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260351 · Antrag

Antrag Linke: Uneingeschränkte Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim (nach Kölner Vorbild)

Nummer
260351
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 04.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 260351-01 ST Antrag Linke: Uneingeschränkte Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim (nach Kölner Vorbild)

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Antrag
öffentlich
260351
Antragsteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Svenja Püschel
Janine Könen
Dr. Michael Faber
04.03.2026
Antrag Linke: Uneingeschränkte Subventionierung
der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde
aus dem Tierheim (nach Kölner Vorbild)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.03.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung weitet ihre seit Juli 2025 betriebene Praxis, für Hunde, die acht
Jahre oder älter sind und aus dem Tierheim Bonn (Tierschutz Bonn und
Umgebung e.V.) übernommen werden, eine dauerhafte Subvention der
Hundesteuer zu gewähren, uneingeschränkt aus.
Bisherige Einschränkungen, insbesondere der Ausschluss von sogenannten
„gefährlichen Hunden“ (Listenhunden) sowie eine Beschränkung der
Subventionierung auf lediglich einen Ü8-Hund aus dem Tierheim pro Halter*in,
werden aufgehoben.
Voraussetzung für die Subvention bei sogenannten Listenhunden ist der
Nachweis der Kastration/Sterilisation sowie die Erfüllung der gesetzlichen
Haltervoraussetzungen (Sachkundenachweis etc.).
Begründung
Die Gewährleistung einer Versorgung von sichergestellten Tieren und
Fundtieren ist eine kommunale Aufgabe. Aufgrund des enormen Anstiegs der
Tierzahlen aus Sicherstellungen (sowohl ordnungsrechtlich als auch
veterinärrechtlich) entstehen jetzt schon oft Platzprobleme im Tierheim Bonn,
sodass die Stadtverwaltung regelmäßig gezwungen ist, Tiere auch anderweitig
unterbringen zu müssen. Verwaltungsseitig bedeutet das einen erheblichen
personellen sowie finanziellen Mehraufwand. Es sollte also im Interesse der
Stadtverwaltung sein, die Adoption der häufig selbst eingewiesenen Hunde zu
begünstigen.
Auf Grundlage des am 5. März 2025 beschlossenen Änderungsantrags Drs.
240986-93 AA, gewährt die Stadtverwaltung hundehaltenden Personen, dieSeite 1 von 2
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einen Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen haben, der nach
tierärztlicher Einschätzung gemäß Erklärung des Trägers des Tierheimes Bonn
acht Lebensjahre oder älter ist, seit dem 1. Juli 2025 eine Subvention der
Hundesteuer (vgl. Drs. 260111). Diese entspricht in ihrer Höhe der von den
hundehaltenden Personen geschuldeten Hundesteuer und wird jährlich bis zum
Ableben des Hundes gewährt. Die aktuelle Regelung ist ein Fortschritt, jedoch
durch Einschränkungen restriktiv gestaltet, dass ihre Wirkung, die Förderung
der Vermittlung, zu stark eingeschränkt ist. Dabei spart jeder vermittelte Hund
der Stadt langfristig Unterbringungs- und Versorgungskosten und sorgt für ein
würdevolles Leben der Tiere außerhalb von Zwingern.
Die Stadt Köln hat jüngst ihre Hundesteuersatzung reformiert und eine
weitreichendere Befreiung für ältere Hunde ohne die Bonner Einschränkungen
eingeführt. Bonn sollte hier nachziehen, um die Vermittlungschancen für ältere
Tiere, die im Tierheim „festsitzen“, deutlich zu erhöhen.
Gerade sogenannte „Kampfhunde“ verbringen oft Jahre im Tierheim, da die
hohen Steuersätze (oft über 600 € pro Jahr) potenzielle und geeignete
Halter*innen abschrecken. Da das Tierheim Bonn diese Hunde grundsätzlich
nur kastriert oder sterilisiert abgibt, ist eine weitere Vermehrung dieser Rassen
ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung dient hier allein der Vermittlungshilfe für
ältere Tiere, die sonst lebenslang auf Kosten der Allgemeinheit untergebracht
werden müssten.
Die Beschränkung der Befreiung auf nur einen Hund pro Haushalt ist ebenfalls
nicht zielführend, wenn gleichzeitig Plätze im Tierheim dringend benötigt
werden. Wenn erfahrene Halter*innen bereit sind, einen älteren Hund aus dem
Tierheim als Zweit- oder Dritthund aus dem Tierschutz aufzunehmen, ist das
kein Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungskraft, der steuerlich
begegnet wird, sondern von Fürsorge. Das verdient ebenso eine Unterstützung,
wie die Aufnahme eines ersten Tieres.
Da die Verwaltung die bisherige Unterstützung ohne Erfordernis einer
Satzungsänderung umsetzt, gehen die Antragstellenden davon aus, dass das
auch für die hier beantragte Modifikation gilt. Bei anderer Einschätzung wird die
Verwaltung um Mitteilung im Rahmen des Beratungsprozesses gebeten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de