auf der Hochrechnung realer monatlicher Auszahlungen stüt-
zen. Nach den Erkenntnissen des Jahres 2025 wird es aller VoraussichtSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nach auch im Berichtsjahr 2026 höhere Ausgabe im Bereich der Hilfen
zur Erziehung geben, deren Höhe nach dem ersten Quartal erstmals
grob prognostiziert werden kann.
4. Was plant die Verwaltung, um weitere Kostensteigerungen abmil-
dern zu können?
Ein Teil des festgestellten Kostenmehrbedarfs in den genannten Berei-
chen resultiert daraus, dass die ursprünglich auf Basis fachlicher Pro-
gnosen veranschlagten Haushaltsmittel im Verlauf des Planungspro-
zesses für den Haushalt 2025/2026 nicht in voller Höhe berücksichtigt
und wiederholt reduziert wurden.
Diese Reduzierungen führten dazu, dass die veranschlagten Mittel nicht
ausreichten, um die erforderlichen Maßnahmen entsprechend der fest-
gestellten Hilfebedarfe umzusetzen.
Ebenso sind kommende Tariferhöhungen mit einem Vorlauf von über
zwei Jahren oftmals nicht planbar.
Die zentralen Kostenfaktoren liegen in den individuellen Hilfebedarfen
der gesetzlich verpflichtenden Leistungen nach SGB VIII/SGB IX sowie
in tarif-/entgeltbedingten Steigerungen. Die bereits bestehenden Maß-
nahmen werden weiterhin fortgeführt und ausgebaut:
• Fach- und Finanzcontrolling:
mit vierteljährlichen Auswertungen zu Fallzahlen, Verweildau-
ern, Setting, Kostenentwicklung, kommunale Vergleiche im
Rahmen von Prüfungen der Gemeindeprüfanstalt
• Entgeltsteuerung:
Pflicht zur Entgeltverhandlungen, Ziel dabei ist die wirtschaftliche
Entgeltfortschreibung bei Sicherung der pädagogischen Qualität
sowie Differenzierung nach Hilfeart, wobei die Verwaltung auf
Tarifkostensteigerungen keinen Einfluss hat
• Hilfeplanung & Wirksamkeitsprüfung:
regelmäßige Hilfeplangespräche, enger Blick auf Verweildauern
und Fallübergänge, beispielsweise von ambulant zu stationär,
zur Dauer- und Intensitätssteuerung, sowie zu ergänzenden Zu-
satzleistungen
• Sozialräumliche/settingbezogene Betrachtungen:
Stärkung und Evaluation von niedrigschwelligen Gruppenange-
boten, um kosten-intensivere Maßnahmen der Jugendhilfe zu
verhindern
• Stärkung von Qualität/Wirkung:
Beispiel: Inobhutnahmestelle – Stellenschlüssel: bewusste Auf-
stockung zur Qualität/Wirksamkeit ist kurzfristig teurer, aber wirkt
mittelfristig auf die Verweildauern und das Finden von An-
schlussmaßnahmen
• Stärkere Fokussierung auf familienerhaltende Hilfesettings
(z.B. § 19 SGB VIII zur Vermeidung stationärer Höchstkostenfäl-
le)
• Eingliederungshilfe – Inklusionsassistenz:
fortschreitende Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz. Aus-Seite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bau von Kennzahlen und Datenintegration zur besseren Steue-
rung. Qualifizierung und Spezialisierung in der Fallbearbeitung
durch eigenen Fachdienst (Teilungsquoten, Hilfesteuerung, ziel-
genauere bedarfs- sowie gesetzesorientierte Bewilligungsverfah-
ren. Regelhafte Hospitationen in Schule
• Geplante Systementwicklung IT/Ausbau Fach- und Finanzcon-
trolling:
Umstieg auf moderne Fachsoftware und Controlling-Modul, um
die laufende Kosten- und Leistungssteuerung weiter zu verbes-
sern
• Struktur- und Standardsichtung beispielsweise auf Basis der
GPA-Prüfungsergebnisse: Ansatzpunkte sind dabei Entgelte und
Tagessätze und Verweildauern.
Zudem wird auf die bereits ergriffenen Maßnahmen aus der Stellung-
nahme DS 253978-02 ST verwiesen. Die angekündigte extern begleite-
te Organisationsuntersuchung wurde eingeleitet. Ergebnisse hieraus
werden voraussichtlich im Sommer/Herbst dieses Jahres den Gremien
vorgestellt.
Anlage/n
1 Fallzahlen und Kosten der Inobhutnahmen 2023-2025 (öffentlich)Seite 4 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fallzahlen/Kosten der letzten drei Jahre für InobhutnahmenHilfeart Bj. 2023 Bj. 2024 Bj. 2025
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme und § 42a
Vorl. Inobhutnahme 4.763.145,40 € 6.824.654,70 € 7.263.651,03 €
Anzahl der Hilfen (nur Berichtsjahr) 577 526 497
Durchschnittlicher Aufwand pro Hilfe 8.255,02 € 12.974,63 € 14.614,99 €Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de