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260355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Anfrage: Fragen zur Fortschreibung und Umsetzung des Klimaplans

Nummer
260355-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260355 Volt-Anfrage: Fragen zur Fortschreibung und Umsetzung des Klimaplans

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260355-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Volt-Anfrage: Fragen zur Fortschreibung und
Umsetzung des Klimaplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.03.2026 Kenntnisnahme
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Frage 1:
a. Wo steht die Fortschreibung zurzeit? Inwieweit will die Verwaltung
den Prozess wie damals beabsichtigt durchführen, und inwieweit
soll es Änderungen am Prozess geben? Wie wird sie mit den
bisherigen Ergebnissen des Prozesses umgehen?
b. Was ist der aktuelle Zeitplan für die Fortschreibung? Wie und wann
beabsichtigt die Verwaltung, die Fraktionen und Gruppen, den
Umweltausschuss, den Klimabeirat und den Rat in den Prozess
einzubinden?
Die Verwaltung informierte zuletzt am 4. Juni 2025 über die
Fortschreibung des Arbeitsprogramms des Klimaplans (DS 253007). In
der Mitteilungsvorlage wurde der Fortschreibungsprozess in drei Phasen
angekündigt:
1. Entwurfserarbeitung
2. Diskussion und Beteiligung
3. Finalisierung
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die Fortschreibung im 1.
Quartal 2026 zur Beschlussfassung in die politische Beratung eingebracht
werden soll.
Während die Phasen 1 und 2 bereits abgeschlossen sind, wird sich der
Zeitplan für die Finalisierung der Fortschreibung verzögern, so dass eine
Beratung der Fortschreibung nunmehr für das Ende des 2. Quartals
2026 für AUKLA und Rat vorgesehen wird. Dementsprechend wird es im
2. Quartal ebenfalls eine Einbindung des Klimabeirats geben.
Da die Fortschreibung des Klimaplans finanzielle Auswirkungen entfaltet,
erfolgt die Beratung mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und bzgl. der finanziellen
Auswirkungen parallel zur Aufstellung des Haushalts-PlanentwurfsSeite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Klimaschutz ist bisher
keine kommunale Pflichtaufgabe. Klimaschutz ist aber im Rahmen der
Daseinsvorsorge von Kommunen verpflichtend zu berücksichtigen (UN-
Abkommen von Paris 2015 und dessen Ratifizierung in Deutschland 2016,
EU Verordnung 2018/842, EU-Klimagesetz 2021/1119, Bundes-
Klimaschutzgesetz § 3 ff., Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 3 sowie
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Ersten Senats vom
24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270, in Bezug auf Artikel 20a
Grundgesetz.
Zu begründen ist die neue Zeitschiene durch folgende Umstände:
1. Organisatorische Änderungen: Seit dem 1. Dezember 2025
obliegt die strategische Steuerung des Klimaplans inkl. aller
Teilaufgaben in der Abteilung Umweltvorsorge und Umweltplanung
des Amtes für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67-4). Das bis dato
zuständige Programmbüro klimaneutrales Bonn wurde aufgelöst.
Die mit der Umstrukturierung verbundenen Abstimmungs- und
Übergabeprozesse erforderten Zeit, um eine langfristig stabile und
ganzheitliche Bearbeitung von Klimaschutz-Themen im Fachamt
sicherzustellen.
2. Aufgabenkritik im Rahmen der Haushaltsaufstellung: Vor dem
Hintergrund der prekären Haushaltslage führt die Verwaltung eine
umfassende Aufgabenkritik durch zur kritischen Überprüfung von
Aufgaben und Standards. In diesem Zuge wurde unter anderem
eine Bewertungsmatrix entwickelt, mit welcher die
Klimaplansteckbriefe systematisch hinsichtlich ihrer
Wirtschaftlichkeit (Klimawirkung, Kosten und weitere Faktoren)
überprüft werden sollen. Ziel ist es, die Fortschreibung des
Arbeitsprogramms des Klimaplans auf eine belastbare fachliche und
finanzielle Grundlage zu stellen und eine ausgewogene Priorisierung
der Steckbriefe für die Umsetzung vorzunehmen.
