260334-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 260334-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260334-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle Dezernat: Dez. II FDP-Große Anfrage: Beethovenhalle Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 30.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beantwortung der Großen Anfrage ist als Anlage beigefügt. Sofern durch den Auschuss gewünscht, kann der Gesamtzusammenhang • Betriebsführung Beethovenhalle und WorldCCBonn • Betrieb gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/Kongresszentrum • Haushalt einmal im Rahmen eines Vortrags/Präsentation gesondert erläutert werden. Da die originäre Zuständigkeit für die Themen der Betriebsführung der Beethovenhalle und des WorldCCBonn gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe liegt, wird diese Stellungnahme der Verwaltung mit einer separaten Mitteilungsvorlage auch dem Finanzausschuss zu Kenntnis gegeben. Anlage/n 1 STN_GA_FDP_BHB (öffentlich)Seite 1 von 7 II-1 Seite 1 Beantwortung der Großen Anfrage 1. Wann wird dem Rat der Stadt Bonn ein Businessplan zur wirtschaftlichen Nutzung der Halle vorgelegt? Der Businessplan für die Beethovenhalle liegt vor und ist mit allen Bestandteilen durch den Rat beschlossen worden. Hierzu zählen zunächst die grundlegenden Festlegungen in Bezug auf den Betrieb der Halle, die im Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt und der Betreibergesellschaft BonnCC vereinbart wurden: Betriebskonzept Steuerkonzept und Nutzungskonzept Der Betriebsführungsvertrag über den Betrieb der Beethovenhalle vom 30. August 2010 wurde zuletzt in der Fassung der 2. Änderung durch den Rat am 8. September 2025 beschlossen (vgl. DS-Nr. 253517). Die Jahresplanung der BonnCC für den unmittelbaren Betrieb der Beethovenhalle erfolgt auf der Grundlage des jährlichen Betriebsführungsplans. Die Planung für 2026 (Betriebsführungspläne WorldCCBonn und Beethovenhalle sowie der übergeordnete Wirtschaftsplan der GmbH) wurde durch den Rat am 9. Februar 2026 beschlossen (vgl. DS-Nr. 254046). Die Gesamtplanung 2026 ff. der Beethovenhalle – unter dem Gesichtspunkt von Vollkosten – kann in dem vom Rat am 20. März 2025 beschlossenen Haushaltplan 2025/2026 der Produktgruppe 1.15.08 Beethovenhalle entnommen werden. Diese gliedert sich in 3 Produkte: 1.15.08.01 Betrieb Beethovenhalle (BonnCC) 1.15.08.02 Bauunterhaltung (SGB) 1.15.08.03 Allgemein/Eigentümer (Dez. II) 2. Mietpreis wird als zu hoch thematisiert a) Wie setzt sich der Mietpreis genau zusammen? Die Frage kann nur auf der Grundlage des Betriebs- und Steuerkonzeptes beantwortet und verstanden werden.Seite 2 von 7 II-1 Seite 2 Der Betrieb der Beethovenhalle erfolgt durch die BonnCC im Rahmen einer sogenannten unechten Betriebsführung, d.h. im eigenen Namen (BonnCC) und auf Rechnung der Stadt. Über den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/ Kongresszentrum und im Rahmen der unechten Betriebsführung ist die Stadt im steuerlichen Sinne Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Zuge der Aufhebung der umsatzsteuerlichen Organschaft - zwischen Stadt und BonnCC – im Jahre 2016 wurde durch den damaligen OB die Verwendungsabsicht dahingehend erklärt, dass 5% der Gesamtumsätze der Beethovenhalle nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies ist die von der Stadt gegenüber der Finanzbehörde erklärte Verwendungsabsicht der Beethovenhalle. Unter den