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260336 · Dringlichkeitsantrag

FDP-Dringlichkeitsantrag: Erhalt der Kastanie im Spatzenbrunnenpark bis zum Ende der Brutschutzzeit

Nummer
260336
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 02.03.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260336
Antragsteller/in:
Aaron Eßelborn
02.03.2026, gez. BBM Yildiz
FDP-Dringlichkeitsantrag: Erhalt der Kastanie im
Spatzenbrunnenpark bis zum Ende der
Brutschutzzeit
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Brutzeit hat begonnen, weshalb der Erhalt der Kastanie nun umgehend
beschlossen werden muss, um eine Störung der Fauna zu verhindern.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Kastanie im Spatzenbrunnenpark wird während der Brutschutzzeit
zwischen dem 01. März und dem 30. September nicht gefällt. Die
Brutschutzzeit ist in §39 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt. Ferner
wird im Kronenbereich der Kastanie nicht gebaggert.
Begründung
Die Maßnahme berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben des
Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere § 39, Absatz 5, Nr. 2. (
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html), wonach
Fällungen von Bäumen während der Brutschutzzeit vom 01. März bis 30.
September unzulässig sind. Obgleich in dem vorliegenden Fall eine
Fällung rechtlich möglich wäre, da eine Fällgenehmigung vorliegt,
beantragen wir im Sinne der normalerweise geltenden Schutzzeiten
einen Verschiebung der Fällung auf die Zeit nach dem Ende der
gesetzlich definierten Brutschutzzeit. Durch den Verzicht auf eine
Fällung der Kastanie im Spatzenbrunnenpark in diesem Zeitraum wird
der Schutz brütender Vögel und anderer geschützter Arten sichergestellt.
Zusätzlich wird im Kronenbereich nicht gebaggert, um
Beeinträchtigungen des Wurzelraums sowie potenzieller Lebensstätten
zu vermeiden.
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Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de