260355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Anfrage: Fragen zur Fortschreibung und Umsetzung des Klimaplans
Kerndaten
- Nummer
- 260355-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260355-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Volt-Anfrage: Fragen zur Fortschreibung und Umsetzung des Klimaplans Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Kenntnisnahme Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: a. Wo steht die Fortschreibung zurzeit? Inwieweit will die Verwaltung den Prozess wie damals beabsichtigt durchführen, und inwieweit soll es Änderungen am Prozess geben? Wie wird sie mit den bisherigen Ergebnissen des Prozesses umgehen? b. Was ist der aktuelle Zeitplan für die Fortschreibung? Wie und wann beabsichtigt die Verwaltung, die Fraktionen und Gruppen, den Umweltausschuss, den Klimabeirat und den Rat in den Prozess einzubinden? Die Verwaltung informierte zuletzt am 4. Juni 2025 über die Fortschreibung des Arbeitsprogramms des Klimaplans (DS 253007). In der Mitteilungsvorlage wurde der Fortschreibungsprozess in drei Phasen angekündigt: 1. Entwurfserarbeitung 2. Diskussion und Beteiligung 3. Finalisierung In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die Fortschreibung im 1. Quartal 2026 zur Beschlussfassung in die politische Beratung eingebracht werden soll. Während die Phasen 1 und 2 bereits abgeschlossen sind, wird sich der Zeitplan für die Finalisierung der Fortschreibung verzögern, so dass eine Beratung der Fortschreibung nunmehr für das Ende des 2. Quartals 2026 für AUKLA und Rat vorgesehen wird. Dementsprechend wird es im 2. Quartal ebenfalls eine Einbindung des Klimabeirats geben. Da die Fortschreibung des Klimaplans finanzielle Auswirkungen entfaltet, erfolgt die Beratung mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und bzgl. der finanziellen Auswirkungen parallel zur Aufstellung des Haushalts-PlanentwurfsSeite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Klimaschutz ist bisher keine kommunale Pflichtaufgabe. Klimaschutz ist aber im Rahmen der Daseinsvorsorge von Kommunen verpflichtend zu berücksichtigen (UN- Abkommen von Paris 2015 und dessen Ratifizierung in Deutschland 2016, EU Verordnung 2018/842, EU-Klimagesetz 2021/1119, Bundes- Klimaschutzgesetz § 3 ff., Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 3 sowie Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270, in Bezug auf Artikel 20a Grundgesetz. Zu begründen ist die neue Zeitschiene durch folgende Umstände: 1. Organisatorische Änderungen: Seit dem 1. Dezember 2025 obliegt die strategische Steuerung des Klimaplans inkl. aller Teilaufgaben in der Abteilung Umweltvorsorge und Umweltplanung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67-4). Das bis dato zuständige Programmbüro klimaneutrales Bonn wurde aufgelöst. Die mit der Umstrukturierung verbundenen Abstimmungs- und Übergabeprozesse erforderten Zeit, um eine langfristig stabile und ganzheitliche Bearbeitung von Klimaschutz-Themen im Fachamt sicherzustellen. 2. Aufgabenkritik im Rahmen der Haushaltsaufstellung: Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage führt die Verwaltung eine umfassende Aufgabenkritik durch zur kritischen Überprüfung von Aufgaben und Standards. In diesem Zuge wurde unter anderem eine Bewertungsmatrix entwickelt, mit welcher die Klimaplansteckbriefe systematisch hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit (Klimawirkung, Kosten und weitere Faktoren) überprüft werden sollen. Ziel ist es, die Fortschreibung des Arbeitsprogramms des Klimaplans auf eine belastbare fachliche und finanzielle Grundlage zu stellen und eine ausgewogene Priorisierung der Steckbriefe für die Umsetzung vorzunehmen. Bisherige Ergebnisse, die durch Bürger*innen-, Stakeholder- und Onlinebeteiligung sowie die wissenschaftliche Begleitung erarbeitet wurden, fließen in die Vorlage ein. Die Verwaltung arbeitet zurzeit intensiv daran, in Anbetracht der prekären Haushaltslage, eine fundierte, umfassende und zugleich realistisch umsetzbar ausgestaltete Fortschreibung des Klimaplans vorzulegen. Der Fokus soll auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Fördermittelakquise