260356-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne-Fraktion: Überplanmäßigen Ausgaben 2025 im Dezernat 5
Kerndaten
- Nummer
- 260356-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.809 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260356-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne- Fraktion: Überplanmäßigen Ausgaben 2025 im Dezernat 5 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die überplanmäßigen Ausgaben können im Wesentlichen auf die gestiegenen Fallkosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in der Inobhutnahme zurückgeführt werden. Die Erhöhung der Fallkosten ergibt sich insbesondere aus der Weitergabe allgemeiner Kostensteigerungen, wie beispielsweise Preisentwicklungen und tarifbedingte Anpassungen, durch die Leistungserbringer an die Verwaltung. Trotz der ergriffener Maßnahmen ent- steht im Vergleich zum Haushaltsansatz ein erheblicher Mehrbedarf, der nicht aufgefangen werden kann. Ein Teil des festgestellten Kostenmehrbedarfs ist darauf zurückzuführen, dass die vom Fachamt und dem zuständigen Dezernat auf Basis der damaligen Entwicklungen ermittelten Haushaltsmittelbedarfe im Rahmen der Haushalts- aufstellung im Jahr 2024 für den Haushalt 2025/2026 im weiteren gesamtstäd- tischen Planungsprozess nicht vollständig berücksichtigt und entsprechend reduziert wurden. Die fachlichen Prognosen hatten die erwartbaren Entwicklungen bei Fallzahlen, Leistungsintensität und Entgelten bereits einbezogen. Durch die im Zuge der Haushaltskonsolidierung vorgenommenen deutlichen Reduzierungen der Ansätze lagen die veranschlagten Mittel unterhalb der von Fachamt und Dezernat prognostizierten Bedarfe. Bei gesetzlich verpflichtenden Leistungen nach SGB VIII und SGB IX können daraus entstehende Mehrbedarfe im Haushaltsvollzug ausschließlich über über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen abgebildet werden. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Wie waren die Fallzahlen der letzten drei Jahre für Inobhutnahmen und wie hoch waren die Kosten pro Fall im Durchschnitt in den letzten drei Jahren? siehe AnlageSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Welche Kosten für Inobhutnahme sind für das Jahr 2026 zu erwar- ten und mit welcher Pauschale pro Fall rechnet die Verwaltung bei der Haushaltsanmeldung? Die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII ist eine der zentralen Aufgaben im Aufgabenkatalog des SGB VIII. Bei dem Aufgabenbereich der Inob- hutnahme ist grundsätzlich der durchschnittliche Aufwand pro „Hilfe“ abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren: Der Anzahl der Fälle, der Dauer und Intensität der Fälle (bspw. wie lange muss untergebracht werden) und der mit den Leistungserbringern vereinbarten Entgelte nach §§ 78a ff. SGB VIII. Ein fester Zielkostensatz je Fall ist nicht festgelegt. Es gibt verschiedene Angebote, die stark einzelfall- und entgeltabhängig (Leistungsintensität und Dauer) sind. Eine Kalkulation anhand von Pauschalen pro Fall kann daher nicht vor- genommen werden, wenngleich Entwicklungen der Entgelte, der Fall- zahlen und der Fallintensität in die Gesamtplanung und Steuerung mit einbezogen werden. Die Kosten für die Durchführung der Aufgabe der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII und § 42a SGB VIII sind insbesondere aufgrund der an- gepassten Entgeltvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII mit den durchführenden Leistungserbringen gestiegen. In den Leistungsverein- barungen ist ein Anstieg der Tagessätze um bis zu 77 % aufgrund von Kostensteigerungen (insbesondere Tarifsteigerungen), aber auch auf- grund von pädagogisch notwendigen Stellenschlüssel-Erhöhungen, zu verzeichnen. Für das Haushaltsjahr 2026 sind Mittel sowohl für die Hilfen zur Erzie- hung, der Eingliederungshilfen und der Inobhutnahmen im Haushalt eingeplant. Aufgrund der Entwicklung im Jahr 2025 und der vorläufigen Rechnungsergebnisse in diesem Bereich muss davon ausgegangen werden, dass mit höheren Ausgaben auch in 2026 und ff. Jahren zu rechnen ist. Die Fachverwaltung wird für die Haushaltsanmeldung ent- sprechende finanzielle Mittel anmelden. 