260351 · Antrag
Antrag Linke: Uneingeschränkte Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim (nach Kölner Vorbild)
Kerndaten
- Nummer
- 260351
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 260351 Antragsteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Svenja Püschel Janine Könen Dr. Michael Faber 04.03.2026 Antrag Linke: Uneingeschränkte Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim (nach Kölner Vorbild) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung weitet ihre seit Juli 2025 betriebene Praxis, für Hunde, die acht Jahre oder älter sind und aus dem Tierheim Bonn (Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.) übernommen werden, eine dauerhafte Subvention der Hundesteuer zu gewähren, uneingeschränkt aus. Bisherige Einschränkungen, insbesondere der Ausschluss von sogenannten „gefährlichen Hunden“ (Listenhunden) sowie eine Beschränkung der Subventionierung auf lediglich einen Ü8-Hund aus dem Tierheim pro Halter*in, werden aufgehoben. Voraussetzung für die Subvention bei sogenannten Listenhunden ist der Nachweis der Kastration/Sterilisation sowie die Erfüllung der gesetzlichen Haltervoraussetzungen (Sachkundenachweis etc.). Begründung Die Gewährleistung einer Versorgung von sichergestellten Tieren und Fundtieren ist eine kommunale Aufgabe. Aufgrund des enormen Anstiegs der Tierzahlen aus Sicherstellungen (sowohl ordnungsrechtlich als auch veterinärrechtlich) entstehen jetzt schon oft Platzprobleme im Tierheim Bonn, sodass die Stadtverwaltung regelmäßig gezwungen ist, Tiere auch anderweitig unterbringen zu müssen. Verwaltungsseitig bedeutet das einen erheblichen personellen sowie finanziellen Mehraufwand. Es sollte also im Interesse der Stadtverwaltung sein, die Adoption der häufig selbst eingewiesenen Hunde zu begünstigen. Auf Grundlage des am 5. März 2025 beschlossenen Änderungsantrags Drs. 240986-93 AA, gewährt die Stadtverwaltung hundehaltenden Personen, dieSeite 1 von 2 Seite 2 einen Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen haben, der nach tierärztlicher Einschätzung gemäß Erklärung des Trägers des Tierheimes Bonn acht Lebensjahre oder älter ist, seit dem 1. Juli 2025 eine Subvention der Hundesteuer (vgl. Drs. 260111). Diese entspricht in ihrer Höhe der von den hundehaltenden Personen geschuldeten Hundesteuer und wird jährlich bis zum Ableben des Hundes gewährt. Die aktuelle Regelung ist ein Fortschritt, jedoch durch Einschränkungen restriktiv gestaltet, dass ihre Wirkung, die Förderung der Vermittlung, zu stark eingeschränkt ist. Dabei spart jeder vermittelte Hund der Stadt langfristig Unterbringungs- und Versorgungskosten und sorgt für ein würdevolles Leben der Tiere außerhalb von Zwingern. Die Stadt Köln hat jüngst ihre Hundesteuersatzung reformiert und eine weitreichendere Befreiung für ältere Hunde ohne die Bonner Einschränkungen eingeführt. Bonn sollte hier nachziehen, um die Vermittlungschancen für ältere Tiere, die im Tierheim „festsitzen“, deutlich zu erhöhen. Gerade sogenannte „Kampfhunde“ verbringen oft Jahre im Tierheim, da die hohen Steuersätze (oft über 600 € pro Jahr) potenzielle und geeignete Halter*innen abschrecken. Da das Tierheim Bonn diese Hunde grundsätzlich nur kastriert oder sterilisiert abgibt, ist eine weitere Vermehrung dieser Rassen ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung dient hier allein der Vermittlungshilfe für ältere Tiere, die sonst lebenslang auf Kosten der Allgemeinheit untergebracht werden müssten. Die Beschränkung der Befreiung auf nur einen Hund pro Haushalt ist ebenfalls nicht zielführend, wenn gleichzeitig Plätze im Tierheim dringend benötigt werden. Wenn erfahrene Halter*innen bereit sind, einen älteren Hund aus dem Tierheim als Zweit- oder Dritthund aus dem Tierschutz aufzunehmen, ist das kein Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungskraft, der steuerlich begegnet wird, sondern von Fürsorge. Das verdient ebenso eine Unterstützung, wie die Aufnahme eines ersten Tieres. Da die Verwaltung die bisherige Unterstützung ohne Erfordernis einer Satzungsänderung umsetzt, gehen die Antragstellenden davon aus, dass das auch für die hier beantragte Modifikation gilt. Bei anderer Einschätzung wird die Verwaltung um Mitteilung im Rahmen des Beratungsprozesses gebeten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de