liegen, um Klimaschutz und Haushaltsverantwortung in ein tragfähiges Gleichgewicht zu bringen. Ziel der Verwaltung ist es, mit den vorhandenen Ressourcen direkten Klimaschutz in Bonn zu betreiben. Neben der Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Klimaplans wird die Verwaltung dem Fachausschuss innerhalb des 2. Quartals 2026 in Mitteilungsvorlagen die Energie- und Treibhausgas-Bilanz Bonn – Fortschreibung 2023 (s. aus 2022 DS 252367) sowie den Jahresbericht zur Umsetzung des Klimaplans vorlegen (s. 2. Jahresbericht, DS 252660 und 1. Jahresbericht, DS 240487).Seite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Frage 2: a. Welche Stelle ist (oder welche Stellen sind) in der Verwaltung künftig federführend für die übergreifenden Aufgaben des Klimaschutzes der Stadt auf dem Weg zur Klimaneutralität zuständig, insbesondere dafür, • die Emissionsbilanzen zeitnah aufzustellen, • die Umsetzung der Maßnahmen zu steuern und ihren Erfolg zu messen, • darüber zu berichten und die Ergebnisse mit Blick auf die Ziele einzuordnen, • den Klimaplan und die Maßnahmen zur Klimaneutralität fortzuschreiben? Die überwiegenden Personalstellen des ehem. Programmbüros Klimaneutrales Bonn 2035 sowie die assoziierten Aufgaben wurden zum 1. Dezember 2025 auf das Amt für Umwelt und Stadtgrün, hier die Abteilung 67-4 Umweltvorsorge und Umweltplanung, übertragen. Die genannten Aufgaben werden mit den nun zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten aus ehem. OB-23 von dieser Dienststelle wahrgenommen. b. Wo liegt künftig die Federführung für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans? Die Federführung für die Koordination der Umsetzung des kommunalen Wärmeplans liegt in der Abteilung 67-4 Umweltvorsorge und Umweltplanung. Die Umsetzungsstrategie des Wärmeplans enthält 30 priorisierte Maßnahmen, die in Zuständigkeit unterschiedlicher Stellen in der Verwaltung liegen. Für den Ausbau von Wärme- und Stromnetzen und die hierfür erforderlichen Erneuerbaren Energien-Anlagen und -Speicher tragen die BonnNetz GmbH bzw. Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (SWB Energie und Wasser) und ggf. weitere, externe Versorger Verantwortung. c. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Ziel der Klimaneutralität weiterhin als Querschnittsaufgabe in allen Arbeitsbereichen berücksichtigt wird? Welche Unterstützung erhalten die Ämter, um (über bereits beschlossene Maßnahmen hinaus) Treibhausgas-Reduktionen in ihrem jeweiligen Fachbereich zu erreichen? Die strategische Steuerung des gesamtstädtischen Klimaplanportfolios ist weiterhin vorgesehen. Gleiches gilt für die Aktivitäten im klimaneutralen Konzern. d. Welche personelle Kapazität steht für diese Aufgaben (a-c) künftig zur Verfügung, im Vergleich zur vorherigen Organisation dieser Aufgaben? Die relevanten Personalstellen sind nach Auflösung des Programmbüros in 67-4 übertragen worden. Nicht übertragen wurde die Leitungsstelle des ehem. Programmbüros sowie eine sachbearbeitende Stelle. Mit den derzeitSeite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) verfügbaren Personalressourcen ist die Aufgabenerfüllung in angepasstem Maße sichergestellt. Frage 3: a. Welche Steckbriefe und andere Maßnahmen werden zurzeit umgesetzt, um die Menschen in Bonn zu mehr Klimaschutz in ihrem persönlichen Umfeld zu motivieren? Folgende Tabelle soll aufzeigen, welche Steckbriefe direkt und indirekt auf Bonner*innen wirken: *** siehe Anlage 1 *** b. Wie werden diese Maßnahmen angenommen? Welche Teile der Bevölkerung werden damit erreicht, welche nicht? Welche Maßnahmen konnten nicht wie erwartet umgesetzt werden oder hatten aus Sicht der Verwaltung nicht die erhoffte Wirkung? Das regelmäßige Monitoring und Controlling des Klimaplans soll einen Einblick zu dessen Wirkung ermöglichen. U.a. im Klimakompass (s. Link) findet die Bonner Stadtgesellschaft dazu Informationen. Perspektivisch werden dort zu allen Handlungsfeldern des Klimaplans Kennzahlen und Entwicklungen abgebildet. Insbesondere Kennzahlen im Handlungsfeld Gesellschaft sollen hier Einblicke in das Klimabewusstsein der Bonner*innen geben. Voraussichtlich zur Jahreshälfte wird