Rahmenbedingungen dieses Betriebs-/Steuerkonzeptes sowie der erklärten Verwendungsabsicht wurde das Budget für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle kalkuliert und veranschlagt. Als direkter Effekt konnten so für den Haushalt EUR 40,5 Mio. eingespart werden, bzw. die Sanierung der Beethovenhalle hätte den Haushalt EUR 271 Mio. und nicht EUR 230 Mio. gekostet. Weitere indirekte Vorteile für den Haushalt ergeben sich durch geringere Folgeaufwendungen, u.a. für den Kapitaldienst (Zinsen), Aktivierung, jährliche Abschreibungen, Bauunterhaltung und Versicherungskosten. Auf diesen Grundlagen ist für die Nutzung der Beethovenhalle eine sog. Veranstaltungsleistung erforderlich. Eine Vermietung von Räumlichkeiten ist zunächst eine umsatzsteuerbefreite Grundstücksvermietung. Erst durch die Überlassung technischer Ausstattungen (z.B. Bühnentechnik, Beleuchtung, Beschallung) und Erbringung von Zusatzleistungen (z.B. Bestuhlung, Catering, Reinigung) entsteht eine steuerpflichtige Veranstaltungsleistung, die dann auch die Grundstücksvermietung einschließt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine reine Vermietung (Raumüberlassung) für Veranstaltungszwecke überhaupt möglich ist. Dies ist eindeutig zu verneinen. Die Beethovenhalle ist - wie auch das WorldCCBonn - eine komplexe technische Anlage und kein „Gemeindesaal“. Eine unsachgemäße Bedienung der Technik führt zu massiven Schäden, wie im vergangenen Jahr im Studio beobachtet werden musste. Daher sind neben der Raummiete immer Zusatzleistungen erforderlich, ohne die, die Beethovenhalle praktisch nicht genutzt werden kann. Gesamtkostenbudget (investiv und konsumtiv) - netto* 227.540.000,00 Anteilige Ust* gem. Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 2.735.510,35 Gesamtkostenbudget inklusive anteiliger Umsatzsteuer* 230.275.510,35 Umsatzsteuer ohne Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 43.232.600,00 Gesamtkostenbudget ohne Betriebskonzept/Verwendungsabsicht 270.772.600,00 Effekt aufgrund des Betriebskonzeptes/Verwendungsabsicht 40.497.089,65 * gem. Beschluss des Rats vom 5.2.2026 (DS-Nr. 260146)Seite 3 von 7 II-1 Seite 3 Dies vorausgeschickt, wird für die Nutzung der Beethovenhalle für Veranstaltungszwecke keine „Miete“, sondern ein Nutzungsentgelt fällig. Das beinhaltet neben der Miete für die Raumüberlassung ein Bündel aus verschiedenen Leistungen, wie z.B. Haustechnik (Elektro, Sanitär, Lüftung, Klima und Sicherheitstechnik), Reinigung der Veranstaltungsbereiche, Reihenbestuhlung, Energieverbrauch der haustechnischen Anlagen, etc. Das von den Kunden bzw. Nutzern zu entrichtende Nutzungsentgelt für dieses Leistungsbündel entspricht im Ergebnis einer steuerunschädlichen Veranstaltungs- leistung im Sinne des Betriebs- und Steuerkonzeptes. Das Nutzungsentgelt ist nach Räumlichkeiten der Beethovenhalle und Nutzungen, z.B. Nutzung Beethovenorchester, Gastspiele, Kongresse oder Brauchtum differenziert. Eine Miete im Sinne einer Raumüberlassung gibt es ausschließlich für den Bereich in der Beethovenhalle, der speziell für das Beethovenorchester hergestellt wurde. Dieser beinhaltet Büros, Garderoben, Stimmzimmer und Lagerräume für Instrumente und Noten. Bei dieser Miete, wie auch bei der Raumüberlassung, die Bestandteil der Veranstaltungsleistung ist, ist zu berücksichtigen, dass die „reine“ Raummiete fremdüblich (marktüblich) sein muss, da es sich sonst um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln würde. b) Wer hat den Mietpreis festgelegt? Die Nutzungsentgelte wurden von der Betreiberin der Beethovenhalle, der BonnCC, kalkuliert. Auf Wunsch der Verwaltung wurden die Nutzungsentgelte im Vorfeld gutachterlich untersucht. In der Aufsichtsratssitzung der BonnCC am 9. April 2025 wurden die Nutzungsentgelte für die Beethovenhalle sowie das actori-Gutachten zur Analyse marktgerechter Nutzungsentgelte vorgestellt. Dies wurde vorab am 13. März 2025 mit Dez. IV, Beethovenorchester, Beethovenfest und Dez. II erörtert. Als Ergebnis des Gutachtens ist das von der BonnCC kalkulierte, durchschnittliche Nutzungsentgelt marktüblich. Rabattierungen für Kulturveranstaltungen, Vereine und freie Szene sind üblich, werden jedoch im Markt sehr unterschiedlich gehandhabt. Diesbezügliche Anfragen werden individuell und situationsabhängig von der BonnCC kalkuliert. Letztendlich sind die vorgestellten Nutzungsentgelte keine feststehende Gebührensatzung. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat sodann den Kulturpreisen für die Nutzung der Beethovenhalle Bonn unter besonderer Berücksichtigung des Beethoven Orchesters Bonn zugestimmt. Dies beinhaltet für das Beethovenorchester einen Rabatt von 20% auf das Nutzungsentgelt. c) Welche Anpassungsmöglichkeiten gibt es, um den Mietpreis zu reduzieren? Grundsätzlich keine. Siehe auch die Antwort zu 2 b). Niedrigere Nutzungsentgelte gehen unmittelbar zu Lasten des städtischen Haushaltes und verschlechtern das Ergebnis der Beethovenhalle. Hierzu wird auf den Zusammenhang mit der 7. Frage verwiesen.Seite 4 von 7 II-1 Seite 4 d) Trifft es zu, dass Technik und Catering immer mit gebucht werden müssen? Der Pächter des Cantos ist der exklusive Dienstleister für Veranstaltungen in der Beethovenhalle. Sofern eine Catering-Leistung gebucht wird, kann dies nur bei diesem Dienstleister erfolgen. Dies gilt auch für den Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik. 3. Welche Zielgruppen werden aktiv angesprochen und umworben? Es werden alle Zielgruppen, wie sie sich aus dem Nutzungskonzept für die Beethovenhalle ergeben, angesprochen und umworben. Eine Zusammenfassung der entsprechenden Einzelfestlegungen im Betriebsführungsvertrag zeigt die folgende Übersicht: 4. Wie ist der Auslastungsgrad mit tatsächlichen Buchungen in 2026 und 2027? Die Auslastung der Beethovenhalle ist im Eröffnungsjahr 2026 deutlich besser als zu erwarten war. Da die BonnCC erst ab Juni 2025 mit genehmigten Bestuhlungsplänen mit der Vermarktung der Beethovenhalle beginnen konnte, ist die positive Resonanz bei regionalen und überregionalen Veranstaltern sehr groß. Mit Datum 1. April 2026 ergibt das insgesamt mehr als 70 gebuchte und optionierte Veranstaltungen externer Veranstalter und 46 Konzerte des Beethovenorchesters, sowie mehr als 170 ProbenSeite 5 von 7 II-1 Seite 5 des BOB. Im September 2026 findet das Internationale Beethovenfest Bonn in allen Räumen der Beethovenhalle statt. Für 2027 liegen bereits mehr als 60 Buchungsanfragen und bereits finalisierte Veranstaltungsverträge vor, dazu kommen die Anzahl der Konzerte und Proben des BOB im vergleichbaren Umfang wie 2026, sowie das Int. Beethovenfest Bonn im September 2027. 