Bisherige Ergebnisse, die durch Bürger*innen-, Stakeholder- und
Onlinebeteiligung sowie die wissenschaftliche Begleitung erarbeitet
wurden, fließen in die Vorlage ein.
Die Verwaltung arbeitet zurzeit intensiv daran, in Anbetracht der prekären
Haushaltslage, eine fundierte, umfassende und zugleich realistisch
umsetzbar ausgestaltete Fortschreibung des Klimaplans vorzulegen. Der
Fokus soll auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Fördermittelakquise
liegen, um Klimaschutz und Haushaltsverantwortung in ein tragfähiges
Gleichgewicht zu bringen. Ziel der Verwaltung ist es, mit den vorhandenen
Ressourcen direkten Klimaschutz in Bonn zu betreiben.
Neben der Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Klimaplans wird die
Verwaltung dem Fachausschuss innerhalb des 2. Quartals 2026 in
Mitteilungsvorlagen die Energie- und Treibhausgas-Bilanz Bonn –
Fortschreibung 2023 (s. aus 2022 DS 252367) sowie den Jahresbericht
zur Umsetzung des Klimaplans vorlegen (s. 2. Jahresbericht, DS 252660
und 1. Jahresbericht, DS 240487).Seite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Frage 2:
a. Welche Stelle ist (oder welche Stellen sind) in der Verwaltung
künftig federführend für die übergreifenden Aufgaben des
Klimaschutzes der Stadt auf dem Weg zur Klimaneutralität
zuständig, insbesondere dafür,
• die Emissionsbilanzen zeitnah aufzustellen,
• die Umsetzung der Maßnahmen zu steuern und ihren Erfolg zu
messen,
• darüber zu berichten und die Ergebnisse mit Blick auf die Ziele
einzuordnen,
• den Klimaplan und die Maßnahmen zur Klimaneutralität
fortzuschreiben?
Die überwiegenden Personalstellen des ehem. Programmbüros
Klimaneutrales Bonn 2035 sowie die assoziierten Aufgaben wurden zum 1.
Dezember 2025 auf das Amt für Umwelt und Stadtgrün, hier die Abteilung
67-4 Umweltvorsorge und Umweltplanung, übertragen. Die genannten
Aufgaben werden mit den nun zur Verfügung stehenden
Personalkapazitäten aus ehem. OB-23 von dieser Dienststelle
wahrgenommen.
b. Wo liegt künftig die Federführung für die Umsetzung des
kommunalen Wärmeplans?
Die Federführung für die Koordination der Umsetzung des kommunalen
Wärmeplans liegt in der Abteilung 67-4 Umweltvorsorge und
Umweltplanung. Die Umsetzungsstrategie des Wärmeplans enthält 30
priorisierte Maßnahmen, die in Zuständigkeit unterschiedlicher Stellen in
der Verwaltung liegen. Für den Ausbau von Wärme- und Stromnetzen und
die hierfür erforderlichen Erneuerbaren Energien-Anlagen und -Speicher
tragen die BonnNetz GmbH bzw. Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (SWB Energie und Wasser)
und ggf. weitere, externe Versorger Verantwortung.
c. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Ziel der
Klimaneutralität weiterhin als Querschnittsaufgabe in allen
Arbeitsbereichen berücksichtigt wird? Welche Unterstützung
erhalten die Ämter, um (über bereits beschlossene Maßnahmen
hinaus) Treibhausgas-Reduktionen in ihrem jeweiligen
Fachbereich zu erreichen?
Die strategische Steuerung des gesamtstädtischen Klimaplanportfolios ist
weiterhin vorgesehen. Gleiches gilt für die Aktivitäten im klimaneutralen
Konzern.
d. Welche personelle Kapazität steht für diese Aufgaben (a-c) künftig
zur Verfügung, im Vergleich zur vorherigen Organisation dieser
Aufgaben?
