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260341 · Beschlussvorlage

Sanierung der Turnhalle – An der Josefshöhe 1 - hier: Fällung eines satzungsgeschützten Baumes

Nummer
260341
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260341-01 AA Grüne-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Sanierung der Turnhalle – An der Josefshöhe 1 - hier: Fällung eines satzungsgeschützten Baumes Änderungsantrag zur Vorlage 260341
  2. 260341-02 ST Stellungnahme zu 260341-01 AA: Sanierung der Turnhalle – An der Josefshöhe 1 - hier: Fällung eines satzungsgeschützten Baumes

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Beschlussvorlage
öffentlich
260341
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Sanierung der Turnhalle – An der Josefshöhe 1 -
hier: Fällung eines satzungsgeschützten Baumes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einem satzungsgeschützten Baum auf dem Gelände der
Hauptschule St. Hedwig – An der Josefshöhe 1, wird zugestimmt.
Die Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem
Stammumfang
von 18 bis 20 cm erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ende
2026/Anfang 2027.
Bei der Ersatzpflanzung wird auf eine klimastabile und standortgerechte
Baumart geachtet, mit der die Bundesstadt Bonn bereits gute Erfahrungen
gemacht hat.
Begründung
Die Turnhalle wird nach einem Wasserschaden saniert. In Zuge dessen wur-
de festgestellt, dass die Abdichtung zwischen Bodenplatte und Wand be-
schädigt ist und Feuchtigkeit unter den Hallenboden eingedrungen ist. Um
den neuen Hallenboden nachhaltig zu schützen, ist eine Abdichtung des
Fundamentes und der Wand zwingend erforderlich.
Der Baum steht unmittelbar an der Fassade und hat voraussichtlich mit sei-
nen Wurzeln auch dazu geführt, dass die Abdichtung beschädigt wurde.
Es wurde geprüft, ob eine baumverträgliche Bauweise möglich ist. Da jedoch
für die Ausführung der neuen Abdichtung Erdarbeiten im stammnahen Be-
reich durchgeführt werden müssen, werden statisch wirksame Wurzeln in
diesem Bereich betroffen sein.
Da der Baum heute schon mit seinem Stamm der Turnhalle ausgewichen ist
und daher schräg steht, dient die Hallenwand statisch als Widerlager. Ein
Eingriff in das Wurzelwerk ist aus diesem Grund nicht vertretbar. Der Baum
muss gefällt werden.Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Foto (öffentlich)
3 Liste zu fällende Bäume (öffentlich)Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fotodokumentation zu fällende Bäume
Silber-Ahorn ID 105193Seite 4 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Liste zu fällende Bäume
Baumart Nr. Baum ID Satzungs-
geschützt
Stamm-
umfang
Kronen-
Drm.
Höhe Zustand Bemerkungen
Acer
saccharinum/
Silber-Ahorn
1 105193
X
2,78m 16m 20m 3 2-stämmigSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de