dieses im Klimakompass ergänzt. Zum weiteren Monitoring trägt der Jahresbericht zur Umsetzung des Klimaplans bei, in dem sowohl ein Überblick als auch detaillierte Einblicke in Projekte ermöglicht werden. Der Jahresbericht soll den Gremien im 2. Quartal vorgelegt werden. Eine Anpassung der Steckbriefe findet im Rahmen der Fortschreibung des Arbeitsprogramms statt. Es wurden Aktivitäten inhaltlich aktualisiert sowie Lücken gefüllt. In jedem Steckbrief wird beschrieben, welche Akteure erreicht werden sollen und welche Synergien mit Projekten und Multiplikator*innen bestehen. Eine systematische Auswertung dazu liegt zum Zeitpunkt dieser Anfrage jedoch nicht vor. Es wird angestrebt, diese Informationen im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts nachzureichen. c. Welche Verbesserungen oder Änderungen leitet die Verwaltung daraus ab, um die Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität nicht zu verzögern? s.o. d. Wo bezieht die Verwaltung bei ihren Maßnahmen zur Klimaneutralität bereits zivilgesellschaftliche Organisationen und Ehrenamtliche ein, beispielsweise um als Multiplikatoren in die Stadtgesellschaft zu wirken? Wo sieht sie dafür zusätzlichesSeite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Potential? In folgenden Absätzen geht die Verwaltung auf Beispiele zu bereits etablierten Kooperationen mit der Zivilgesellschaft für die Handlungsfelder des Klimaplans ein. Bzgl. zusätzlichem Potenzial zur Einbeziehung von Multiplikator*innen wird auf den Jahresbericht 2025 zur Umsetzung des Klimaplans und das zur Fortschreibung empfohlene Arbeitsprogramm Klimaschutz verwiesen. Governance: Im Rahmen der Kommunikationsstrategie wurden und werden auch zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden. Ziel ist es dabei, erfolgreichen Projekten eine Bühne zu geben und gleichzeitig über die Organisationen zur Bekanntheit des Klimaplans und seiner Maßnahmen beizutragen. So sind in der Wanderausstellung zum Klimaplan Video- Audio-Beispiele von Projekten der Zivilgesellschaft zu sehen bzw. zu hören. Auch in der VHS-Veranstaltungsreihe zum Klimaplan werden zivilgesellschaftliche Akteure eingebunden. Beim Bonner Klima-Preis werden erfolgreiche, oft zivilgesellschaftliche Gruppenprojekte zum Klimaschutz ausgezeichnet. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch auch Kontakte und konkrete Kooperationen der Engagierten untereinander entstanden sind. Außerdem ist der Klimabeirat zu nennen, der als Prozessbeirat die Verwaltung und Politik zu strategischen Fragestellungen aus Klimaschutz und Klimaanpassung berät. Hier sind auch Personen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen Mitglied, die so möglichst frühzeitig über wesentliche Themen und Fragestellungen informiert werden (Besetzungsliste abrufbar in DS 252557-02). Gesellschaft: Im Handlungsfeld Gesellschaft beispielsweise ist die Zusammenarbeit mit der organisierten Zivilgesellschaft im Rahmen der Klimaviertel sehr intensiv. Trägerorganisationen setzen Aktivitäten in den Mitmachzentren der Stadtteile Bonns um und motivieren so zum Klimaschutz. Im Sportbereich besteht eine intensive Kooperation mit dem Bonner Stadtsportbund, mit dem gemeinsam ein Siegel für nachhaltigere Sportvereine entwickelt und mit Pilotvereinen umgesetzt wurde. Auch im Kunst- und Kulturbereich wird mit der freien Szene kooperiert und werden Projekte umgesetzt. Im Klimabildungsbereich wird mit Schulen, freien Bildungsträgern und weiteren Akteuren im Rahmen von Bildungsprogrammen kooperiert, vernetzt und Austausch gefördert. Wirtschaft: Die Verwaltung sieht über die Zivilgesellschaft hinaus auch in Wirtschaftsunternehmen und insbesondere im Handwerk wichtige Multiplikator*innen. Diese werden über die expliziten Steckbriefe im Handlungsfeld Wirtschaft adressiert und zusätzlich bspw. auch im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung bzw. ihrer Umsetzung, in der Förderung betrieblichen Mobilitätsmanagements oder in der Netzwerkarbeit und Veranstaltungen der Bonner Energie Agentur. Gebäude und Energie: Um das Ziel in den Handlungsfeldern Gebäude und Energie zuSeite 5 von 8 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erreichen (Erhöhung der Anzahl an Sanierungen, Heizungswechsel und Installation von PV-Anlagen), setzt die Verwaltung stark auf Multiplikator*innen. Hierfür wurden auch zivilgesellschaftliche Akteure im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und darauffolgenden Veranstaltungsformaten und der Quartiersarbeit der Bonner Energie Agentur eingebunden. Beteiligt waren bspw. Klima-Initiativen, Bürgerenergiegemeinschaften, Sozialverbände und Kirchen. Mobilität: Im Mobilitätsbereich findet eine enge Vernetzung mit der organisierten Zivilgesellschaft zu den vielfältigen Mobilitätsthemen statt. Vernetzung besteht sowohl zu etablierten Interessenvertretungen für bspw. Fuß- und Radverkehr. Die Taskforce Verkehr bringt zudem die großen Arbeitgeber und Interessenvertreter der Stadt zusammen, um an Mobilitätslösungen zu arbeiten. Kompensation: Eine enge Vernetzung bei Kompensationsthemen findet mit dem Verein Regionales Naturkapital e. V. statt, aber auch zu land-, forstwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren der Region. Frage 4: a. Wann beabsichtigt die Verwaltung nach aktueller Planung, dem Umweltausschuss den Jahresbericht zum Klimaplan für 2025 vorzulegen? Die aktuelle Planung sieht vor, den Jahresbericht zum Klimaplan für 2025 als Mitteilungsvorlage in den AUKLA am 23.06.2026 einzubringen. b. Wann ist ein erster Bericht zum Umsetzungsstand des Wärmeplans zu erwarten? Die Berichterstattung zur Umsetzung des Wärmeplans erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresberichte zum Klimaplan. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des effizienten Personaleinsatzes werden die Umsetzungsstrategie des Wärmeplans und ihre Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung in den Klimaplan bzw. das Arbeitsprogramm integriert. Einige der im Wärmeplan genannten Maßnahmen haben bereits Entsprechungen im Klimaplan (bspw. die Modernisierung des kommunalen Gebäudebestandes), andere kommen neu hinzu. Es findet eine Kennzeichnung bzw. ein Querverweis auf den Wärmeplan statt. Die Berichterstattung zum Fortschritt des Infrastrukturausbaus durch den Stadtwerke-Konzern erfolgt über das dortige Berichtswesen. Anlage/n 1 Übersicht Steckbriefe (öffentlich)Seite 6 von 8 Anlage 1 zu DS 260355-01: Übersicht der Steckbriefe, welche direkt und indirekt auf Bonner*innen wirken: Handlungsfeld Steckbriefe in Umsetzung, die Bonner*innen zu Klimaschutz motivieren (direkt und indirekt) Governance 1.1.3.1 Kommunikationsstrategie Klimaplan 1.3.1.1 Beteiligung und Mitwirkung beim gesamtstädtischen Transformationsprozess Gesellschaft 2.1.1.1 Mitmachzentren im Klimaviertel 2.1.2.2 Kampagne Abfallvermeidung und Mülltrennung 2.2.1.1 Schulische Klima-Bildung 2.2.1.2 Schulische und außerschulische Nachhaltigkeitsbildung 2.3.1.1 Sport und Nachhaltigkeit - Auswertung und Fokussierung bei der Sportförderung 2.3.1.2 Im Bereich Kultur Maßnahmen und Projekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen Gebäude 4.2.2.4 Initiative Sparen jetzt! 4.3.1.1 Zielgruppenspezifische Beratung- und Unterstützung - Quartiersbüros 4.3.1.2 Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und WEG 4.3.1.3 Förderprogramm energetische Sanierung und Heizungsaustausch in Altbauten 4.5.2.2 Klimaneutrale Gebäude im Dienstleistungssektor (tertiärer Sektor) Energie 5.2.1.1 Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung 5.3.1.1 Bürgerenergieprojekte fördern 5.3.2.1 Aktivierungsoffensive PV inkl. Förderprogramm 5.4.2.1 Beratung zum Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten Mobilität 6.1.1.3 Mobilitätsmanagement an Kitas, Schulen, städtischen Einrichtungen und bei Veranstaltungen 6.3.1.1 ÖPNV-Angebot: Qualitative und quantitative Verbesserung 6.3.2.1 Radverkehr: Qualitative und quantitative VerbesserungSeite 7 von 8 Handlungsfeld Steckbriefe in Umsetzung, die Bonner*innen zu Klimaschutz motivieren (direkt und indirekt) 6.3.2.2 Parkraummanagement und Quartiersparken 6.3.2.3 Fußverkehr: Qualitative und quantitative Verbesserung 6.3.3.1 Mobilitätsstationen: Flächendeckender Ausbau 6.5.1.1 Förderung Ausbau LadeinfrastrukturSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de