Die relevanten Personalstellen sind nach Auflösung des Programmbüros in
67-4 übertragen worden. Nicht übertragen wurde die Leitungsstelle des
ehem. Programmbüros sowie eine sachbearbeitende Stelle. Mit den derzeitSeite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
verfügbaren Personalressourcen ist die Aufgabenerfüllung in angepasstem
Maße sichergestellt.
Frage 3:
a. Welche Steckbriefe und andere Maßnahmen werden zurzeit
umgesetzt, um die Menschen in Bonn zu mehr Klimaschutz in
ihrem persönlichen Umfeld zu motivieren?
Folgende Tabelle soll aufzeigen, welche Steckbriefe direkt und indirekt auf
Bonner*innen wirken:
*** siehe Anlage 1 ***
b. Wie werden diese Maßnahmen angenommen? Welche Teile der
Bevölkerung werden damit erreicht, welche nicht? Welche
Maßnahmen konnten nicht wie erwartet umgesetzt werden oder
hatten aus Sicht der Verwaltung nicht die erhoffte Wirkung?
Das regelmäßige Monitoring und Controlling des Klimaplans soll einen
Einblick zu dessen Wirkung ermöglichen. U.a. im Klimakompass (s. Link)
findet die Bonner Stadtgesellschaft dazu Informationen. Perspektivisch
werden dort zu allen Handlungsfeldern des Klimaplans Kennzahlen und
Entwicklungen abgebildet. Insbesondere Kennzahlen im Handlungsfeld
Gesellschaft sollen hier Einblicke in das Klimabewusstsein der
Bonner*innen geben. Voraussichtlich zur Jahreshälfte wird dieses im
Klimakompass ergänzt.
Zum weiteren Monitoring trägt der Jahresbericht zur Umsetzung des
Klimaplans bei, in dem sowohl ein Überblick als auch detaillierte Einblicke
in Projekte ermöglicht werden. Der Jahresbericht soll den Gremien im 2.
Quartal vorgelegt werden.
Eine Anpassung der Steckbriefe findet im Rahmen der Fortschreibung
des Arbeitsprogramms statt. Es wurden Aktivitäten inhaltlich aktualisiert
sowie Lücken gefüllt. In jedem Steckbrief wird beschrieben, welche Akteure
erreicht werden sollen und welche Synergien mit Projekten und
Multiplikator*innen bestehen. Eine systematische Auswertung dazu liegt
zum Zeitpunkt dieser Anfrage jedoch nicht vor. Es wird angestrebt, diese
Informationen im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts
nachzureichen.
c. Welche Verbesserungen oder Änderungen leitet die Verwaltung
daraus ab, um die Umsetzung des Beschlusses zur
Klimaneutralität nicht zu verzögern?
s.o.
d. Wo bezieht die Verwaltung bei ihren Maßnahmen zur
Klimaneutralität bereits zivilgesellschaftliche Organisationen und
Ehrenamtliche ein, beispielsweise um als Multiplikatoren in die
Stadtgesellschaft zu wirken? Wo sieht sie dafür zusätzlichesSeite 4 von 8
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Potential?
In folgenden Absätzen geht die Verwaltung auf Beispiele zu bereits
etablierten Kooperationen mit der Zivilgesellschaft für die Handlungsfelder
des Klimaplans ein. Bzgl. zusätzlichem Potenzial zur Einbeziehung von
Multiplikator*innen wird auf den Jahresbericht 2025 zur Umsetzung des
Klimaplans und das zur Fortschreibung empfohlene Arbeitsprogramm
Klimaschutz verwiesen.
