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260334-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Beethovenhalle

Nummer
260334-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 30.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260334 FDP-Große Anfrage: Beethovenhalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260334-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle
Dezernat:
Dez. II
FDP-Große Anfrage: Beethovenhalle
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
30.04.2026 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beantwortung der Großen Anfrage ist als Anlage beigefügt.
Sofern durch den Auschuss gewünscht, kann der Gesamtzusammenhang
• Betriebsführung Beethovenhalle und WorldCCBonn
• Betrieb gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/Kongresszentrum
• Haushalt
einmal im Rahmen eines Vortrags/Präsentation gesondert erläutert werden.
Da die originäre Zuständigkeit für die Themen der Betriebsführung der
Beethovenhalle und des WorldCCBonn gemäß der Zuständigkeitsordnung des
Rates beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe liegt, wird
diese Stellungnahme der Verwaltung mit einer separaten Mitteilungsvorlage
auch dem Finanzausschuss zu Kenntnis gegeben.
Anlage/n
1 STN_GA_FDP_BHB (öffentlich)Seite 1 von 7
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Seite 1
Beantwortung der Großen Anfrage
1. Wann wird dem Rat der Stadt Bonn ein Businessplan zur wirtschaftlichen
Nutzung der Halle vorgelegt?
Der Businessplan für die Beethovenhalle liegt vor und ist mit allen Bestandteilen durch
den Rat beschlossen worden. Hierzu zählen zunächst die grundlegenden
Festlegungen in Bezug auf den Betrieb der Halle, die im Betriebsführungsvertrag
zwischen der Stadt und der Betreibergesellschaft BonnCC vereinbart wurden:
 Betriebskonzept
 Steuerkonzept und
 Nutzungskonzept
Der Betriebsführungsvertrag über den Betrieb der Beethovenhalle vom 30. August
2010 wurde zuletzt in der Fassung der 2. Änderung durch den Rat am 8. September
2025 beschlossen (vgl. DS-Nr. 253517).
Die Jahresplanung der BonnCC für den unmittelbaren Betrieb der Beethovenhalle
erfolgt auf der Grundlage des jährlichen Betriebsführungsplans. Die Planung für 2026
(Betriebsführungspläne WorldCCBonn und Beethovenhalle sowie der übergeordnete
Wirtschaftsplan der GmbH) wurde durch den Rat am 9. Februar 2026 beschlossen
(vgl. DS-Nr. 254046).
Die Gesamtplanung 2026 ff. der Beethovenhalle – unter dem Gesichtspunkt von
Vollkosten – kann in dem vom Rat am 20. März 2025 beschlossenen Haushaltplan
2025/2026 der Produktgruppe 1.15.08 Beethovenhalle entnommen werden. Diese
gliedert sich in 3 Produkte:
1.15.08.01 Betrieb Beethovenhalle (BonnCC)
1.15.08.02 Bauunterhaltung (SGB)
1.15.08.03 Allgemein/Eigentümer (Dez. II)
2. Mietpreis wird als zu hoch thematisiert
a) Wie setzt sich der Mietpreis genau zusammen?
Die Frage kann nur auf der Grundlage des Betriebs- und Steuerkonzeptes beantwortet
und verstanden werden.Seite 2 von 7
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Der Betrieb der Beethovenhalle erfolgt durch die BonnCC im Rahmen einer
sogenannten unechten Betriebsführung, d.h. im eigenen Namen (BonnCC) und auf
Rechnung der Stadt. Über den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/
Kongresszentrum und im Rahmen der unechten Betriebsführung ist die Stadt im
steuerlichen Sinne Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Im Zuge der Aufhebung der umsatzsteuerlichen Organschaft - zwischen Stadt und
BonnCC – im Jahre 2016 wurde durch den damaligen OB die Verwendungsabsicht
dahingehend erklärt, dass 5% der Gesamtumsätze der Beethovenhalle nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigen. Dies ist die von der Stadt gegenüber der Finanzbehörde
erklärte Verwendungsabsicht der Beethovenhalle.
