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260349 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Gelände der Universitätsklinik im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims

Nummer
260349
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 260349-01 ST BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Gelände der Universitätsklinik im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims
  2. 260349-02 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage Logistik- und Abfallzentrum GA 260349

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Große Anfrage
öffentlich
260349
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
03.03.2026
BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Gelände der
Universitätsklinik im Bereich des ehemaligen
Schwesternwohnheims
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde für das südlich des Parkhauses „Mitte“ gelegene Areal die
Genehmigung zur Rodung von nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn
geschützten Baumbestand erteilt und wenn ja, wie hoch ist Anzahl der
abgeholzten Bäume mit Schutzstatus, welche Umfänge hatten sie und auf
welcher rechtlichen Grundlage hat die Verwaltung die in Rede stehende
Erlaubnis erteilt?
2. Liegt für den Bereich des in 2023 abgerissenen Schwesternwohnheims bzw.
des vormaligen Medizinhistorischen Instituts ein Bauantrag oder eine
Baugenehmigung vor und wenn ja, welches Vorhaben soll dort mit wie vielen,
wo genau angeordneten Baukörpern und mit welchen jeweiligen baulichen
Ausmaßen (Längen, Breiten, Grundflächen, Höhen, Geschossigkeiten,
Bruttogrundflächen etc.) für welche Nutzung, die mit welcher Anzahl von
Mitarbeitern durchgeführt werden soll sowie unter Herstellung wie vieler
Stellplätze vorgesehen ist, umgesetzt werden?
3. Für den Fall, dass ein Bauantrag für die besagte Fläche bereits positiv
beschieden wurde:
Wann wurde der Bauantrag gestellt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen
Auflagen genehmigt?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter Gewährung welcher etwaigen
Dispense ist die Genehmigung wann erteilt worden?
War vorgesehen die Anwohnerschaft sowie den Rat über die Rodungen und
das Bauvorhaben zu informieren und wenn nein, warum nicht?
4. Sollten für eine etwaige Baugenehmigung Befreiungen vom geltenden
Bebauungsplan erteilt worden sein,
welche sind dies in welchem Ausmaße im Einzelnen?
die wievielte Befreiung von der für das UKB im betroffenen Bereich geltendenSeite 1 von 2
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Bausatzung wurde in welcher jeweiligen Form seit deren Inkrafttreten
zugunsten des UKB gewährt und wie weit hat sich dadurch ein tatsächlicher
Kennwert (z.B: BMZ) im Vergleich zum satzungsgemäß vorgegebenen
verändert?
warum ist die Verwaltung der Auffassung, dass in Summe der schon erteilten
und nunmehr wieder gewährten Befreiungen die Grundzüge der örtlich
Bauleitplanung nicht erkennbar rechtswidrig verletzt werden?
5. Sollte ein Bauantrag gemäß § 33 BauGB genehmigt worden sein: Wurde die
sogenannte formelle Planreife im laufenden Bebauungsplanverfahren erreicht
und wenn ja, wann genau ist dies eingetreten, wie lauten etwaige Eingaben und
auf welchen Tag datieren die zugehörigen finalen Stellungnahmen im Wortlaut?
Begründung
Auf eine vor Ort offensichtlich begonnene Baumaßnahme wird verwiesen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de