3. Gibt es weitere zu erwartende überplanmäßige Ausgaben im De- zernat 5 für das aktuelle Haushaltsjahr? Bitte aufschlüsseln nach Bereich und Kosten. Verwaltungsseitig ist es üblich, überplanmäßige Ausgaben formell erst zu beantragen/anzugeben, wenn die Unterdeckung haushaltsrechtlich verlässlich feststeht (spätere Quartale, verfestigte Entgeltstände, verifi- zierte Fallzahlen). Überplanmäßige Ausgaben für das aktuelle Haus- haltsjahr 2026 können zu diesem Zeitpunkt daher noch nicht benannt werden. Im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings werden Quartalsprogno- sen durch die Kämmerei erstellt, die sich im Bereich der Hilfen zur Er- ziehung auf der Hochrechnung realer monatlicher Auszahlungen stüt- zen. Nach den Erkenntnissen des Jahres 2025 wird es aller VoraussichtSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nach auch im Berichtsjahr 2026 höhere Ausgabe im Bereich der Hilfen zur Erziehung geben, deren Höhe nach dem ersten Quartal erstmals grob prognostiziert werden kann. 4. Was plant die Verwaltung, um weitere Kostensteigerungen abmil- dern zu können? Ein Teil des festgestellten Kostenmehrbedarfs in den genannten Berei- chen resultiert daraus, dass die ursprünglich auf Basis fachlicher Pro- gnosen veranschlagten Haushaltsmittel im Verlauf des Planungspro- zesses für den Haushalt 2025/2026 nicht in voller Höhe berücksichtigt und wiederholt reduziert wurden. Diese Reduzierungen führten dazu, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichten, um die erforderlichen Maßnahmen entsprechend der fest- gestellten Hilfebedarfe umzusetzen. Ebenso sind kommende Tariferhöhungen mit einem Vorlauf von über zwei Jahren oftmals nicht planbar. Die zentralen Kostenfaktoren liegen in den individuellen Hilfebedarfen der gesetzlich verpflichtenden Leistungen nach SGB VIII/SGB IX sowie in tarif-/entgeltbedingten Steigerungen. Die bereits bestehenden Maß- nahmen werden weiterhin fortgeführt und ausgebaut: • Fach- und Finanzcontrolling: mit vierteljährlichen Auswertungen zu Fallzahlen, Verweildau- ern, Setting, Kostenentwicklung, kommunale Vergleiche im Rahmen von Prüfungen der Gemeindeprüfanstalt • Entgeltsteuerung: Pflicht zur Entgeltverhandlungen, Ziel dabei ist die wirtschaftliche Entgeltfortschreibung bei Sicherung der pädagogischen Qualität sowie Differenzierung nach Hilfeart, wobei die Verwaltung auf Tarifkostensteigerungen keinen Einfluss hat • Hilfeplanung & Wirksamkeitsprüfung: regelmäßige Hilfeplangespräche, enger Blick auf Verweildauern und Fallübergänge, beispielsweise von ambulant zu stationär, zur Dauer- und Intensitätssteuerung, sowie zu ergänzenden Zu- satzleistungen • Sozialräumliche/settingbezogene Betrachtungen: Stärkung und Evaluation von niedrigschwelligen Gruppenange- boten, um kosten-intensivere Maßnahmen der Jugendhilfe zu verhindern • Stärkung von Qualität/Wirkung: Beispiel: Inobhutnahmestelle – Stellenschlüssel: bewusste Auf- stockung zur Qualität/Wirksamkeit ist kurzfristig teurer, aber wirkt mittelfristig auf die Verweildauern und das Finden von An- schlussmaßnahmen • Stärkere Fokussierung auf familienerhaltende Hilfesettings (z.B. § 19 SGB VIII zur Vermeidung stationärer Höchstkostenfäl- le) • Eingliederungshilfe – Inklusionsassistenz: fortschreitende Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz. Aus-Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bau von Kennzahlen und Datenintegration zur besseren Steue- rung. Qualifizierung und Spezialisierung in der Fallbearbeitung durch eigenen Fachdienst (Teilungsquoten, Hilfesteuerung, ziel- genauere bedarfs- sowie gesetzesorientierte Bewilligungsverfah- ren. Regelhafte Hospitationen in Schule • Geplante Systementwicklung IT/Ausbau Fach- und Finanzcon- trolling: Umstieg auf moderne Fachsoftware und Controlling-Modul, um die laufende Kosten- und Leistungssteuerung weiter zu verbes- sern • Struktur- und Standardsichtung beispielsweise auf Basis der GPA-Prüfungsergebnisse: Ansatzpunkte sind dabei Entgelte und Tagessätze und Verweildauern. Zudem wird auf die bereits ergriffenen Maßnahmen aus der Stellung- nahme DS 253978-02 ST verwiesen. Die angekündigte extern begleite- te Organisationsuntersuchung wurde eingeleitet. Ergebnisse hieraus werden voraussichtlich im Sommer/Herbst dieses Jahres den Gremien vorgestellt. Anlage/n 1 Fallzahlen und Kosten der Inobhutnahmen 2023-2025 (öffentlich)Seite 4 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fallzahlen/Kosten der letzten drei Jahre für InobhutnahmenHilfeart Bj. 2023 Bj. 2024 Bj. 2025 § 42 SGB VIII Inobhutnahme und § 42a Vorl. Inobhutnahme 4.763.145,40 € 6.824.654,70 € 7.263.651,03 € Anzahl der Hilfen (nur Berichtsjahr) 577 526 497 Durchschnittlicher Aufwand pro Hilfe 8.255,02 € 12.974,63 € 14.614,99 €Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de