Unter den Rahmenbedingungen dieses Betriebs-/Steuerkonzeptes sowie der erklärten
Verwendungsabsicht wurde das Budget für die denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle kalkuliert und veranschlagt.
Als direkter Effekt konnten so für den Haushalt EUR 40,5 Mio. eingespart werden, bzw.
die Sanierung der Beethovenhalle hätte den Haushalt EUR 271 Mio. und nicht
EUR 230 Mio. gekostet. Weitere indirekte Vorteile für den Haushalt ergeben sich durch
geringere Folgeaufwendungen, u.a. für den Kapitaldienst (Zinsen), Aktivierung,
jährliche Abschreibungen, Bauunterhaltung und Versicherungskosten.
Auf diesen Grundlagen ist für die Nutzung der Beethovenhalle eine sog.
Veranstaltungsleistung erforderlich. Eine Vermietung von Räumlichkeiten ist zunächst
eine umsatzsteuerbefreite Grundstücksvermietung. Erst durch die Überlassung
technischer Ausstattungen (z.B. Bühnentechnik, Beleuchtung, Beschallung) und
Erbringung von Zusatzleistungen (z.B. Bestuhlung, Catering, Reinigung) entsteht eine
steuerpflichtige Veranstaltungsleistung, die dann auch die Grundstücksvermietung
einschließt.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine reine Vermietung (Raumüberlassung) für
Veranstaltungszwecke überhaupt möglich ist. Dies ist eindeutig zu verneinen. Die
Beethovenhalle ist - wie auch das WorldCCBonn - eine komplexe technische Anlage
und kein „Gemeindesaal“. Eine unsachgemäße Bedienung der Technik führt zu
massiven Schäden, wie im vergangenen Jahr im Studio beobachtet werden musste.
Daher sind neben der Raummiete immer Zusatzleistungen erforderlich, ohne die, die
Beethovenhalle praktisch nicht genutzt werden kann.
Gesamtkostenbudget (investiv und konsumtiv) - netto* 227.540.000,00
Anteilige Ust* gem. Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 2.735.510,35
Gesamtkostenbudget inklusive anteiliger Umsatzsteuer* 230.275.510,35
Umsatzsteuer ohne Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 43.232.600,00
Gesamtkostenbudget ohne Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 270.772.600,00
Effekt aufgrund des Betriebskonzeptes/Verwendungsabsicht 40.497.089,65
* gem. Beschluss des Rats vom 5.2.2026 (DS-Nr. 260146)Seite 3 von 7
II-1
Seite 3
Dies vorausgeschickt, wird für die Nutzung der Beethovenhalle für
Veranstaltungszwecke keine „Miete“, sondern ein Nutzungsentgelt fällig. Das
beinhaltet neben der Miete für die Raumüberlassung ein Bündel aus verschiedenen
Leistungen, wie z.B. Haustechnik (Elektro, Sanitär, Lüftung, Klima und
Sicherheitstechnik), Reinigung der Veranstaltungsbereiche, Reihenbestuhlung,
Energieverbrauch der haustechnischen Anlagen, etc.
Das von den Kunden bzw. Nutzern zu entrichtende Nutzungsentgelt für dieses
Leistungsbündel entspricht im Ergebnis einer steuerunschädlichen Veranstaltungs-
leistung im Sinne des Betriebs- und Steuerkonzeptes.
Das Nutzungsentgelt ist nach Räumlichkeiten der Beethovenhalle und Nutzungen, z.B.
Nutzung Beethovenorchester, Gastspiele, Kongresse oder Brauchtum differenziert.
Eine Miete im Sinne einer Raumüberlassung gibt es ausschließlich für den Bereich in
der Beethovenhalle, der speziell für das Beethovenorchester hergestellt wurde. Dieser
beinhaltet Büros, Garderoben, Stimmzimmer und Lagerräume für Instrumente und
Noten. Bei dieser Miete, wie auch bei der Raumüberlassung, die Bestandteil der
Veranstaltungsleistung ist, ist zu berücksichtigen, dass die „reine“ Raummiete
fremdüblich (marktüblich) sein muss, da es sich sonst um eine verdeckte
Gewinnausschüttung handeln würde.
b) Wer hat den Mietpreis festgelegt?