Governance:
Im Rahmen der Kommunikationsstrategie wurden und werden auch
zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden. Ziel ist es dabei,
erfolgreichen Projekten eine Bühne zu geben und gleichzeitig über die
Organisationen zur Bekanntheit des Klimaplans und seiner Maßnahmen
beizutragen. So sind in der Wanderausstellung zum Klimaplan Video-
Audio-Beispiele von Projekten der Zivilgesellschaft zu sehen bzw. zu
hören. Auch in der VHS-Veranstaltungsreihe zum Klimaplan werden
zivilgesellschaftliche Akteure eingebunden. Beim Bonner Klima-Preis
werden erfolgreiche, oft zivilgesellschaftliche Gruppenprojekte zum
Klimaschutz ausgezeichnet. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch auch
Kontakte und konkrete Kooperationen der Engagierten untereinander
entstanden sind.
Außerdem ist der Klimabeirat zu nennen, der als Prozessbeirat die
Verwaltung und Politik zu strategischen Fragestellungen aus
Klimaschutz und Klimaanpassung berät. Hier sind auch Personen aus
zivilgesellschaftlichen Organisationen Mitglied, die so möglichst
frühzeitig über wesentliche Themen und Fragestellungen informiert
werden (Besetzungsliste abrufbar in DS 252557-02).
Gesellschaft:
Im Handlungsfeld Gesellschaft beispielsweise ist die Zusammenarbeit
mit der organisierten Zivilgesellschaft im Rahmen der Klimaviertel sehr
intensiv. Trägerorganisationen setzen Aktivitäten in den Mitmachzentren
der Stadtteile Bonns um und motivieren so zum Klimaschutz. Im
Sportbereich besteht eine intensive Kooperation mit dem Bonner
Stadtsportbund, mit dem gemeinsam ein Siegel für nachhaltigere
Sportvereine entwickelt und mit Pilotvereinen umgesetzt wurde. Auch
im Kunst- und Kulturbereich wird mit der freien Szene kooperiert und
werden Projekte umgesetzt. Im Klimabildungsbereich wird mit
Schulen, freien Bildungsträgern und weiteren Akteuren im Rahmen von
Bildungsprogrammen kooperiert, vernetzt und Austausch gefördert.
Wirtschaft:
Die Verwaltung sieht über die Zivilgesellschaft hinaus auch in
Wirtschaftsunternehmen und insbesondere im Handwerk wichtige
Multiplikator*innen. Diese werden über die expliziten Steckbriefe im
Handlungsfeld Wirtschaft adressiert und zusätzlich bspw. auch im
Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung bzw. ihrer Umsetzung, in der
Förderung betrieblichen Mobilitätsmanagements oder in der
Netzwerkarbeit und Veranstaltungen der Bonner Energie Agentur.
Gebäude und Energie:
Um das Ziel in den Handlungsfeldern Gebäude und Energie zuSeite 5 von 8
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erreichen (Erhöhung der Anzahl an Sanierungen, Heizungswechsel und
Installation von PV-Anlagen), setzt die Verwaltung stark auf
Multiplikator*innen. Hierfür wurden auch zivilgesellschaftliche Akteure im
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und darauffolgenden
Veranstaltungsformaten und der Quartiersarbeit der Bonner Energie
Agentur eingebunden. Beteiligt waren bspw. Klima-Initiativen,
Bürgerenergiegemeinschaften, Sozialverbände und Kirchen.
Mobilität:
Im Mobilitätsbereich findet eine enge Vernetzung mit der organisierten
Zivilgesellschaft zu den vielfältigen Mobilitätsthemen statt. Vernetzung
besteht sowohl zu etablierten Interessenvertretungen für bspw. Fuß-
und Radverkehr. Die Taskforce Verkehr bringt zudem die großen
Arbeitgeber und Interessenvertreter der Stadt zusammen, um an
Mobilitätslösungen zu arbeiten.
Kompensation:
Eine enge Vernetzung bei Kompensationsthemen findet mit dem
Verein Regionales Naturkapital e. V. statt, aber auch zu land-,
forstwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren der Region.