5. Trifft es zu, dass auch städtische Buchungen den vollen Mietpreis zahlen müssen? Das ist zutreffend. Die Beethovenhalle ist wie auch das WorldCCBonn der BonnCC auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen jeweiligen Betriebsführungsverträge zum Betrieb überlassen worden. Sofern die Stadt (z.B. Verwaltung, Beethovenorchester) die Beethovenhalle oder das WorldCCBonn nutzen möchte, ist die Stadt Kunde der BonnCC. Somit gelten die Nutzungsentgelte auch für die Stadt, andernfalls handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung. 6. Muss das Beethovenorchester Miete bezahlen für seine Aufführungen in der Halle und seine Proben? Das Beethovenorchester ist Nutzer der Beethovenhalle und damit Kunde der BonnCC. Für die Nutzung der Beethovenhalle für Konzerte oder Proben ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Diese Vertragssituation war auch vor Beginn der Sanierung nicht anders. Der Vertrag zwischen der BonnCC und dem Beethovenorchester war der Beschlussfassung über die Änderung des Betriebsführungsvertrages in der Ratssitzung am 8. September 2025 als Anlage 3 beigefügt. Wie bereits bei der Beantwortung von Frage 2 b) ausgeführt, erhält das Beethoven- orchester einen Rabatt von 20% auf das Nutzungsentgelt. 7. Wann ist geplant, dass die Halle schwarze Zahlen schreibt? Bitte auch den Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 2 b) beachten. Die Beethovenhalle in Gänze mit allen Kosten, wie sie in der Produktgruppe 1.15.08 veranschlagt sind, wird insbesondere wegen der Kosten für die denkmalgerechte Sanierung in den nächsten Jahrzehnten keine „schwarze“ Zahlen schreiben können. In der Vollkostenbetrachtung sind hierfür im Wesentlichen der Kapitaldienst für die Kredite (rd. EUR 6. Mio. p.a.)1, die Abschreibungen auf das Gebäude (rd. EUR 4,5 Mio. p.a.)1 und die erforderlichen Aufwendungen für die Bauunterhaltung (rd. 2 Mio. p.a.)1 verantwortlich. Allein diese Kostenblöcke werden über den Betrieb der Beethovenhalle niemals refinanziert werden können. Insgesamt ist vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion klarzustellen, dass die Kosten der denkmalgerechten Sanierung nicht Bestandteil des Betriebsführungsplans der BonnCC sind. Über die oben genannten Aufwendungen hinaus werden die Energiekosten (Fernwärme, Strom und Wasser), die Grundbesitzabgaben und die Versicherungen für das Gebäude unmittelbar vom Haushalt getragen (siehe Produkt 1 Die Zahlen sind noch nicht abschließend und geben den gegenwärtigen Kenntnisstand wieder.Seite 6 von 7 II-1 Seite 6 1.15.08.03 Beethovenhalle allgemein/Eigentümer). Somit sind auch diese vorgenannten Aufwendungen im Betriebsführungsplan der BonnCC und in der Kalkulation der Nutzungsentgelte für die Beethovenhalle nicht enthalten. Unter diesen Rahmenbedingungen besteht jedoch seitens der Verwaltung die Erwartungshaltung, dass mittelfristig der unmittelbare Betrieb der Beethovenhalle durch die BonnCC „schwarze“ Zahlen schreiben muss. Grundsätzlich muss für den Betrieb der Beethovenhalle folgender Zusammenhang erläutert werden: Da Tagungen und Kongresse eine höhere Marge als Kulturveranstaltungen haben (dies kann an dem besseren Betriebsergebnis des WorldCCBonn nachvollzogen werden), bestehen in Bezug auf das Ergebnis der Beethovenhalle folgende Stellschrauben: Anzahl der Kulturveranstaltungen Umfang der Rabatte für Kulturveranstaltungen Anzahl der Tagungen und Kongresse Dabei ist zu beachten, dass diese Stellschrauben - auch im Zusammenhang mit der Frage 2 c) hinsichtlich der Reduzierung der Nutzungsentgelte - einen Zielkonflikt darstellen, der am Ende nur politisch aufgelöst werden kann.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de