Die Nutzungsentgelte wurden von der Betreiberin der Beethovenhalle, der BonnCC,
kalkuliert. Auf Wunsch der Verwaltung wurden die Nutzungsentgelte im Vorfeld
gutachterlich untersucht.
In der Aufsichtsratssitzung der BonnCC am 9. April 2025 wurden die Nutzungsentgelte
für die Beethovenhalle sowie das actori-Gutachten zur Analyse marktgerechter
Nutzungsentgelte vorgestellt. Dies wurde vorab am 13. März 2025 mit Dez. IV,
Beethovenorchester, Beethovenfest und Dez. II erörtert. Als Ergebnis des Gutachtens
ist das von der BonnCC kalkulierte, durchschnittliche Nutzungsentgelt marktüblich.
Rabattierungen für Kulturveranstaltungen, Vereine und freie Szene sind üblich, werden
jedoch im Markt sehr unterschiedlich gehandhabt. Diesbezügliche Anfragen werden
individuell und situationsabhängig von der BonnCC kalkuliert. Letztendlich sind die
vorgestellten Nutzungsentgelte keine feststehende Gebührensatzung.
Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat sodann den Kulturpreisen für die Nutzung
der Beethovenhalle Bonn unter besonderer Berücksichtigung des Beethoven
Orchesters Bonn zugestimmt. Dies beinhaltet für das Beethovenorchester einen
Rabatt von 20% auf das Nutzungsentgelt.
c) Welche Anpassungsmöglichkeiten gibt es, um den Mietpreis zu reduzieren?
Grundsätzlich keine. Siehe auch die Antwort zu 2 b). Niedrigere Nutzungsentgelte
gehen unmittelbar zu Lasten des städtischen Haushaltes und verschlechtern das
Ergebnis der Beethovenhalle. Hierzu wird auf den Zusammenhang mit der 7. Frage
verwiesen.Seite 4 von 7
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Seite 4
d) Trifft es zu, dass Technik und Catering immer mit gebucht werden müssen?
Der Pächter des Cantos ist der exklusive Dienstleister für Veranstaltungen in der
Beethovenhalle. Sofern eine Catering-Leistung gebucht wird, kann dies nur bei
diesem Dienstleister erfolgen. Dies gilt auch für den Dienstleister im Bereich
Veranstaltungstechnik.
3. Welche Zielgruppen werden aktiv angesprochen und umworben?
Es werden alle Zielgruppen, wie sie sich aus dem Nutzungskonzept für die
Beethovenhalle ergeben, angesprochen und umworben. Eine Zusammenfassung der
entsprechenden Einzelfestlegungen im Betriebsführungsvertrag zeigt die folgende
Übersicht:
4. Wie ist der Auslastungsgrad mit tatsächlichen Buchungen in 2026 und
2027?
Die Auslastung der Beethovenhalle ist im Eröffnungsjahr 2026 deutlich besser als zu
erwarten war. Da die BonnCC erst ab Juni 2025 mit genehmigten Bestuhlungsplänen
mit der Vermarktung der Beethovenhalle beginnen konnte, ist die positive Resonanz
bei regionalen und überregionalen Veranstaltern sehr groß. Mit Datum 1. April 2026
ergibt das insgesamt mehr als 70 gebuchte und optionierte Veranstaltungen externer
Veranstalter und 46 Konzerte des Beethovenorchesters, sowie mehr als 170 ProbenSeite 5 von 7
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Seite 5
des BOB. Im September 2026 findet das Internationale Beethovenfest Bonn in allen
Räumen der Beethovenhalle statt.
Für 2027 liegen bereits mehr als 60 Buchungsanfragen und bereits finalisierte
Veranstaltungsverträge vor, dazu kommen die Anzahl der Konzerte und Proben des
BOB im vergleichbaren Umfang wie 2026, sowie das Int. Beethovenfest Bonn im
September 2027.
5. Trifft es zu, dass auch städtische Buchungen den vollen Mietpreis zahlen
müssen?