Frage 4:
a. Wann beabsichtigt die Verwaltung nach aktueller Planung, dem
Umweltausschuss den Jahresbericht zum Klimaplan für 2025
vorzulegen?
Die aktuelle Planung sieht vor, den Jahresbericht zum Klimaplan für 2025
als Mitteilungsvorlage in den AUKLA am 23.06.2026 einzubringen.
b. Wann ist ein erster Bericht zum Umsetzungsstand des
Wärmeplans zu erwarten?
Die Berichterstattung zur Umsetzung des Wärmeplans erfolgt im Rahmen
der jeweiligen Jahresberichte zum Klimaplan.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des effizienten Personaleinsatzes
werden die Umsetzungsstrategie des Wärmeplans und ihre Maßnahmen im
Rahmen der Fortschreibung in den Klimaplan bzw. das Arbeitsprogramm
integriert. Einige der im Wärmeplan genannten Maßnahmen haben bereits
Entsprechungen im Klimaplan (bspw. die Modernisierung des kommunalen
Gebäudebestandes), andere kommen neu hinzu. Es findet eine
Kennzeichnung bzw. ein Querverweis auf den Wärmeplan statt.
Die Berichterstattung zum Fortschritt des Infrastrukturausbaus durch den
Stadtwerke-Konzern erfolgt über das dortige Berichtswesen.
Anlage/n
1 Übersicht Steckbriefe (öffentlich)Seite 6 von 8
Anlage 1 zu DS 260355-01:
Übersicht der Steckbriefe, welche direkt und indirekt auf Bonner*innen wirken:
Handlungsfeld Steckbriefe in Umsetzung, die Bonner*innen zu Klimaschutz motivieren
(direkt und indirekt)
Governance
1.1.3.1 Kommunikationsstrategie Klimaplan
1.3.1.1 Beteiligung und Mitwirkung beim gesamtstädtischen
Transformationsprozess
Gesellschaft
2.1.1.1 Mitmachzentren im Klimaviertel
2.1.2.2 Kampagne Abfallvermeidung und Mülltrennung
2.2.1.1 Schulische Klima-Bildung
2.2.1.2 Schulische und außerschulische Nachhaltigkeitsbildung
2.3.1.1 Sport und Nachhaltigkeit - Auswertung und Fokussierung bei der
Sportförderung
2.3.1.2 Im Bereich Kultur Maßnahmen und Projekte für den Klimaschutz entwickeln
und umsetzen
Gebäude
4.2.2.4 Initiative Sparen jetzt!
4.3.1.1 Zielgruppenspezifische Beratung- und Unterstützung - Quartiersbüros
4.3.1.2 Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und WEG
4.3.1.3 Förderprogramm energetische Sanierung und Heizungsaustausch in
Altbauten
4.5.2.2 Klimaneutrale Gebäude im Dienstleistungssektor (tertiärer Sektor)
Energie
5.2.1.1 Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung
5.3.1.1 Bürgerenergieprojekte fördern
5.3.2.1 Aktivierungsoffensive PV inkl. Förderprogramm
5.4.2.1 Beratung zum Förderprogramm für energetische Sanierung und
Heizungstausch in Altbauten
Mobilität
6.1.1.3 Mobilitätsmanagement an Kitas, Schulen, städtischen Einrichtungen und bei
Veranstaltungen
6.3.1.1 ÖPNV-Angebot: Qualitative und quantitative Verbesserung
6.3.2.1 Radverkehr: Qualitative und quantitative VerbesserungSeite 7 von 8
Handlungsfeld Steckbriefe in Umsetzung, die Bonner*innen zu Klimaschutz motivieren
(direkt und indirekt)
6.3.2.2 Parkraummanagement und Quartiersparken
6.3.2.3 Fußverkehr: Qualitative und quantitative Verbesserung
6.3.3.1 Mobilitätsstationen: Flächendeckender Ausbau
6.5.1.1 Förderung Ausbau LadeinfrastrukturSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 01:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de