260349 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Gelände der Universitätsklinik im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims
Kerndaten
- Nummer
- 260349
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260349 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 03.03.2026 BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Gelände der Universitätsklinik im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurde für das südlich des Parkhauses „Mitte“ gelegene Areal die Genehmigung zur Rodung von nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützten Baumbestand erteilt und wenn ja, wie hoch ist Anzahl der abgeholzten Bäume mit Schutzstatus, welche Umfänge hatten sie und auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Verwaltung die in Rede stehende Erlaubnis erteilt? 2. Liegt für den Bereich des in 2023 abgerissenen Schwesternwohnheims bzw. des vormaligen Medizinhistorischen Instituts ein Bauantrag oder eine Baugenehmigung vor und wenn ja, welches Vorhaben soll dort mit wie vielen, wo genau angeordneten Baukörpern und mit welchen jeweiligen baulichen Ausmaßen (Längen, Breiten, Grundflächen, Höhen, Geschossigkeiten, Bruttogrundflächen etc.) für welche Nutzung, die mit welcher Anzahl von Mitarbeitern durchgeführt werden soll sowie unter Herstellung wie vieler Stellplätze vorgesehen ist, umgesetzt werden? 3. Für den Fall, dass ein Bauantrag für die besagte Fläche bereits positiv beschieden wurde: Wann wurde der Bauantrag gestellt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Auflagen genehmigt? Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter Gewährung welcher etwaigen Dispense ist die Genehmigung wann erteilt worden? War vorgesehen die Anwohnerschaft sowie den Rat über die Rodungen und das Bauvorhaben zu informieren und wenn nein, warum nicht? 4. Sollten für eine etwaige Baugenehmigung Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erteilt worden sein, welche sind dies in welchem Ausmaße im Einzelnen? die wievielte Befreiung von der für das UKB im betroffenen Bereich geltendenSeite 1 von 2 Seite 2 Bausatzung wurde in welcher jeweiligen Form seit deren Inkrafttreten zugunsten des UKB gewährt und wie weit hat sich dadurch ein tatsächlicher Kennwert (z.B: BMZ) im Vergleich zum satzungsgemäß vorgegebenen verändert? warum ist die Verwaltung der Auffassung, dass in Summe der schon erteilten und nunmehr wieder gewährten Befreiungen die Grundzüge der örtlich Bauleitplanung nicht erkennbar rechtswidrig verletzt werden? 5. Sollte ein Bauantrag gemäß § 33 BauGB genehmigt worden sein: Wurde die sogenannte formelle Planreife im laufenden Bebauungsplanverfahren erreicht und wenn ja, wann genau ist dies eingetreten, wie lauten etwaige Eingaben und auf welchen Tag datieren die zugehörigen finalen Stellungnahmen im Wortlaut? Begründung Auf eine vor Ort offensichtlich begonnene Baumaßnahme wird verwiesen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de