Das ist zutreffend. Die Beethovenhalle ist wie auch das WorldCCBonn der BonnCC
auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen jeweiligen Betriebsführungsverträge
zum Betrieb überlassen worden. Sofern die Stadt (z.B. Verwaltung,
Beethovenorchester) die Beethovenhalle oder das WorldCCBonn nutzen möchte, ist
die Stadt Kunde der BonnCC. Somit gelten die Nutzungsentgelte auch für die Stadt,
andernfalls handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
6. Muss das Beethovenorchester Miete bezahlen für seine Aufführungen in der
Halle und seine Proben?
Das Beethovenorchester ist Nutzer der Beethovenhalle und damit Kunde der BonnCC.
Für die Nutzung der Beethovenhalle für Konzerte oder Proben ist ein Nutzungsentgelt
zu entrichten. Diese Vertragssituation war auch vor Beginn der Sanierung nicht anders.
Der Vertrag zwischen der BonnCC und dem Beethovenorchester war der
Beschlussfassung über die Änderung des Betriebsführungsvertrages in der
Ratssitzung am 8. September 2025 als Anlage 3 beigefügt.
Wie bereits bei der Beantwortung von Frage 2 b) ausgeführt, erhält das Beethoven-
orchester einen Rabatt von 20% auf das Nutzungsentgelt.
7. Wann ist geplant, dass die Halle schwarze Zahlen schreibt?
Bitte auch den Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 2 b) beachten.
Die Beethovenhalle in Gänze mit allen Kosten, wie sie in der Produktgruppe 1.15.08
veranschlagt sind, wird insbesondere wegen der Kosten für die denkmalgerechte
Sanierung in den nächsten Jahrzehnten keine „schwarze“ Zahlen schreiben können.
In der Vollkostenbetrachtung sind hierfür im Wesentlichen der Kapitaldienst für die
Kredite (rd. EUR 6. Mio. p.a.)1, die Abschreibungen auf das Gebäude (rd. EUR 4,5 Mio.
p.a.)1 und die erforderlichen Aufwendungen für die Bauunterhaltung (rd. 2 Mio. p.a.)1
verantwortlich. Allein diese Kostenblöcke werden über den Betrieb der Beethovenhalle
niemals refinanziert werden können.
Insgesamt ist vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion klarzustellen, dass die
Kosten der denkmalgerechten Sanierung nicht Bestandteil des Betriebsführungsplans
der BonnCC sind. Über die oben genannten Aufwendungen hinaus werden die
Energiekosten (Fernwärme, Strom und Wasser), die Grundbesitzabgaben und die
Versicherungen für das Gebäude unmittelbar vom Haushalt getragen (siehe Produkt
1 Die Zahlen sind noch nicht abschließend und geben den gegenwärtigen
Kenntnisstand wieder.Seite 6 von 7
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Seite 6
1.15.08.03 Beethovenhalle allgemein/Eigentümer). Somit sind auch diese
vorgenannten Aufwendungen im Betriebsführungsplan der BonnCC und in der
Kalkulation der Nutzungsentgelte für die Beethovenhalle nicht enthalten.
Unter diesen Rahmenbedingungen besteht jedoch seitens der Verwaltung die
Erwartungshaltung, dass mittelfristig der unmittelbare Betrieb der Beethovenhalle
durch die BonnCC „schwarze“ Zahlen schreiben muss.
Grundsätzlich muss für den Betrieb der Beethovenhalle folgender Zusammenhang
erläutert werden: Da Tagungen und Kongresse eine höhere Marge als
Kulturveranstaltungen haben (dies kann an dem besseren Betriebsergebnis des
WorldCCBonn nachvollzogen werden), bestehen in Bezug auf das Ergebnis der
Beethovenhalle folgende Stellschrauben:
 Anzahl der Kulturveranstaltungen
 Umfang der Rabatte für Kulturveranstaltungen
 Anzahl der Tagungen und Kongresse
Dabei ist zu beachten, dass diese Stellschrauben - auch im Zusammenhang mit der
Frage 2 c) hinsichtlich der Reduzierung der Nutzungsentgelte - einen Zielkonflikt
darstellen, der am Ende nur politisch aufgelöst werden kann.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de